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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 12/2023
Aus den Sitzungen
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Bericht über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 23. November 2023

Ertüchtigung und Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung

In der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2023 wurde als nächste große Maßnahme der Ersatzneubau des Hochbehälters Vorderrandsberg beschlossen. Der bestehende Hochbehälter befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und kann mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr saniert werden. Ebenso wurde der Neubau eines Überhebepumpwerks am Ende der Mappacher Straße oder am Beginn der Randsberger Straße (im Bereich der Ab- und Auffahrtsrampen zur B 85) und der Neubau einer Wasserleitung vom Überhebepumpwerk zum neuen Hochbehälter Vorderrandsberg (Zu- und Ableitung, DN 150, ca. 660 m lang) beschlossen.

Der Auftrag für die Planung wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 29.06.2023 an das Ingenieurbüro Kehrer Planung GmbH vergeben.

In der Marktgemeinderatssitzung am 23. November 2023, stellte Dipl.-Ing. Herr Johann Gleixner vom Ingenieurbüro Kehrer die Entwurfsplanung zur Ertüchtigung und Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung, den Ersatzneubau des Hochbehälters Vorderrandsberg, Neubau eines Überhebepumpwerks sowie Neubau einer Wasserleitung vom Überhebepumpwerk zum neuen Hochbehälter Vorderrandsberg vor.

Gemäß Entwurfsplanung ergab sich folgende Situation:

Hochbehälter:

Der neue Hochbehälter kann nicht auf dem bestehenden Hochbehältergrundstück verwirklichst werden. Es wird das gemeindeeigene Grundstück ca. 80 Meter westlich davon genutzt. Die Zufahrt ist über die Straße „Im Baumgarten“ gegeben.

Überhebepumpwerk:

Bei der Standortsuche für das Überhebepumpwerk wurden verschiedene gemeindliche Grundstücke in diesem Bereich (Mappacher Straße) auf ihre Eignung besichtigt.

Als zukunftsträchtigstes Grundstück wurde die öffentliche Fläche im Bereich der Kreuzung Mappacher Straße – Bahnhofstraße festgelegt.

Leitungsbau:

Durch den neuen Standort für das Überhebepumpwerk sowie für den Hochbehälter ergibt sich eine Mehrlänge, (einschl. der Einbindungen der Seitenstraßen) für den Leitungsbau in der Mappacher Straße und zum Standort des neuen Behälters von 695 Meter.

Des Weiteren wurde vom Ingenieurbüro Kehrer vorgeschlagen, weitere 290 Meter an Wasserleitungen bis ins Ortsnetz Vorderrandsberg zu erneuern. Damit wäre das gesamte Leitungsnetz in Vorderrandberg erneuert.

Der Marktgemeinderat genehmigte die vorgestellte Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Kehrer für die Ertüchtigung und Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung.

Einstimmig wurde beschlossen, der Ersatzneubau des Hochbehälters Vorderrandsberg, der Neubau eines Überhebepumpwerks sowie der Neubau einer Wasserleitung vom Überhebepumpwerk zum neuen Hochbehälter Vorderrandsberg, sowie die Wasserleitung zum Ortsnetz Vorderrandsberg.

Ebenfalls genehmigt der Marktgemeinderat die Kosten der ersten Kostenschätzung des Ingenieurbüros Kehrer GmbH für den Ersatzneubau des Hochbehälters Vorderrandsberg, den Neubau eines Überhebepumpwerks sowie den Neubau der Wasserleitung vom Überhebepumpwerk zum neuen Hochbehälter und die Wasserleitung zum Ortsnetz Vorderrandsberg in Höhe von ca. 2.684.640,00 Euro.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und die Planung für die Elektrotechnik für das vorgenannte Projekt nach Förderrichtlinien der RZWas auszuschreiben. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt Weiden für die Maßnahme einen Zuwendungsantrag einzureichen.

Städtebauförderung

Die Regierung der Oberpfalz hat alle Gemeinden gebeten, bis 1.12.2023 die in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden sind, ihren Förderbedarf für das Programmjahr 2024 zu melden.

Einstimmig genehmigte der Marktgemeinderat nach einer Ergänzung die Bedarfsmitteilung zur Meldung der Städtebauförderung für das Jahr 2024.

Kommunale Wärmeplanung

Der Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte verursacht 2022 mit 1.155 Mrd. kWh gut die Hälfte (50,4 %) des gesamtdeutschen Endenergieverbrauchs.

Im Jahr 2022 wurden lediglich 17,14 % des Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt.

Um die Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 (Bayern 2040) zu erreichen, soll zum 01.01.2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist eine wichtige Maßnahme, um die Klimaneutralität zu erreichen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Kälte zu fördern. Diese Gesetzgebung ist darauf ausgerichtet, dass bis zum 30.06.2028 alle Kommunen mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 Einwohnern verpflichtet sind, eine Wärmeplanung zu erstellen (gemäß § 4 Abs. 2 WPG).

Diese Wärmeplanung soll dabei helfen, Maßnahmen zu identifizieren und zu priorisieren, die den Verbrauch von Endenergie für Wärme und Kälte reduzieren sowie den Anteil erneuerbarer Energien für diese Zwecke erhöhen. Dadurch können Kommunen konkrete Schritte zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor entwickeln und umsetzen.

Die Wärmeplanung besteht aus:

  1. Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung
  2. Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energiesparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energie
  3. Einen Strategie- und Maßnahmenkatalog zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung
  4. Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure, insbesondere relevanter Energieversorger (Wärme, Gas, Strom)
  5. Eine Verstetigungsstrategie
  6. Ein Controlling-Konzept
  7. Eine Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen

Für eine kommunale Wärmeplanung belaufen sich die Kosten nach einem ersten Richtpreisangebot auf ca. 105.800,00 Euro brutto.

Um die höhere Förderquote von 90 % zu erhalten, muss der Antrag auf Förderung für die kommunale Wärmeplanung spätestens bis zum 31.12.2023 gestellt werden.

Bei einer Förderquote von 90 % würde der Eigenanteil der Marktgemeinde Bruck für die kommunale Wärmeplanung bei 10.580,00 € brutto liegen.

Der genaue zeitliche Ablauf des Projekts ist von der Förderzusage abhängig. Der Projektstart kann frühestens 6 Monate nach Antragsstellung erfolgen. Nach Bewilligung der Fördermittel muss die kommunale Wärmeplanung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten abgeschlossen werden.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie die Einreichung eines Zuwendungsantrags.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung bis spätestens zum 31.12.2023 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen.

Bei einer positiven Förderzusage bzw. einer Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, sind gemäß Förderrichtlinien, mindestens drei Angebote für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung einzuholen.

Erneuter Antrag der Firma Solea Solarpark Holding GmbH, auf Zustimmung zur Änderung der Trasse für das Einspeisekabel

Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2023 mit dem Antrag der Firma Solea Solarpark Holding GmbH auf Zustimmung der Trasse für das Einspeisekabel der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage „Vorderthürn-Wiesbauernholz“ beschäftigt und beschlossen, dass mit dem vorgeschlagenen Verlauf kein Einverständnis besteht. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Antragsteller eine andere Wegeführung für die Trasse zu finden und diese dem Marktgemeinderat erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Mit einer Gegenstimme beschließt der Marktgemeinderat die neu vorgeschlagene Trassenführung der Solea Solarpark Holding GmbH. Bei dieser Trasse die nördlich der Gemeindeverbindungstraße Bruck/Vorderthürn verläuft, stehen künftigen Infrastrukturmaßnahmen des Marktes Bruck i.d.OPf. nichts entgegen.

Ein entsprechender Gestattungsvertrag über die Nutzung gemeindlicher Grundstücke wird dem Marktgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Kindertageseinrichtungen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.02.2022 den Abbruch und Ersatzneubau des Kindergartens St. Josef beschlossen.

Am 26.09.2023 fand zusammen mit dem Landratsamt Schwandorf eine Besprechung statt, um den Bedarf und die sich daraus resultierenden Gruppen zu ermitteln. Nach der vom Landratsamt Schwandorf durchgeführten Kindertagesstättenbedarfsplanung empfiehlt das Landratsamt, einen 5- gruppigen Neubau, (3 Kindergarten, 2 Kindergrippen, bzw. eine altersgemischte Gruppe). Durch die Schaffung neuer Gruppen kann dann nach Fertigstellung des Kinderhauses die notwendige Sanierung der Einrichtung Theresia und im Anschluss ein Abbau der Containeranlagen erfolgen.

Das Architekturbüro merkt an, dass ein 5-gruppiger Neubau auf dem vorhandenen Grundstück platztechnisch schwierig werden könnte.

Die Kosten für das neue Kinderhaus (Abriss und Ersatzneubau) belaufen nach grober Kostenschätzung durch das Architekturbüro Schnabel & Partner für ein:

3-gruppiges Gebäude

4,6 Mio. € brutto

ca. 1,5 Mio. € Förderung

4-gruppiges Gebäude

5,3 Mio. € brutto

ca. 1,7 Mio. € Förderung

5-gruppiges Gebäude

6,1 Mio. € brutto

ca. 2,0 Mio. € Förderung

Der Marktgemeinderat beschließt mit zwei Gegenstimmen der Bündnis 90/Die Grünen, die Errichtung eines neuen 4- gruppigen Kinderhauses. Jedoch wurde noch keine konkrete Festlegung der jeweiligen Gruppen (Kindergartengruppe, Krippengruppe oder altersgemischte Gruppe) festgelegt.

Die zusätzlichen Kindergartenplätze und die zusätzlichen Krippenplätze werden gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung als notwendiger örtlicher Bedarf anerkannt.

Aufgrund der zu erwartenden Kosten ist auf jeden Fall vor der Vergabe der Architektenleistungen ein sogenanntes VgV-Verfahren durchzuführen, d.h. die Planungsleistungen müssen europaweit ausgeschrieben werden.

Da dieses VgV-Verfahren nach den zwischenzeitlich eingeholten Auskünften mindestens 4 Monate dauern wird, wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterin zur Vergabe des Auftrags zu ermächtigen, damit diesbezüglich keine Zeit verloren wird.

Der Marktgemeinderat beschließt, dass Frau Erste Bürgermeisterin Faltermeier zur Vergabe des Auftrags für die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen (VgV-Verfahren) für den Abbruch und Ersatzneubau des ehemaligen Kindergartens St. Josef (Rathausstraße 21) ermächtigt wird.