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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 2/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Umtauschpflicht von Führerscheinen

Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 aufgepasst!

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (3. EU-Führerscheinrichtlinie, Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19.01.2033 in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Umtauschtermine wurden für „alte“ Führerscheine (grau und rosa) nach dem Geburtsjahr gestaffelt.

Derzeit betrifft es die Geburtsjahrgänge 1965 – 1970. Sie haben bis zum 19.01.2024 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen.

Für Rückfragen steht die Führerscheinstelle am Landratsamt Schwandorf unter der Telefon-Nr.: 09431 471-552 zur Verfügung. Auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf (www.landkreis-schwandorf.de) ist eine Online-Terminvereinbarung möglich.