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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Bauanträge sind ab sofort beim Landratsamt Schwandorf einzureichen

Der Landkreis Schwandorf wurde in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen und hat am 01.02.2023 auf das Digitale Antragsverfahren umgestellt. Damit ging an diesem Tag die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen von den Gemeinden auf das Landratsamt Schwandorf über. Bau- und Abgrabungsanträge sind ab sofort direkt beim Landratsamt Schwandorf einzureichen.

Parallel hierzu besteht seit 01.02.2023 auch die Möglichkeit, durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bestimmte Verfahren digital über das Bayern-Portal einzureichen. Die Einreichung der Anträge kann entweder nur in Papierform oder nur digital erfolgen.

Hinweis! Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren in Papierform sowie Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben. Diese sind nach wie vor zunächst beim Bauamt des Marktes Bruck i.d.OPf. einzureichen.

Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Schwandorf (www.landkreis-schwandorf.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Bauamt/Digitaler Bauantrag.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Sachbearbeiter des Brucker Bauamts für Fragen zu Bauanträgen und zum digitalen Bauantragsverfahren zur Verfügung.