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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Bundesweit werden heuer im ersten Halbjahr die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Im Landkreis Schwandorf werden Personen, je zur Hälfte Frauen und Männer, gesucht, die am Jugendschöffengericht Schwandorf und für die Jugendkammer beim Landgericht Amberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Angesprochen sind Bewerberinnen und Bewerber aus dem Landkreis, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache beherrschen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Überzeugung gewinnen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Vor dem Hintergrund von Zeugenaussagen, vorgelegten Gutachten oder Urkunden ist eine rechtliche Bewertung abzugeben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Stimmen der Schöffen und der Berufsrichter werden gleich bewertet. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Soweit Bürgerinnen und Bürger aus dem Markt Bruck i.d.OPf. Interesse an der verantwortungsvollen Tätigkeit eines Jugendschöffen haben, können sich diese bis spätestens 06. März 2023 beim Markt Bruck i.d.OPf., Rathausstr. 7, 92436 Bruck i.d.OPf. für die Wahl zu diesem Ehrenamt bewerben (Ansprechpartner: Geschäftsleiter Ludwig Birner, Telefon-Nr. 09434/9412-13, E-Mail: birner@bruck.eu).

Damit alle notwendigen Angaben enthalten sind, verwenden Sie für Ihre Bewerbung bitte den auf der Startseite der Homepage des Marktes Bruck i.d.OPf. (http://www.markt-bruck.de) unter der Rubrik „Jugendschöffenwahl 2023“ eingestellten Bewerbungsvordruck. Auf Wunsch wird Ihnen dieser Vordruck auch gerne zugesandt (bei Bedarf bitte unter Telefon-Nr. 09434/9412-10 anrufen).

Nähere Informationen sind der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“ zu entnehmen, die unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abrufbar ist.

Die für ein Jugendschöffenamt eingehenden Bewerbungen wird der Markt Bruck i.d.OPf. dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schwandorf vorlegen, der für die Aufstellung der Vorschlagsliste zuständig ist.