Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt.
Zurzeit werden daher in allen Gemeinden, Märkten und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Der Präsident des Landgerichts Amberg hat mitgeteilt, dass der Markt Bruck i.d.OPf. dem Amtsgericht Schwandorf für die Wahl der Schöffen mindestens 2 Personen vorschlagen muss. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme in die örtliche Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sind:
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der verantwortungsvollen Schöffentätigkeit haben, können Sie sich bis spätestens 24. März 2023 beim Markt Bruck i.d.OPf., Rathausstr. 7, 92436 Bruck i.d.OPf. für die Wahl zu diesem Ehrenamt bewerben (Ansprechpartner: Geschäftsleiter Ludwig Birner, Telefon-Nr. 09434/9412-13, E-Mail: birner@bruck.eu).
Damit alle notwendigen Angaben enthalten sind, verwenden Sie für Ihre Bewerbung bitte unbedingt das auf der Startseite der Homepage des Marktes Bruck i.d.OPf. (http://www.markt-bruck.de) unter der Rubrik „Schöffenwahl 2023“ eingestellte Bewerbungsformular. Auf Wunsch wird Ihnen dieses Formular auch gerne zugesandt (bei Bedarf bitte unter Telefon-Nr. 09434/9412-10 anrufen).
Nähere Informationen sind der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“ zu entnehmen, die unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abrufbar ist.
Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Gemeinderat vorzulegen. Der Markt Bruck i.d.OPf. wird die vom Marktgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste dem Amtsgericht Schwandorf übermitteln.
Die Benachrichtigung der zu Schöffen ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das Amtsgericht. Der Markt Bruck i.d.OPf. erhält hierzu keine Informationen, weshalb wir darum bitten, von diesbezüglichen künftigen Anfragen an uns abzusehen.