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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 2/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Umtauschpflicht von Führerscheinen

Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später aufgepasst!

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (3. EU-Führerscheinrichtlinie, Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19.01.2033 in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Umtauschtermine wurden für „alte“ Führerscheine (grau und rosa) nach dem Geburtsjahr gestaffelt.

Derzeit betrifft es alle Geburtsjahrgänge 1971 oder später. Sie haben bis zum 19.01.2025 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen.

Für Rückfragen steht die Führerscheinstelle am Landratsamt Schwandorf unter der Telefon-Nr.: 09431 471-552 zur Verfügung. Auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf (www.landkreis-schwandorf.de) ist eine Online-Terminvereinbarung möglich.