Gemäß Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft müssen Grabsteine jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Diese Prüfung erfolgt am 19. April ab ca. 15:00 Uhr durch die Fachfirma BSK Torsten Köster.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, an der Überprüfung teilzunehmen. Bei festgestellten Mängeln werden die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstelle schriftlich benachrichtigt.