Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
Außerdem genehmigt der Bau- und Grundstücksausschuss einstimmig die Renovierung der Flure im Erd- und Obergeschoss des II. Bauabschnitts der Grund- und Mittelschule Bruck. Die Kosten für die Renovierung belaufen sich laut Kostenschätzung auf 55.335,00 Euro.
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte sein Einverständnis zu den nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren:
Einstimmig beschloss der Bau- und Grundstücksausschuss, den „Bugenweg“ auf einer Länge von 155 Meter als öffentlich nicht ausgebauten Feld- und Waldweg neu zu widmen und mit der bestehenden Widmung des nicht ausgebauten Feld- und Waldweges „Bugenweg“ zusammenzufügen. Somit erhält der Bugenweg eine Gesamtlänge von 481 Meter. Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg bleibt Baulast der angrenzenden Eigentümer.
Die Verwaltung wird beauftragt:
Beschlussfassung über die unbefristete Fortgeltung der Einbahnstraßenregelung im Sandmühlweg zwischen der Sollbacher Straße und der Franz-Schabmüller-Straße.
Der Bau- und Grundstücksauschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bau- und Grundstückausschuss beschließt im Sandmühlweg eine Einbahnstraßenregelung, wonach diese Ortsstraße künftig nur noch von der Nittenauer Straße in Richtung Sollbacher Straße befahren werden darf. Diese Verkehrsregelung soll vorerst befristet bis zum 31.12.2023 gelten. Danach ist diese Angelegenheit erneut dem Bau- und Grundstücksausschuss vorzulegen.“
Schriftliche Beschwerden über die neue Verkehrsregelung sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.
Einstimmig beschloss der Bau- und Grundstücksausschuss die unbefristete Fortgeltung der Einbahnstraßenregelung im Sandmühlweg zwischen der Sollbacher Straße und der Franz-Schabmüller-Straße.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsanordnung über die Einbahnstraßenregelung für den Sandmühlweg, beginnend von der Franz-Schabmüller-Straße bis zur Sollbacher Straße, zu erlassen und diese bekannt zu machen.
Der Sandmühlweg bleibt weiterhin auf 30 km/h beschränkt.
Die Tonnagebeschränkung wird von 5,5 t auf 7,5 t erhöht.
Es ist für den Bereich der Einbahnstraße das Zusatzschild VZ 1022-10 „Radfahrer frei“ anzubringen, so dass Radfahrer den Sandmühlweg in Richtung Nittenauer Straße befahren dürfen.
Im Einmündungsbereich der Sollbacher Straße in die Nittenauer Straße, bei der Sebastianskirche, sollen Einordnungs- und Abbiegehilfen (Markierungslinien) aufgebracht werden. Um die Sicht zu verbessern, wird außerdem ein Verkehrsspiegel angebracht.
Auf Antrag der Eheleute Carolin und Markus Merl auf Sicherstellung der Verkehrssicherheit in der Egerstraße, durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich, und den Einbau von Brems- bzw. Rüttelschwellen, fand am 06.12.2023 in der Egerstraße eine Verkehrsschau statt. An der neben Herr Polizeioberkommissar Hannig von der Polizeiinspektion Burglengenfeld auch der Geschäftsleiter Ludwig Birner und Bauamtsleiter Markus Weber, sowie
Kreisbrandmeister Patrick Allen und Kommandant der FFW Bruck i.d.OPf. Andreas Wagner teilgenommen haben. Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Egerstraße bei Feuerwehreinsätzen von den Einsatzkräften mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird.
Die Polizeiinspektion Burglengenfeld gab folgende Erklärung ab:
Eine weitergehende bauliche oder verkehrsrechtliche angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung in der Egerstraße wird nicht als zielführend angesehen.
Im Hinblick darauf, dass sich die komplette Egerstraße bereits in einer Tempo 30-Zone befindet und zudem sehr übersichtlich ist, ist die Verkehrssicherheit ausreichend, weshalb hier keine weitergehenden Verkehrsbeschränkungen notwendig und erforderlich sind. Zudem würde hier mit der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich ein Präzedenzfall geschaffen, so dass dann aus den gleichen oder ähnlichen Gründen weitere Straßen verkehrsberuhigt werden müssten, lehnten die Mitglieder des Bau- und Grundstückausschusses den Antrag der Eheleute Merl, die Egerstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und dort Brems- bzw. Rüttelschwellen einzubauen einstimmig ab.
Der Bau und- und Grundstücksausschuss genehmigt mit zwei Gegenstimmen den Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die unbebauten Grundstücke, Fl.Nr.: 234/1, 234/3, 234/4 und 234/5, Nähe Weicheslbergstraße, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragsteller: Hanisch Joachim, Hanisch Tina und Schuierer Rosemarie).
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragsstellern einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag bzw. Durchführungsvertrag abzuschließen.
Alle anfallenden Kosten, insbesondere für Planung und Erschließung, sind von den Antragstellern zu übernehmen.
In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, dass auf dem nördlich unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden Grundstück eine neue Schulsporthalle errichtet werden soll. Damit wurde die schon seit dem Jahr 2018 geplante Generalsanierung der bestehenden Schulturnhalle endgültig aufgegeben.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses zum Bau der neuen Schulsporthalle ist eine entsprechende Bedarfsanerkennung durch die Schulabteilung der Regierung der Oberpfalz. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Erteilung einer schulaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau einer Schulsporthalle beantragt.
Erfreulicherweise hat die Regierung der Oberpfalz für den Schulstandort Bruck i.d.OPf. einen künftigen schulischen Bedarf an zwei Übungseinheiten Sporthalle bestätigt, soweit dies vor Ort gewünscht wird. Die Regierung der Oberpfalz teilt dazu u.a. folgendes mit.
„Die Verwirklichung dieser zwei Übungseinheiten in einer Zweifachsporthalle setzt dabei voraus, dass die schulische Nutzung der bestehenden Halle aufgegeben wird (die Halle somit entwidmet oder abgerissen wird) und die neue Halle, wie mitgeteilt, auf dem benachbarten Grundstück errichtet wird.“
Für eine Zweifachsporthalle (Maße: 27 m x 30 m x 5,5 m) gilt seit 02.02.2024 ein aktueller Kostenrichtwert in Höhe von 6.161.800 Euro. Nach Auskunft der Regierung der Oberpfalz kann von einem Fördersatz von ca. 53 % ausgegangen werden. Der zu erwartende Zuschuss würde somit rund 3.265.800 Euro betragen. Die tatsächlichen Baukosten für eine Zweifachturnhalle werden vorsichtig auf rund 8 Mio. Euro geschätzt.
Einstimmig genehmigt der Marktgemeinderat eine neue Zweifachsporthalle an der Schulstraße für die Grund- und Mittelschule zu errichten.
Nach Abschluss des bereits laufenden VgV-Verfahrens zur europaweiten Ausschreibung der Architekten- und Planungsleistungen sollen die Architektenleistungen bis Mitte dieses Jahres vergeben werden. Der Zuwendungsantrag mit den dafür begründenden Unterlagen ist bis spätestens Ende Oktober/Anfang November bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Nach dem Vorliegen der Baugenehmigung und des Bewilligungsbescheides der Regierung der Oberpfalz (oder der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn), soll möglichst bereits im Frühjahr 2025 mit dem Bau der neuen Zweifachsporthalle begonnen werden, damit die Halle im Jahr 2026 fertiggestellt und ihrer Bestimmung übergeben werden kann.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung des in seiner Sitzung vom 15.09.2022 gefassten Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Schöngras“. Das Bauleitverfahren wird eingestellt.
Der Jahresabschluss 2022 für das Wasserwerk und die Photovoltaikanlagen des Marktes Bruck i.d.OPf. wurde mit einer Bilanzsumme von 3.091.452,30 Euro und einem Jahresverlust von 141.898,10 Euro festgestellt. Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 141.898,10 Euro wird über das Verrechnungskonto ausgeglichen. Die Schulden bei der Gemeinde werden marktüblich verzinst.
Der Jahresverlust beweist, dass die Wassergebühren trotz der zum 01.01.2021 erfolgten Anhebung um 0,20 €/m³ auf 1,50 €/m³ immer noch viel zu niedrig waren. Um die gesetzlich geforderte Kostendeckung zu erreichen. Selbst die zuletzt beschlossene Erhöhung um 0,50 €/m³ auf 2,00 €/m³ wird wieder nicht ausreichen, um eine Kostendeckung zu erlangen, zumal der starke Preisauftrieb, insbesondere bei den Stromausgaben, für deutlich höhere Ausgaben sorgen wird.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit allen Anlagen und Bestandteilen. Ebenso wurde einstimmig der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen.