Aus aktuellem Anlass weist die Marktgemeinde Bruck i.d.OPf. darauf hin, dass die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf am 13.01.2026 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erlassen hat. Diese soll insbesondere dem Schutz des Igels sowie anderer kleiner Wirbeltiere dienen. Demnach ist der Betrieb von Mährobotern während der Dämmerungs- und Nachtzeiten untersagt.
Dies ergibt, orientiert an den regelmäßigen Sonnenauf- und Sonnenuntergangszeiten, folgende Uhrzeiten, währenddessen der Betrieb von Mährobotern nicht zulässig ist:
| • | März | 17:20 – 07:20 Uhr | des folgenden Tages |
| • | April | 19:15 – 07:20 Uhr | des folgenden Tages |
| • | Mai | 20:00 – 06:20 Uhr | des folgenden Tages |
| • | Juni | 20:40 – 05:40 Uhr | des folgenden Tages |
| • | Juli | 20:20 – 06:15 Uhr | des folgenden Tages |
| • | August | 19:30 – 07:00 Uhr | des folgenden Tages |
| • | September | 18:20 – 07:40 Uhr | des folgenden Tages |
| • | Oktober | 16:20 – 08:20 Uhr | des folgenden Tages |
| • | November | 15:45 – 08:15 Uhr | des folgenden Tages |
Als Mähroboter gelten alle selbstständig arbeitenden, nicht ferngesteuerten Geräte, die zum automatisierten Mähen von Rasenflächen eingesetzt werden. Das Verbot greift nicht in geschlossenen Räumen sowie auf Gründächern.
Hauptanliegen der Verordnung ist der Schutz des europäischen Igels, dessen Bestand in den letzten Jahren rasant abnimmt. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden.
Allgemein möchten wir darauf hinweisen, dass verletzte Igel, schnellstmöglich mit einem Handtuch in einem Karton gesichert und zur nächstgelegenen Igelauffangstation gebracht werden sollten. Für die Marktgemeinde ist diese in Erzhäuser bei Frau Lisa Ruder (0172 6359398) finden.