Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 einstimmig die Anschaffung eines Notstromaggregats beschlossen. Der Auftrag für die Planung wurde in der Ferienausschusssitzung am 09.08.2022 an das Ingenieurbüro EMR-Plan GmbH & Co. KG, Kelheim vergeben.
In der Marktgemeinderatssitzung am 16.03.2023 wurde die Vorplanung und Kostenschätzung der Leistungsphase 2 vorgestellt.
Auslegung des Notstromaggregats:
Bei der Auslegung der Notstromversorgung sind neben dem dynamischen Leistungsbedarf auch entsprechende Leistungsreserven zur Sicherung der erforderlichen Spannungs- und Frequenzstabilität bei Lastwechsel zu berücksichtigen. Des Weiteren empfiehlt sich eine Leistungsreserve für zukünftige geplante oder ungeplante Erweiterungen. Für den Einsatz im Dauerbetreib über längere Zeit (3 Tage) ist es erforderlich, dass weder der Generator, noch der Antriebmotor im oberen Lastbereich betrieben wird. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Auslegungsrichtlinien ist eine Netzersatzanlage, mit der dem Einsatzzweck angemessenen Betriebssicherheit, mit folgendem Leistungsparametern vorzusehen:
(Generatorleistung: 200kVA/160kW)
Mögliche Fördermaßnahmen:
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ist die Fördermaßnahme
„Maßnahme zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung“ bereits ausgelaufen und der Fördertopf geleert. Dennoch werden Anträge für Netzanlagen für die Wasserversorgung weiter angenommen. Ob sich hieraus Zuschüsse generieren lassen, ist zum derzeitigen Stand nicht verbindlich zu sagen.
Der Marktgemeinderat nimmt die durch das Ingenieurbüro EMR-Plan GmbH & Co. KG, Kelheim vorgestellte Vorplanung und Kostenschätzung von 226.100,00 Euro zur Kenntnis und genehmigt diese.
Der Marktgemeinderat beschließt mit den weiteren Leistungsphasen 3-6 (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Anschaffung einer mobilen Netzersatzanlage fortzufahren und einen Förderantrag „Maßnahme zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung“ beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat den Ersatzneubau des Hochbehälters Vorderransberg, den Neubau eines Überhebepumpwerks und den Wasserleitungsbau zwischen Hochbehälter und Pumpwerk. Außerdem wird zur Ertüchtigung und Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung die Herstellung eines Verbunds mit der Wasserversorgung der Gemeinde Bodenwöhr angestrebt. Um eine möglichst wirtschaftliche Ausführungsweise zu erzielen, werden für das Maßnahmenpaket verschiedene Lose gebildet.
Die Kosten für den Ersatzneubau des Hochbehälters, das Überhebepumpwerk und der Wasserleitungsbau zwischen Hochbehälter und Pumpwerk sowie die Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 1.929.585,00 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen für das vorgenannte Projekt auszuschreiben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote werden die Ingenieurleistungen vom Marktgemeinderat vergeben.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt Weiden für die Maßnahme einen Zuwendungsbescheid einzureichen, sobald die Planung und Kostenberechnung erstellt und vom Marktgemeinderat genehmigt worden ist. Mit dem Bau wird entweder noch im Herbst 2023 oder spätestens im Frühjahr 2024 begonnen, sobald ein Bewilligungsbescheid, eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder eine Mitteilung des Wasserwirtschaftsamt Weiden über die Nichtförderfähigkeit der Baumaßnahme vorliegt. Die Fertigstellung soll bis spätestens 2025 erfolgen.
Der Marktgemeinderat genehmigte einstimmig zur Ertüchtigung und Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen die geplanten Elektro- und Fernsteuertechnik für den geplanten neuen Hochbehälter Vorderrandsberg, das geplante Überhebepumpwerk in der Mappacher-/Randsberger Straße und die bestehenden Wasserversorgungsanlagen (Hochbehälter Silberberg, Pumpwerk Sollbach und Wasserwerk, Nittenauer Straße 80) als Maßnahmenpaket von einem Fachbüro geplant, auszuschreiben und zu vergeben.
Die anfallenden Kosten werden grob auf ca. 531.000,00 (netto) geschätzt. Auch für diese Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt Weiden einen Zuwendungsantrag einzureichen, sobald die Planung und Kostenberechnung erstellt und vom Marktgemeinderat genehmigt worden ist.
Der Jahresabschluss 2021 für das Wasserwerk und die Photovoltaikanlagen des Marktes Bruck i.d.OPf. wurde mit einer Bilanzsumme von 2.435.808,62 Euro und einem Jahresverlust von 174.465,27 Euro festgestellt. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 174.465,27 Euro wird über das Verrechnungskonto ausgeglichen. Die Schulden bei der Gemeinde werden marktüblich verzinst.
Der Jahresverlust beweist, dass die Wassergebühren trotz der zum 01.01.2021 erfolgten Anhebung um 0,20 €/m³ auf 1,50 €/m³ immer noch viel zu niedrig waren, um die gesetzlich geforderte Kostendeckung zu erreichen. Selbst die zuletzt beschlossene Erhöhung um 0,50 €/m³ auf 2,00 €/m³ wird wieder nicht ausreichen, um eine Kostendeckung zu erlangen, zumal der starke Preisauftrieb, insbesondere bei den Stromausgaben, für deutlich höhere Ausgaben sorgen wird.
Das Feuerwehrhaus Bruck i.d OPf. und die Rettungswache in der Danzinger Str. 18 weisen einige Bauschäden im Gebäude auf. Anhand einer Mängelliste wurden die Bauschäden begutachtet. Bei einem Großteil der Mängel handelt es sich um Bauschäden, welche keinen Einfluss auf die Standsicherheit besitzen. Einstimmig nahmen die Marktgemeinderatsmitglieder den Abschlussbericht der BBI Ingenieure über die statische Zustandsbeurteilung zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat beschloss die Durchführung der nötigen Reparaturmaßnahmen und das Schließen der Risse in Höhe von ca. 5.950 Euro/Brutto. Bei wiederkehrenden Feuchteschäden im Keller ist eine Horizontalabdichtung mittels Bohrpackerinjektion wiederherzustellen, die Kosten für einen 10 m Wandbereich belaufen sich in etwa auf 6.556,90 Euro/Brutto.
Auf eine Gründungsertüchtigung wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Das Verformungsverhalten der Rettungswache und des Feuerwehrhauses soll in regelmäßigen Abständen beobachtet werden.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Ertüchtigung und Umrüstung der bestehenden 7 Sirenen auf digitale Alamierungstechnik. Die hierfür anfallenden Kosten betragen insgesamt ca. 30.000,00 Euro. Für den Umbau einer Sirene gibt es eine Festbetragsförderung von maximal 2.181 Euro je Standort bzw. maximal 80 % der Kosten für die Komponenten. Dabei werden die Ansteuerungen aller vorhandenen Sirenen auf eine neue Auslösetechnik umgestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig, dem Kreisjugendamt Schwandorf Herrn Johann Beck, wohnhaft Lessingstraße 5, 92436 Bruck i.d.OPf. für die erneute Wahl zum Jugendschöffen vorzuschlagen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass die 1. Bürgermeisterin Frau Faltermeier am 26.01.2023 im Rahmen einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Kauf eines neuen Radladers als Ersatzbeschaffung für den alten und defekten Radlader beauftragt hat und hierfür Kosten in Höhe von 63.665,00 Euro angefallen sind. Der alte und defekte Radlader wurde von der Firma für 8.500 Euro in Zahlung genommen, dieser Betrag wird von der Rechnung abgezogen. Die Rechnungssumme beläuft sich auf 55.165,00 Euro/ Brutto.
Für die Installation dieser Balkonmodule soll ein Zuschuss von maximal 25 % der Anschaffungskosten, gedeckelt auf 200,00 EUR pro Anlage, gewährt werden. Bei Nachweis von sozialer Bedürftigkeit könne der Fördersatz auf 35 % bzw. auf maximal 300,00 EUR erhöht werden. Weiter wird beantragt, für das entsprechende Förderprogramm einen Haushaltsansatz in Höhe von 10.000,00 EUR in den Haushalt 2023 einzuplanen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Haupt- und Finanzausschuss mit 4 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Der Marktgemeinderat beschloss, gegen die beiden Stimmen der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit allen Anlagen und Bestandteilen. Ebenso wurden, gegen die Stimmen der Herren Pfauntsch und Sommer, der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gregor Wettinger, berichtete über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021. Der Marktgemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis. Das Gremium stellte die Jahresrechnung des Marktes Bruck i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig fest und beschloss, zum festgestellten Ergebnis der Jahresrechnung 2021, die Entlastung.
Schöffenwahl 2023;
Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zur Übermittlung an das Amtsgericht Schwandorf
Der Marktgemeinderat beschließ einstimmig, dass folgende Personen in die Vorschlagsliste des Marktes Bruck i.d.OPf. für die Schöffenwahl 2023 aufgenommen werden:
- Birner Claudia, Dr.-Pawlik-Straße 12
- Feuerer Barbara, Waldweg 18
- Heß Marion, Schillerstraße 13
- Huber Gina, Geschwister-Scholl-Straße 3
- Morgenstern Pierre, Gänsbergstraße 37
- Nöth Veronika, Kugelberg 7
- Ullmann Josef, Leitenweg 16
Der Marktgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Entscheidung über den Antrag des Antragsstellers auf Zustimmung zur Nutzung des Grundstücks Fl. Nr. 226 Gemarkung Sollbach für gelegentliche Starts und Landungen mit einem Motorschirm wird zurückgestellt. Der Marktgemeinderat äußerte Bedenken, da die Befugnisse der Kommune über den Luftraum sehr begrenzt sind und keine konkreten Angaben z.B. was die Lärmbelästigung betrifft, vorliegt.
Die Marktgemeinde bittet das Luftamt Nordbayern in Nürnberg, wenn der Antragsteller seinen Antrag gemäß § 25 Luftverkehrsgesetz beim Luftamt eingereicht hat, den Markt Bruck i.d. OPf. am Genehmigungsverfahren zu beteiligen.