Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein gesetzlich normierter Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Dieser gilt zunächst nur für die erste Klasse und wird sich bis zum Schuljahr 2029/2030 auf die komplette Grundschule beziehen.
Demnach ist die Betreuung der Kinder an Wochentagen von 8 – 16 Uhr sicherzustellen. Dies gilt auch in den Schulferien. Lediglich 20 Schließtage sind vom Gesetzgeber vorgesehen.
In der Marktgemeinde Bruck i.d.OPf. wird die Betreuung in der Schulzeit von Montag bis Donnerstag derzeit über eine offene Ganztagesschule sichergestellt. Die Finanzierung dieser Betreuungsleistung übernimmt zu zwei Drittel der Freistaat Bayern. Ein Drittel der Kosten hat der Markt Bruck zu tragen. Dieser finanzielle Aufwand belief sich im Schuljahr 2024/2025 auf 51.830 €.
Am Freitag existiert derzeit eine Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr, die entsprechend bis 16 Uhr verlängert werden muss. Für Kinder mit Rechtsanspruch wird die Kostentragung analog der bisherigen Regelung von Montag bis Donnerstag ausgestaltet. Für alle weiteren Kinder ist die Kostentragung allein Sache der Marktgemeinde Bruck i.d.OPf..
In den Ferien wurde bislang im beschränkten Umfang eine Ferienbetreuung angeboten. Diese konnte von Montag bis Freitag von 8 – 14 Uhr besucht werden. Auch diese Betreuung muss künftig zeitlich bis 16 Uhr verlängert werden. Eine staatliche Förderung für dieses Betreuungsangebot gibt es bislang nicht. Die Kosten sind allein durch den Markt zu tragen.
Für die freiwilligen Betreuungsangebote der Marktgemeinde (Freitags- und Ferienbetreuung) sind im Schuljahr 2024/2025 nach Abzug der Elternbeiträge Kosten in Höhe von 24.499,55 € aufgewendet worden.
Die Gesamtausgaben für die Kinderbetreuung in diesem Bereich belaufen sich somit auf 76.329,55 €. Da das Betreuungsangebot künftig ausgebaut werden muss, ist in den kommenden Jahren mit noch höheren Kosten zu rechnen.
Der Marktrat befasste sich in seiner Sitzung mit der zukünftigen Zuzahlung der Eltern für die Kinderbetreuung von Montag bis Freitag und der Ferienbetreuung.
Der Marktgemeinderat beschloss die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 auf 150 Euro pro Woche für das erste Kind festzusetzen. Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig die Ferienbetreuung wird der Elternbeitrag für das zweite Kind auf 100 € und für jedes weitere Kind auf 75 € festgesetzt.
Die Elternbeiträge für die Freitagsbetreuung bis 14 Uhr ab dem Schuljahr 2026/2027 wurden auf 40 Euro pro Monat und bis 16 Uhr auf 60 Euro pro Monat festgelegt.
Die Marktgemeinde Bruck i.d.OPf. ist an der „Kreiswohnungswerk Roding GmbH" beteiligt.
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung ist die Prüfungspflicht kleiner GmbHs, an der Kommunen beteiligt sind, durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Grundsätzen für große Kapitalgesellschaften weggefallen.
Die Gesellschafterversammlung sowie der bisherige Wirtschaftsprüfer haben sich daher für einen Wegfall dieser jährlichen Prüfung ausgesprochen. Für die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf es jedoch eines Beschlusses des Marktgemeinderates und einer anschließenden notariellen Beurkundung der Änderung.
Der Marktgemeinderat stimmte der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiswohnungswerk Roding GmbH hinsichtlich der §§ 14 und 27 in der Fassung der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2025 zu.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte beantragt, mit sofortiger Wirkung die Bauleitplanung „Einzelhandel an der Schöngraser Straße" einzustellen und die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bruck i.d.OPf und Bodenwöhr zu intensivieren.
Der Antrag erhielt vom Marktgemeinderat nach längerer Diskussion keine Mehrheit. Lediglich ein Marktrat stimmte für den Antrag.
Der Marktgemeinderat signalisierte grundsätzlich seine Bereitschaft, das Bauvorhaben finanziell zu unterstützen. Zunächst sollen jedoch Möglichkeiten einer staatlichen Förderung ausgelotet werden.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.03.2026, deren Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind:
Der Auftrag zur Erweiterung bzw. Erneuerung der Elektro- und Fernsteuertechnik für die beiden Hochbehälter in Silberberg und Randsberg sowie das Überhebepumpwerk in der Mappacher Straße wurde zu einem Bruttoangebotspreis von 462.949,75 € an die Firma Wilo EMU Anlagenbau GmbH aus Hof vergeben. Das Angebot lag 12.089,25 € unter der genehmigten Kostenberechnung.
Die Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung für die beiden Hochbehälter sowie das Überhebepumpwerk wurden ebenfalls beauftragt. Den Zuschlag erhielt das Ingenieurbüro EMR-Plan GmbH & Co. KG aus Ihrlerstein. Die Beauftragung erfolgte im Rahmen des bereits bestehenden Ingenieurvertrags.
Der Marktgemeinderat hat zudem seine Zustimmung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der enPORTAL GmbH über die Vorbereitung und Durchführung einer Gasbündelausschreibung gegeben. Durch die Teilnahme an der Gasbündelausschreibung können gewöhnlicherweise günstigere Preise erzielt werden.