Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 5/2024
Aus den Sitzungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung

Wohnbauland-Bedarfsberechnung und Erhebung der Innenentwicklungspotentiale;

Vorstellung und Genehmigung das vom Büro TB Markert, Nürnberg, erstellten Konzepts als Grundlage für die künftige örtliche Bauleitplanung

Im Hinblick auf die Zielvorgabe des Landesentwicklungsprogramms „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ kann nicht auf eine Innenentwicklungspotentiale berücksichtige Bedarfsbegründung verzichtet werden. Da der Markt Bruck i.d.OPf. bisher über keine Wohnbauland-Bedarfsberechnung und Erhebung der Innenentwicklungspotentiale verfügt, musste diese erstellt werden.

Der Marktgemeinderat nimmt den vom Büro TB Markert, erstellten Bericht über die Innenentwicklungspotentiale in Bruck i.d.OPf., die Bevölkerungsprognose und die Wohnbau-Bedarfsberechnung, jeweils in der Fassung vom 02.05.2024 zustimmend zur Kenntnis und genehmigt mit zwei Gegenstimmen diese Unterlagen für die künftige örtliche Bauleitplanung.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Barrierefreier Neubau der beiden Bushaltestellen in der Nittenauer Straße;

Vorstellung und Genehmigung der vom Ingenieurbüro UTA GmbH, Amberg,

erstellten Planung und der dazugehörigen Kostenberechnung

Der Marktgemeinderat hat im Vorjahr beschlossen, die beiden Bushaltestellen in der Nittenauer Straße barrierefrei auszubauen. Der Auftrag über die Ingenieurleistungen für dieses Projekt wurde an die UTA Ingenieure GmbH, Amberg, vergeben.

Es soll zwischen dem Anwesen Hartl, Nittenauer Str. 33 und dem Friedhof, sowie, etwas versetzt, auf der gegenüberliegenden Seite jeweils eine moderne, den heutigen Anforderungen entsprechende barrierefreie Bushaltestelle entstehen.

Neben beiderseits ausreichend großen Buswartehäuschen mit Sitzbank und Abfallbehälter, soll an der Westseite außerdem eine Fahrradüberdachung mit Fahrradanlehnbügeln entstehen, damit die Fahrgäste, die mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle fahren, dort ihre Räder sicher abstellen und unterbringen können. Zudem soll ein beleuchteter Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) die Querung der Nittenauer Straße erleichtern. Nach Auskunft der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Schwandorf wäre dieser Fußgängerüberweg zwar nicht zwingend erforderlich, dennoch wird er an dieser Stelle von der Verwaltung für sinnvoll erachtet.

Der an der Westseite vorhandene Geh- und Radweg muss aus Sicherheitsgründen nach hinten verschwenkt werden, d.h. er wird um die Bushaltestelle herumgeführt. Außerdem werden in beiden Fahrtrichtungen die Vorbereitungen dafür getroffen, dass später die digitale Fahrgastinformation nachgerüstet werden kann.

Die Kosten für die Erneuerung der Bushaltestellen belaufen sich auf insgesamt ca. 338.000 Euro brutto. Nach Auskunft der Regierung der Oberpfalz ist ein Zuschuss in Höhe von ca. 110.000 Euro zu erwarten, so dass der Eigenanteil des Marktes Bruck i.d.OPf. letztendlich bei voraussichtlich rund 228.000 Euro liegen wird.

Der Marktgemeinderat nimmt die vom Ingenieurbüro UTA GmbH, Amberg, erstellte Planung für den barrierefreien Neubau der beiden Bushaltestellen in der Nittenauer Straße zustimmend zur Kenntnis. Er genehmigt einstimmig diese Planung und die Kostenberechnung mit Gesamtkosten von voraussichtlich ca. 338.000 Euro brutto.

Die Marktverwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme einen Zuwendungsantrag mit allen dafür erforderlichen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Nach dem Erlass des Bewilligungsbescheides bzw. nach der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn soll die Maßnahme ausgeschrieben und möglichst noch heuer umgesetzt werden.

Kindertageseinrichtungen

Zustimmung zu einer vom BRK-Kreisverband Schwandorf als Betriebsträger geplanten Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01.09.2024 für den Kindergarten Theresia, die Kinderkrippe Wirbelwind und das Kinderhaus Pfiffikus

Der BRK-Kreisverband Schwandorf ist seit dem 01.09.2021 Betriebsträger sämtlicher Kindertageseinrichtungen in Bruck (Kinderhaus Pfiffikus, Kindergarten Theresia und Kinderkrippe Wirbelwind).

Die Elternbeiträge wurden zuletzt mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.07.2021 mit Wirkung ab dem 01.09.2021 erhöht.

Aufgrund der Tatsache, dass 80 Prozent des entstandenen Defizits vom Markt Bruck und 20 Prozent vom BRK-Kreisverband Schwandorf übernommen werden, liegt es im gegenseitigen Interesse, ein Defizit zu vermeiden.

Der Markt Bruck i.d.OPf. hat zuletzt das Kinderhaus Pfiffikus gebaut und wird in Kürze ein zusätzliches viergruppiges Kinderhaus errichten. Nach Abzug der Förderung liegt der Eigenanteil immer noch im Millionenbereich. Aufgrund der künftigen finanziellen Lage sollte versucht werden, vermeidbare Defizite auch zu vermeiden.

Der BRK-Kreisverband Schwandorf und der Marktgemeinderat sind sich darüber einig, die jahrelang konstant niedrig gehaltenen Elternbeiträge ab dem 01.09.2024 anzupassen, zumal der Freistaat Bayern seit dem 1. April 2019 einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Monat für jedes Kind ab einem Alter von 1 Jahr gewährt.

Die neuen Elternbeiträge für Kindergarten und Kinderkrippe, denen der Marktgemeinderat in seiner Marktgemeinderatssitzung einstimmig zugestimmt hat, betragen ab dem 01.09.2024 pro Monat: