Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Agri-PV-Anlage" und Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Schöngras" für die geplante Agri-PV-Anlage auf den Fl.Nrn. 41, 44, 349, 358, 360, 363, 370 der Gemarkung Schöngras
Der Bau- und Grundstücksausschuss der Marktgemeinde hat sich mittlerweile mehrmals mit der Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf der Fl.Nr. 109 der Gemarkung Schöngras beschäftigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde sowohl in der Sitzung vom 20.11.2025 als auch in der Sitzung vom 29.01.2026 einstimmig abgelehnt. Begründet wurde dies insbesondere mit der Nähe zur Wohnbebauung, dem Landschaftsbild sowie der aus Sicht der Marktgemeinde fehlenden gesetzlichen Privilegierung. Dem Landratsamt Schwandorf, das bereits eine Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens angedroht hat, wurde zudem mitgeteilt, dass sich die Gemeinde die Bestreitung des Rechtswegs ausdrücklich vorbehält.
Die Bedenken der Gemeinde wurden seitens des Projektträgers zum Anlass genommen, das Gespräch mit der Marktgemeinde zu suchen. Nach längeren Gesprächen konnte man sich nunmehr auf die Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf einer anderen Fläche einigen.
In diesem Bereich wurde dem Grundstückseigentümer bereits einmal die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Aussicht gestellt.
Da die nunmehr vorgesehene Fläche allein von der Fläche (7,12 Hektar) den gesetzlichen Privilegierungstatbestand deutlich übersteigt, ist ein Bauleitplanverfahren durch die Gemeinde erforderlich. Dies hat für die Gemeinde, neben der deutlich besseren Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild, insbesondere den Vorteil, dass durch den Projektträger auch eine entsprechende Gemeindebeteiligung abzuführen ist.
Durch den Projektträger wurde zugesichert, dass, sofern die Anlage realisiert werden kann, keine weitere Agri-PV-Anlage auf den Flächen des Grundstückseigentümers gebaut werden soll.
Da der Bau der Agri-PV-Anlage jedoch auch durch andere Projektträger bzw. den Grundstückseigentümer selbst möglich wäre, sollte die Fortführung des Bauleitplanverfahrens an eine Regelung geknüpft werden, die den Bau einer weiteren PV-Anlage auf Flächen des Eigentümers ausschließt.
Gleichwohl wird empfohlen, bereits jetzt einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, um dem Projektträger die Einleitung weiterer Schritte (Netzeinspeisepunkt), zu ermöglichen.
Mit drei Gegenstimmen beschloss der Marktgemeinderat ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage Schöngras" sowie die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplans in ein „Sondergebiet Agri-PV-Anlage“ auf den Flurnummern: 41, 44, 349, 358, 360, 363, 370 der Gemarkung Schöngras einzuleiten und fasst diesbezüglich einen Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Das Verfahren wird jedoch nur fortgeführt, wenn mit dem betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Projektträger eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden kann, die sicherstellt, dass der Grundstückseigentümer auf seinen Flächen lediglich eine räumliche zusammenhängende Freiflächen- bzw. Agri-PV-Anlage betreibt.
Bauleitplanung - Abwägung der Stellungnahmen zur ordentlichen Bürger- und Behördenbeteiligung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet (SO) Einzelhandel an der Schöngraser Straße" und Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Einzelhandel an der Schöngraser Straße" für die geplante Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit angeschlossenem Getränkemarkt, einem Non-Food-Discounter und einem Imbiss auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf sowie der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 607/1, 507/3 und 570 der Gemarkung Bruck i.d.OPf.
Die KIST Projekt GmbH & Co. KG, Stadtgraben 32, 94315 Straubing beabsichtigt einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Getränkemarkt, einen Non-Food-Discounters und einen Imbiss auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf zu errichten.
Mit diesem Ansinnen hat sich der Marktgemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 18.12.2025 beschäftigt und nach Billigung der Entwurfsfassung beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen der beiden Bauleitpläne jeweils in der Fassung vom 18.12.2025 durchzuführen.
Dazu wurden die Planunterlagen für die Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 15.01.2026 bis einschließlich 16.02.2026 zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus des Marktes Bruck i.d.OPf. öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite des Marktes veröffentlicht. Die Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wurden in der Zeit vom 13.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus des Marktes Bruck i.d.OPf. öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite des Marktes veröffentlicht.
Mit Anschreiben vom 12.01.2026 wurden die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme hinsichtlich der beiden Bauleitpläne bis zum 13.02.2026 aufgefordert.
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Marktgemeinderatsitzung am 23. April 2026 mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt.
Mehrheitlich beschloss der Marktgemeinderat die Abwägungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB.
Das Vorhaben kann daher fortgeführt werden.
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schöngras-Kölbldorf und dessen Stellvertreters
Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz im Benehmen mit Herrn Kreisbrandrat Christian Demleitner auf Grund ihrer Wahl am 14. März 2026 folgende Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schöngras/Kölbldorf:
1. Kommandant:
Josef Hochmuth
Stellvertretender Kommandant:
Thomas Dirscherl
Binnen eines Jahres hat Herr Hochmuth den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und Herr Dirscherl die Lehrgänge „Gruppenführer, „Leiter einer Feuerwehr“ und das Tagesseminar des Landkreises Schwandorfs „EMS-Einsatznachbearbeitung nachzuweisen.
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sollbach e.V. und dessen Stellvertreters
Der Marktgemeinderat bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz im Benehmen mit Herrn Kreisbrandrat Christian Demleitner auf Grund ihrer Wahl am 07. März 2026 folgende Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sollbach e.V.:
1. Kommandant:
Christian Meier
Stellvertretender Kommandant:
Hans-Jürgen Knebel