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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 6/2023
Aus den Sitzungen
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Bericht über den öffentlichen Teil der Bau- und Grundstücksausschusssitzung vom 04. Mai 2023

Bauanträge und Bauvoranfragen

Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:

  • Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Carport und Müllport sowie Abriss eines Wochenendhauses, Friedenstraße 2, Gemarkung Mögendorf

  • Tektur- Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Am Hoffeld 31a, Gemarkung Bruck i.d.OPf.

  • Bauantrag auf Anbau an das bestehende Wohnhaus, Bahnhofstraße 20, Gemarkung Bruck i.d.OPf. Die fehlenden Stellplätze sind nachzuweisen. Bei Bedarf wird die Erste Bürgermeisterin Faltermeier ermächtigt einen entsprechenden Ablösevertrag abzuschließen und alle weiteren Vertragsbestandteile, gemäß der Stellplatzsatzung vom 05. Juli 2021 der Marktgemeinde Bruck i.d.OPf., festzulegen.

  • Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Vorderthürn 2b, Gemarkung Vorderthürn. Die Erschließung ist vom Antragsteller sicherzustellen. Die Kosten für die Erschließung trägt der Antragsteller.

  • Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Nähe Koblstraße 1, Gemarkung Sollbach

  • Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Holzlagerhalle zur Pellets- und Brikettproduktion sowie Altholzverwertung, Am Sand 6, Gemarkung Bruck i.d.OPf.

  • Bauantrag des Eisschützenclubs Sonne Bruck e.V. auf Errichtung einer Überdachung des Vereinsheims, Sollbacher Straße 27, Gemarkung Bruck i.d.OPf.

Beteiligung an den Bauleitplanungen der Stadt Roding und der Gemeinde Walderbach

Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte einstimmig sein Einverständnis zu den nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Stadt Roding und der Gemeinde Walderbach:

  • Aufstellung des Bebauungsplans „Roding- Brantl-Areal“ (WA und MI); Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

  • Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Brunstberg“ (Walderbach). Beteiligung am nochmaligen Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Straßen- und Wegerecht

Widmung der Verlängerung des bestehenden nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges mit der Bezeichnung „2. Hoffeldweg“ (Grundstück Fl.Nr. 271 Gemarkung Mögendorf) nach Westen bis Friedenstraße.

Der Bau- und Grundstückausschuss erteilt einstimmig sein Einverständnis, die Verlängerung den 2. Hoffeldweg um 37 Meter neu zu widmen und mit der bestehenden Widmung zusammenzufügen. Somit erhält der 2. Hoffeldweg eine Gesamtlänge von 123 Metern. Die neu dazugekommenen Eigentümer werden als Straßenbaulastträger in die Eintragungsverfügung aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. mit der Erstellung der Bekanntmachung
  2. mit der Erstellung der Eintragungsverfügung und Änderung der Karteikarte

Anschaffung von Bodenschutzmatten für die Mehrzweckhalle im Freizeitzentrum

Durch fehlende Bodenschutzmatten wird der Sporthallenboden durch Veranstaltungen außerhalb des Sportbetriebs in Mitleidenschaft gezogen.

Um den Hallenboden zu schützen und länger zu erhalten werden bei anderen Kommunen bei Veranstaltungen vom Veranstalter Bodenschutzmatten verlegt.

Der Bau- und Grundstücksausschuss lehnt die Anschaffung von Bodenschutzmatten ab.

Auf geht`s- Streuobst für alle!

Der Streuobstpakt ist in Bayern eine über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Artenvielfalt. In den letzten vergangenen Jahrzehnten jedoch sind in Bayern die Streuobstbestände stark zurückgegangen.

Deshalb wurde der Streuobstpakt ins Leben gerufen, der das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume zu fördern.

Gefördert werden Kommunen und Vereine beim Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen mit bis zu 45,00 Euro je Baum. Pro Förderantrag können maximal 100 Bäume zur Förderung beantragt werden.

Die Kommunen haben die Möglichkeit, die Bäume unentgeltlich an interessierte Privatpersonen weiterzugeben. Der Obstbaum kann auch in einen Hausgarten gepflanzt werden.

Einstimmig beschloss der Bau- und Grundstücksausschuss, dass sich der Markt Bruck i.d.OPf. am Streuobstpakt und am Förderprogramm „Streuobst für alle!“ beteiligt. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz zwei Förderanträge über jeweils 100 Obstgehölze einzureichen.