Bauanträge
Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
- Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von zwei Dachgauben, Wilhelm Busch-Straße 6, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragssteller: Schmid, Marion und Ingo)
- Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses sowie Umbau im Erdgeschoss des bestehenden Wohnhauses und Anbau eines Carports, Kellerweg 10, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragssteller: Klein, Martina und Stautner Christoph)
- Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Minihauses als Ferienhaus, Friedrich-Ebert-Straße 2a, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragssteller: Wettinger, Gregor)
- Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Geräteschuppens, Gemarkung Mögendorf, (Antragsteller: Forster, Markus)
Beteiligung an den Bauleitplanungen der Gemeinde Wackersdorf, der Gemeinde Bodenwöhr, der Gemeinde Walderbach und der Stadt Roding
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte sein Einverständnis zu den nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Gemeinde Wackersdorf, der Gemeinde Bodenwöhr, der Gemeinde Walderbach und der Stadt Roding:
Bauleitplanung der Gemeinde Wackersdorf
- 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie Aufstellung von zwei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen je mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Imstetten I“ und „Solarpark Imstetten II“ Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bauleitplanung der Gemeinde Bodenwöhr
- 29. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Bodenwöhr, sowie Aufstellung des Bebauungsplans- Nr. 34 „Hammersee-Camping Blechhammer“; Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen der Gemeinde Walderbach
- Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes; Beteiligung am Verfahren gemäß § 139 Abs. 2 Baugesetzbuch unter Anwendung nach §§ 4 und § 4a Baugesetzbuch (BauGB)
Bauleitplanung der Stadt Roding
- 34. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Obertrübenbach, An der Spannaglstraße; Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Spielgeräte für die Kinderkrippe im Kinderhaus Pfiffikus
Einstimmig genehmigt der Bau- und Grundstücksausschuss außerdem den Antrag des Kinderhauses Pfiffikus auf Erwerb von Spielgeräten für die Kinderkrippe. Die Gesamtkosten für eine Mini-Nestschaukel und einer Spielhauskombination belaufen sich auf insgesamt 15.173,91 Euro.
Ertüchtigung des Küchenbereichs in der Gaststätte im Freizeitzentrum
Ebenso genehmigt der Bau- und Grundstücksausschuss einstimmig die Ertüchtigung des Küchenbereichs durch die Anschaffung einer neuen Küchenzeile in der Gaststätte im Freizeitzentrum. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung auf insgesamt 30.000 Euro/ Brutto.
Aktuell sind in der Kochzeile (Baujahr 1984), acht Gasbrennstellen, zwei Gasbacköfen und zwei Fritteusen verbaut. Um die Kochzeile nach aktuellen Anforderungen einer Gastroküche anzupassen, soll ein Gasherd mit sechs Gasbrennstellen und einem Elektrobackofen verbaut werden. Durch den Wegfall von zwei Gasbrennstellen können die neuen Fritteusen normgerecht unter der bestehenden Lüftungshaube eingebaut werden.
Vollzug der Straßenverkehrsordnung
- Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Firma ZBG- Zerspannungstechnik Bruck GmbH auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in der gesamten Grubmühlstaße auf 30 km/h.
- Außerdem wurde vom Bau- und Grundstücksausschuss einstimmig beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit in der Bürgermeister-Hölzl-Straße auf 30 km/h zu beschränken. Zudem wird das eingeschränkte Halteverbot, entlang des Gehwegs mit einem Zusatzzeichen „ausgenommen Pkw“ ergänzt. Somit kann der Gehweg für Pkw`s zum Parken genutzt werden. Zusätzlich wird am Wendehammer eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zick-Zack-Linie) aufgebracht.
- Am Fahrbahnrand abgestellte Autos sorgen für Verkehrsbehinderung und Ärger. So auch in der Nittenauer Straße und in der Straße „Am Sand“.
Da es momentan in den besagten Straßen zu gefährlichen Begegnungsverkehr durch parkende Fahrzeuge kommt, fand am 04.06.2024 im Beisein der Polizeidienststelle Nittenau eine Begehung der Nittenauer Straße im Bereich der Zufahrt zur Firma Lehmer und am Sand statt.
Vorausschauend auf die kommende Sommer- und Badesaison in der „Sandoase“ ist es zwingend erforderlich hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und ein absolutes Halteverbot auch am linken Fahrbandrand einzurichten und die Nittenauer Straße bis zur Brücke (Schotterweg zur Sandoase) mit 30 km/h zu beschränken.
Einstimmig beschloss der Bau- und Grundstücksausschuss aus Gründen der Verkehrssicherheit, die „Nittenauer Straße“ im Bereich der Zufahrtsstraße zum Industrie- und Gewerbegebiet und die Straße „Am Sand“ auf 30 km/h zu beschränken. Weiter wird am linken Fahrbahnrand der Nittenauer Straße im Bereich der Zufahrtsstraße zum Industrie- und Gewerbegebiet (Bahnseitig) ein absolutes Halteverbot angeordnet.