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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 6/2025
Aus den Sitzungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.09.2021 für die Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ für die Ansiedlung eines REWE-Marktes und eines Getränkemarktes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf

Der Marktgemeinderat des Marktes Bruck i.d.OPf. hat in öffentlicher Sitzung am 22. Mai 2025 die Aufhebung des oben genannten Aufstellungsbeschlusses einstimmig beschlossen.

Der Grund für die Aufhebung des am 30.09.2021 ursprünglich gefassten Aufstellungsbeschlusses ist die Änderung der Investoren.

Antrag der KIST Projekt GmbH & Co. KG, Stadtgraben 32, 94315 Straubing auf Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel mit Gastronomie“ für die Ansiedlung eines REWE-Marktes und eines Getränkemarktes, eines Non-Food-Discounters und eines Imbisses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf

Die KIST Projekt GmbH & Co. KG, Stadtgraben 32, 94315 Straubing (Vorhabensträger), eine Tochtergesellschaft der Kiermeier Unternehmensgruppe Straubing und BIBER Holding Regensburg, hat das Projekt nun übernommen und ist bereit auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf einen Lebensmittelvollsortimenter mit Getränkemarkt und einen Non-Food-Discounter zu errichten.

Für die Verkehrserschließung werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 607/1, 507/3 und 570, Gemarkung Bruck i.d.OPf., in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.

Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich und werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Mit dem Vorhabensträger, der KIST Projekt GmbH & Co. KG, ist im Zuge des Verfahrens ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der Antragsteller hat sämtliche Planungs- und Verwaltungskosten zu tragen. Er hat außerdem alle für die Erschließung des Baugrundstücks anfallenden Kosten zu übernehmen, einschließlich der Kosten für den Bau einer Linksabbiegespur auf der angrenzenden Staatsstraße 2150 im Benehmen mit den Straßenbaulastträger bzw. dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach.

Der Marktgemeinderat des Marktes Bruck i.d.OPf. lehnt den Antrag der KIST Projekt GmbH & Co. KG auf Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel mit Gastronomie“ für die Ansiedlung eines REWE-Marktes, eines Getränkemarktes, eines Non-Food-Discounters und eines Imbisses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf mit 9:7 ab.

Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Markt Bruck i.d.OPf., der Gemeinde Bodenwöhr und der Stadt Neunburg v.W. über den gemeinsamen Erwerb und der gemeinschaftlichen Nutzung eines Heißwasser-Unkrautvernichters

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat gemeinsam mit den Mitgliedskommunen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Schwarzach-Regen, der Stadt Neunburg vorm Wald und der Gemeinde Bodenwöhr, die interkommunale Anschaffung eines Heißwasser-Unkrautvernichters. Der Marktgemeinderat stimmt außerdem dem ausgearbeiteten Betreibervertrag der Stadt Neunburg vorm Wald zu.

Die Anschaffungskosten für das Gerät belaufen sich auf 68.000 Euro brutto. Die Aufteilung der Kosten erfolgt anteilig nach Einwohnerzahlen und Gemeindeflächen der beteiligten Kommunen. Für den Markt Bruck i.d.OPf. wäre ein Betrag von ca. 16.226,99 € brutto zu bezahlen.