In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 26.03.2026 wurden die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung der Marktgemeinde Bruck i.d.OPf. neu festgesetzt. Von Seiten des Elternbeirats wurde die Beitragsanpassung für die Ferienbetreuung kritisch gesehen.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, die Kosten für die Ferienbetreuung anteilig zu reduzieren, wenn aufgrund eines Feiertags weniger als fünf Betreuungstage angeboten werden.
Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass eine weitere Reduzierung der Elternbeiträge, wie vom Elternbeirat gewünscht, aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist.
Einstimmig abgelehnt wurde vom Gremium der Bauantrag auf Errichtung von zwei Wohncontainer für Mitarbeiter, Nittenauer Straße 60, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragsteller: Bolzmacher Thomas).
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Abwägungsbeschlüsse und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Abwägungsbeschlüsse
Der Vorentwurf der Einbeziehungssatzung „Weichselbergstraße“ mit Stand vom 12.11.2025 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 04.12.2025 gebilligt.
Vom 14.01.2026 bis einschließlich 16.02.2026 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt.
Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antragsteller beabsichtigt, oberhalb des Grundwasserspiegels Sand abzubauen, und zwar auf einer ca. 1.695 m² großen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 918/3 sowie auf dem östlich angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 918 mit einer Fläche von ca. 13.795 m². Das Grundstück Fl.Nr. 918/3, Gemarkung Bruck i.d.OPf., befindet sich ca. 50 m nordöstlich der „Sand-Oase“.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Sand-Trockenabbau. Ein Mindestabstand von 0,5 m zum Grundwasserspiegel wird eingehalten. Die Abbausohle liegt auf einer Höhe von ca. 358,25 m ü. NN. Daraus ergeben sich Abbauhöhen von ca. 11,80 m im Westen bis zu ca. 13,50 m im Osten.
Der geplante Sand-Trockenabbau erfolgt im direkten Anschluss an den derzeitigen Sandabbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 918/3 und stellt somit eine Erweiterung der bestehenden Sandgrube in östlicher Richtung dar.
Es ist vorgesehen, jährlich ca. 12.000 m³ Sand abzubauen. Bei einer errechneten Gesamtmenge von ca. 108.000 m³ ergibt sich eine voraussichtliche Abbaudauer von ca. 9 Jahren.
Der Bau- und Grundstücksausschuss sprach sich grundsätzlich für den Sandabbau aus, doch kann das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht erteilt werden, da die Situation mit dem Verkehrsweg noch ungeklärt ist.
Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
Dem Markt Bruck i.d.OPf. liegt für denselben Grundstückseigentümer bereits ein genehmigter Bauantrag für eine privilegierte Agri-PV-Anlage auf dem Flurstück 109, Gemarkung Schöngras, vor.
Für diese Anlage wurde in der Bau- und Grundstücksausschusssitzung vom 20.11.2025 das gemeindliche Einvernehmen mit 9:0 Stimmen versagt. Auch nach Wiederbeteiligung durch das Landratsamt Schwandorf wurde in der Sitzung vom 29.01.2026 das Einvernehmen erneut einstimmig verweigert.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde jedoch durch das Landratsamt Schwandorf am 15.04.2026 ersetzt und die Genehmigung für die Agri-PV-Anlage auf dem Flurstück 109, Gemarkung Schöngras, erteilt.
Der Antragsteller strebt nun eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Gemeinde an und beabsichtigt, die Anlage in einem überarbeiteten Konzept mit größerem Abstand zur Wohnbebauung zu errichten. Hierzu wurde ein neuer Standort auf den Flurstücken 74 und 81, Gemarkung Schöngras, beantragt.
Die Anlage wird dabei größer dimensioniert, bleibt jedoch weiterhin unter der zulässigen Grenze von 25.000 m². Das Vorhaben ist gemäß den derzeit geltenden Vorgaben als planungsrechtlich zulässig einzustufen, wenngleich an dem vorhandenen Privilegierungstatbestand erhebliche Zweifel bestehen.
Die Agri-PV-Anlage bleibt weiterhin einsehbar, jedoch liegt der neue Standort deutlich weiter entfernt von der bestehenden Bebauung, weshalb die überarbeitete Planung aus Sicht der Verwaltung deutlich positiver zu bewerten ist.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des in der Sitzung vom 23.04.2026 gefassten Aufstellungsbeschlusses kein neuer Sachstand vorliegt. Seitens des Investors ist derzeit eine Anfrage zum Einspeisepunkt der Anlage anhängig. An der in der Sitzung vom 23.04.2026 beschlossenen Maßgabe, dass das Bauleitplanverfahren nur weitergeführt wird, wenn der Investor sowie der Grundstückseigentümer auf die Errichtung einer zweiten Anlage verzichtet, wird festgehalten. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht dieser Maßgabe nicht im Weg, da über die gemeindliche Planungshoheit ausreichend Instrumente bestehen, dass Bauleitplanverfahren nötigenfalls abzubrechen.
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilt mit einer Gegenstimme sein Einverständnis.
Einstimmig beschloss der Bau- und Grundstücksausschuss die Einziehung der Teilstücke der Ortsstraße mit der Bezeichnung „Trift und Hertweg“. Bei vorgenannten Straßen-Teilstücken handelt es sich um die Grundstücke Fl.Nr. 409 und 376/2 Gmkg. Mappach, Teilbereiche der Fl.Nr. 384, 376, 376/3 Gmkg. Mappach, und um einen Teilbereich der Randsberger Straße, Fl.Nr. 421.