Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
Bauantrag auf Umbau des bestehenden Wohnhauses, Errichtung von Dachgauben und eines Balkons, Errichtung eines Carports und einer Fertiggarage, Schlesische Straße 5, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragstellerin: Özdemir Ayse)
Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Hauptstraße 5a, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragstellerin: Stellwag Christina)
Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Vorderthürn 2b, Gemarkung Vordertührn (Antragsteller: Wende, Katrin und Florian)
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Sulzmühl“ für das Grundstück Fl.Nr. 987/2 Gemarkung Bruck i.d.OPf.
| a) | Behandlung aller im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen |
| Der Bau- und Grundstücksausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen, Hinweise oder Anregungen gegen die Aufhebung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Sulzmühl“ eingegangen sind. | |
| b) | Satzungsbeschluss |
| Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt mit einer Gegenstimme die Aufhebung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Sulzmühl“ in der Fassung vom 22.05.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. | |
| Die Begründung in der Fassung vom 22.05.2023 wird ebenfalls gebilligt und beschlossen. | |
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte einstimmig sein Einverständnis zum nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Stadt Nittenau
Aufstellung des Bebauungsplans „Nittenau- Wulkersdorfer Straße III- Sondergebiet Photovoltaik“
Herr Thomas Schächerer, beantragte am Dienstag, 02.05.2023 mündlich die Ausweisung einer Tonnagebeschränkung auf max. 7,5 Tonnen in der Riedstraße/Sollbach.
Als Begründung wird angegeben, dass seit geraumer Zeit täglich ein Anwohner mit seinem Firmenfahrzeug (40 Tonnen) die Riedstraße befährt (teilweise rückwärts), und dann abgestellt bzw. geparkt wird. Deshalb wird um Ausweisung einer Tonnagebeschränkung über 7,5 Tonnen gebeten.
Es wird befürchtet, dass die Riedstraße für ständige Lasten über 7,5 Tonnen nicht ausgelegt ist und deshalb Schäden an der Fahrbahn entstehen können.
Im Jahre 2010/2011 wurde die Riedstraße in Teilbereichen erneuert.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt mit zwei Gegenstimmen eine Tonnagebeschränkung der Riedstraße im Ortsteil Sollbach, auf maximal 7,5 Tonnen, mit den beiden Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“, sowie „Lieferverkehr frei“.
Antrag des Herrn Andreas Hollender sowie weiterer Bürgerinnen und Bürger auf Einbahnstraßenregelung im Sandmühlweg, (Sollbacher Straße bis zur Franz-Schabmüller-Straße).
Am 24.04.2023 erhielt die Marktgemeinde Bruck i.d.OPf. einen schriftlichen Antrag des Herrn Andreas Hollender. Der Antragsteller und weitere fünf Anlieger bitten darum, dass der Marktgemeinderat über eine Einbahnregelung berät und abstimmt.
Um die Verkehrsbelastung in dem Bereich besser einschätzen zu können, wurde eine Verkehrszählung im Sandmühlweg und in der Sollbacher Straße durch die Verwaltung veranlasst.
Einstimmig beschließt der Bau- und Grundstücksausschuss im Sandmühlweg eine Einbahnregelung. Diese Ortsstraße darf künftig (gilt erst nach Beendigung der derzeitigen Wasserleitungsarbeiten im Sandmühlweg und der Nittenauer Straße) nur noch von der Nittenauer Straße in Richtung Sollbacher Straße befahren werden. Diese Verkehrsregelung soll vorerst befristet bis 31.12.2023 gelten. Danach ist diese Angelegenheit erneut vorzulegen.
Tätigkeitsbericht der Jugendbeauftragten Frau Natalie Zimmermann
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.04.2021 Frau Natalie Zimmermann, vorerst bis zum Ende der laufenden Wahlperiode, also bis einschließlich 30.04.2026, als Jugendbeauftragte des Marktes Bruck i.d.OPf. bestellt.
Nachdem inzwischen mehr als ein Jahr vergangen ist, berichtete Frau Zimmermann über ihre Erfahrungen und ihre Tätigkeit als Jugendbeauftragte. Der Marktgemeinderat nahm den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis und bedankte sich bei Frau Zimmermann für ihr Engagement.
Aufhebung des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 12.11.2019 über die Generalsanierung der bestehenden Schulturnhalle sowie Beschlussfassung über den Neubau einer Schulturnhalle auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 681/5 Gemarkung Bruck i.d.OPf. (ehemaliges Spindler-Grundstück)
Der Marktgemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Frage befasst, ob die bestehende Schulturnhalle generalsaniert oder durch einen Neubau ersetzt werden soll.
Bei einer Besprechung, die am 24.09.2020 in der Regierung der Oberpfalz stattfand, wurde darauf hingewiesen, dass nach Prüfung der eingereichten Unterlagen eine Sanierung der Schulturnhalle mit geschätzten Baukosten von ca. 1,6 Mio. € nicht wirtschaftlich wäre, so dass diese wohl nicht aus FAG-Mitteln gefördert werden kann.
Außerdem gebe es auch Schwierigkeiten und Bedenken wegen der benötigten schulaufsichtlichen Genehmigung, da die bestehende Schulturnhalle ein Sondermaß hat und nicht die Mindestmaße einer Schulsporthalle aufweist.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, den Marktgemeinderatsbeschluss vom 12.11.2019, über die Durchführung einer Generalsanierung der bestehenden Schulturnhalle aufzuheben. Stattdessen soll auf dem nördlich angrenzenden ehemaligen Spindler-Grundstück, Fl.Nr. 681/5 Gemarkung Bruck i.d.OPf. eine neue Schulturnhalle errichtet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür bei der Regierung der Oberpfalz eine schulaufsichtliche Genehmigung zu beantragen und einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem „Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur“ (KIP-S) einzureichen.
Fortsetzung der Zusatzbetreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regensburg, als Ergänzung des offenen Ganztagsangebots;
Beschlussfassung über den Umfang der Zusatzbetreuung sowie über eine mögliche finanzielle Beteiligung der Eltern ab dem Schuljahr 2023/2024
Seit dem Schuljahr 2017/2018 bietet die Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf. ein offenes Ganztagsangebot an, welches seinerzeit die Mittagsbetreuung abgelöst hat. Grund dafür war, dass es sich beim offenen Ganztagsangebot um eine schulische Veranstaltung mit pädagogischen Vorgaben handelt. Außerdem ist dies für die Eltern beitragsfrei. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften wird der offene Ganztag jedoch nur von Montag bis Donnerstag angeboten. Deshalb hat der Marktgemeinderat 2017 beschlossen, für die Zusatzbetreuungsangebote (Freitagsbetreuung und Ferienbetreuung) keine Elternbeiträge zu erheben.
Aufgrund der Anmeldezahlen für das Schuljahr 2023/2024 hat sich insbesondere für den Freitag eine größere Nachfrage ergeben. Bisher wurden am Freitag ca. 20 – 25 Kinder in einer Gruppe betreut. Ab September wünschen sich insgesamt 34 Kinder eine Betreuung, mit der Folge, dass das Angebot auf zwei Gruppen erweitert werden muss.
Einstimmig votierten die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Zusatzbetreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regensburg, als Ergänzung des offenen Ganztagsangebots fortgesetzt wird.
Der Marktgemeinderat beschloss mit drei Gegenstimmen, einen Elternbeitrag für die Freitagsbetreuung von 20.00 Euro im Monat und für die Ferienbetreuung 20.00 Euro pro Woche zu erheben.
Die Kinderbetreuung während der Ferienzeit ist erst ab fünf Kinder möglich.
Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
Um die wichtigen Belange und Aufgaben der Städtebauförderung im Markt Bruck i.d.OPf. weiter voranzubringen, fand heuer bei der Regierung der Oberpfalz ein sogenanntes Jahresgespräch statt, bei der ein Austausch über den aktuellen Stand und die Perspektiven der Ortskernsanierung für die kommenden Jahre besprochen wurde.
Im Hinblick darauf, dass die Fördermittel in den nächsten Jahren voraussichtlich knapper werden, wäre es empfehlenswert, wenn der Markt vom Bayerischen Förderprogramm in ein Bund-Land-Förderprogramm wechseln würde. Auch hierfür ist die Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Grundvoraussetzung.
Aus diesem Grund sollte ein ISEK zeitnah auf den Weg gebracht werden, zumal in dieser Hinsicht schon seit längerem kein Konzept mehr erstellt worden ist. Mit einem ISEK könnte sich der Markt für die Zukunft wappnen, strategisch gut aufstellen und den veränderten Herausforderungen und Rahmenbedingungen in der Städtebauförderung wirksam begegnen.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass für den Markt Bruck i.d.OPf. ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) in der Städtebauförderung erstellt werden soll.
Am 24.05.2023 haben Herr Reinhold Boccali und Herr Eduard Windl der Ersten Bürgermeisterin Heike Faltermeier eine Unterschriftenliste überreicht.
Herr Reinhard Boccali und Herr Eduard Windl sowie die übrigen 80 Unterzeichner bitten darum, dass der Marktgemeinderat über die Förderung von privaten Balkonkraftwerken berät und abstimmt.
Bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23.03.2023 wurde im Rahmen der Haushaltsvorberatungen über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt, die ebenfalls eine Bezuschussung und Förderung von Photovoltaik-Balkonmodulen für Häuser und Mietwohnungen im Marktgemeindebereich von Bruck beantragt haben. Dieser Antrag ist vom Haupt- und Finanzausschuss mit 4 zu 4 Stimmen abgelehnt worden.
Kurz nach der Abstimmung wurde bekannt, dass der Landkreis Schwandorf den kreisangehörigen Gemeinden, die Zuschüsse für private Balkonkraftwerke an ihre Bürgerinnen und Bürger auszahlen, auf Antrag 50 % dieser Kosten nach Ablauf des jeweiligen Jahres erstattet. Daraufhin wurde im Vermögenshaushalt ein Ansatz in Höhe von 2.000 Euro für die Förderung von Photovoltaik-Balkonmodulen eingeplant.
Vor diesem Hintergrund war ohnehin geplant, im Rahmen der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über ein entsprechendes Förderprogramm abstimmen zu lassen.
Nachdem jedoch nunmehr der Antrag von Herrn Boccali vorlag und dieser um eine Abstimmung im Marktgemeinderat bat, wurde dieses Thema dem Marktgemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, dass private PV- Balkonkraftwerke bis zu einer Anschlussleistung von 800 Watt mit 20 % der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Die ebenfalls beschlossene Richtlinie zur Förderung von steckbaren Stromerzeugungsgeräten (Balkonkraftwerke) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, die Änderung von § 2 der Haushaltsatzung 2023. Den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 150.000 Euro auf 0,00 Euro zu reduzieren.