Herr Eduard Maier, Breitbandberatung Bayern GmbH, stellte dem Gremium den derzeitigen Ausbaufortschritt im Gemeindegebiet vor und erläuterte unter Einbeziehung etwaiger Förderungen die weiteren Möglichkeiten im Gemeindegebiet.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat den Breitbandausbau im Gemeindegebiet weiter voranzutreiben und die notwendigen Planungen (Markterkundung) in die Wege zu leiten.
Bereits im Vorfeld wurde durch die Verwaltung ein Förderantrag gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gestellt. Damit können Planungs- und Beratungsleistungen, die für die weitere Durchführung des Breitbandausbaus im Gemeindegebiet erforderlich sind, gefördert werden.
Ziel dieses Konzepts ist es, das teilweise in die Jahre gekommene landwirtschaftliche Wegenetz an die zukünftigen Anforderungen anzupassen sowie einen bedarfsgerechten und nachhaltigen Erhalt wichtiger Hauptwirtschaftswege sicherzustellen.
Nach der Bestandsaufnahme und Bewertung aller Mitgliedskommunen werden für den Markt Bruck i.d.OPf. im Rahmen des Kernwegenetzes der Weg von Schöngras-Hinterthürn-Vorderthürn-ST2150 priorisiert berücksichtigt.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat im Zusammenhang mit dem geplanten Kernwegenetz der ILE Schwarzach-Regen folgende Punkte:
| 1. | Bestätigung der Wegeabschnitte und Finanzbedarf |
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| Der Gemeinderat bestätigt die im Rahmen der ILE abgestimmten und priorisierten Wegeabschnitte für das Kernwegenetz. Gleichzeitig wird der hierfür voraussichtlich erforderliche Finanzbedarf zur Kenntnis genommen und grundsätzlich gebilligt. |
| 2. | Umgang mit der Fördermittelverteilung |
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| Der Marktgemeinderat legt hinsichtlich der Inanspruchnahme und Verteilung der Fördermittel fest: |
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| Der zur Verfügung stehende Förderhöchstbetrag wird von der Kommune vollständig ausgeschöpft. |
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| Sofern die Mittel wider Erwarten nicht benötigt werden, sollen verbleibende Fördermittel gemäß dem noch festzulegenden Finanzierungsmodell innerhalb der ILE-Kommunen verteilt werden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage der abgestimmten Festlegung. |
| 3. | Umsetzungszeitraum und Priorisierung |
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| Der Marktgemeinderat legt den geplanten Umsetzungszeitraum wie folgt fest: |
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| Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab den Jahren 2029/2030. |
| Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die zeitliche Abstimmung innerhalb der ILE vorzunehmen und die Reihenfolge der Umsetzung mit den beteiligten Kommunen zu koordinieren. | |
| 4. | Weitere Vorgehensweise |
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| Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Beschlusses die weiteren Abstimmungen innerhalb der ILE voranzutreiben sowie die erforderlichen Schritte zur Beantragung und Sicherstellung der Finanzierung einzuleiten. |
Stellvertretend für den entschuldigten Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gregor Wettinger, berichtete Frau Jenny Lehmer über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024. Der Marktgemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis. Das Gremium stellte die Jahresrechnung des Marktes Bruck i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2024 einstimmig fest und beschloss zum festgestellten Ergebnis der Jahresrechnung 2024 die Entlastung.
Bereits mehrmals wurde im Marktgemeinderat über eine Flächenbegrenzung für Freiflächen-PV-Anlagen diskutiert.
Die Marktgemeinde Bruck i.d.OPf. weist eine amtliche Fläche von insgesamt 52,46 km² auf.
Derzeit befinden sich bereits drei Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet:
Zudem wurden seitens des Marktgemeinderates bereits folgende Aufstellungsbeschlüsse gefasst:
Des Weiteren ist festzustellen, dass noch eine weitere privilegierte Agri-PV-Anlage in Planung ist.
Im Außenbereich privilegierte PV-Anlagen können auch durch die gemeindliche Flächenbegrenzung nicht ausgeschlossen werden.
Auch wir müssen unseren Beitrag zur Energiewende leisten. Insbesondere im Hinblick auf nachfolgende Generationen. Zugleich kommt dem Erhalt unserer heimischen Kulturlandschaft, der Bereitstellung von Land für Nahrungsmittelproduktion sowie die Sicherung von Entwicklungsflächen ein sehr hoher Stellenwert für uns und unser Handeln im Marktgemeinderat zu.
Mit großer Mehrheit fasste der Marktgemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Flächenbegrenzung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Der Marktrat beschloss eine Obergrenze von 45 Hektar, Rekultivierungsflächen ausgenommen.
Der Marktgemeinderat nimmt den vom Planungsbüro erstellten Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet (SO) Freiflächenphotovoltaik Solarpark Vorderthürn“ für die Teilfläche des Grundstücks der Fl.Nr. 145 Gemarkung Voderthürn in der Fassung vom 11.06.2026, zur Kenntnis und billigt diesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs vom 11.06.2026 die nächsten Verfahrensschritte durchzuführen, insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
In der 27. Bau- und Grundstücksausschusssitzung vom 20.03.2025 wurde beschlossen, durch ein Planungsbüro mehrere Lösungsansätze für den An- oder Neubau einer Toilettenanlage einschließlich Kostenschätzung ausarbeiten zu lassen.
Die Verwaltung beauftragte daraufhin das Architekturbüro Schnabel aus Bad Kötzting mit der Erstellung einer Konzeptplanung. Die Konzeptplanung liegt nun in vier verschiedenen Varianten einschließlich erster Kostenschätzung vor.
Zum jetzigen Planungsstand ist noch offen, wo und in welcher Bauweise die WC-Anlage ausgeführt wird. Es ist ein Vor-Ort-Besichtigungstermin vorgesehen. Die Ergebnisse sollen in der nächsten Marktratssitzung diskutiert und entschieden werden.