In den nächsten Jahren stehen mit dem Neubau einer Zweifachschulsporthalle sowie einem viergruppigen Kinderhaus und der Erneuerung der Wasserversorgung sehr große Investitionen an. Dies wird dazu führen, dass der Markt Bruck i.d.OPf. diese Baukosten trotz staatlicher Förderungen nicht vollständig aus eigenen Mitteln stemmen kann und einen Teil davon fremdfinanzieren muss.
Zur Finanzierung künftiger Investitionsmaßnahmen sollte ein Grundsatzbeschluss über den Abschluss eines Bausparvertrags gefasst werden. In der Marktgemeinderatsitzung erläuterte ein Vertreter der Sparkasse Schwandorf die Vorteile eines Bausparvertrags. Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Entscheidung, ob ein Bausparvertrag abgeschlossen werden soll, bis zur nächsten Marktgemeinderatssitzung zurückgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin Vergleichsangebote einzuholen und verschiedene Finanzierungsalternativen zu prüfen und durchzurechnen.
Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Bruck - Vorderrandsberg“
Die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) nach Vorderrandsberg befindet sich schon seit längerer Zeit in einem von Jahr zu Jahr schlechter und desolater werdenden Zustand. Aus diesem Grund hat der Marktgemeinderat im Vorjahr beschlossen, dass diese GVS erneuert bzw. ausgebaut werden soll. Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Altmann GmbH & Co. KG, Cham, beauftragt.
Die Ausbaustrecke ist insgesamt ca. 1.380 m lang. Sie beginnt am nördlichen Abfahrtsast der Bundesstraße 85 und endet am Ortseingang von Vorderrandsberg. Die Ausbaustrecke ist in folgende Teile untergliedert:
Teil 1: innerorts (Randsberger Straße) ca. — 330 m
Teil 2: außerorts ca. — 1.050 m
Gesamt — 1.380 m
Am Donnerstag, 11. Juli 2024 fand im Meisl-Saal eine Informationsveranstaltung statt, zu der die Anwohner der Randsberger Straße und des Kellerwegs sowie alle Marktgemeinderatsmitglieder eingeladen wurden.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Christian Simeth hat dabei die Ausbauvarianten im Detail vorgestellt und die Fragen der Besucher beantwortet.
Es wurde insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen:
Trotzdem sind die Anwohner der Randsberger Straße nach wie vor mehrheitlich gegen den Bau eines Gehwegs. Allerdings gibt es auch Anlieger, die den Bau eines Gehwegs wünschen.
Unabhängig von der Meinung der Anwohner, ist jedoch Folgendes zu beachten:
Eine Nachfrage bei der Regierung der Oberpfalz hat ergeben, dass der Bau eines Gehwegs ebenso wie die Fahrbahn mit ca. 50 - 55 % gefördert werden würde. Es muss eine Stellungnahme der kommunalen Behindertenbeauftragten am Landratsamt Schwandorf eingeholt und der Regierung der Oberpfalz vorgelegt werden.
Eine Nachfrage bei der kommunalen Schwerbehindertenbeauftragten hat ergeben, dass sie für die Randsberger Straße den Bau eines Gehwegs fordern wird. Dies sei für sie ganz klar, da sie innerorts immer einen Gehweg fordert, der bereits nach DIN 18040 Teil 3 vorgeschrieben ist. Dies bedeutet im Klartext, dass der Markt den Verlust der Fördermittel riskiert, falls kein Gehweg gebaut wird.
Aus diesem Grund wurde überlegt, welche Gehwegvariante unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und Praktikabilität realisiert werden könnte, um einerseits den Anforderungen und Vorstellungen der Schwerbehindertenbeauftragten und der Regierung der Oberpfalz gerecht zu werden und andererseits auch den Anwohnern ein Stück weit entgegen zu kommen.
Bei der Informationsveranstaltung wurde von einem Bürger vorgeschlagen, auf den Bau eines Gehwegs zu verzichten und dafür die Fahrbahn der Randsberger Straße noch mehr zu verbreitern und dann einen Gehwegbereich zu markieren.
Die Verwaltung hat diesbezüglich bei der Regierung der Oberpfalz nachgefragt und erfahren, dass dieser Vorschlag nicht genehmigt und gefördert wird, weil zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg stets ein höhenmäßiger Versatz sein muss, damit die Verkehrsteilnehmer davon abgehalten werden, den Verkehrsraum Gehweg zu nutzen.
Gegen die Stimme von Frau Jennifer Lehmer fast der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:
| 1) | Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bruck i.d.OPf. und Vorderrandsberg soll im kommenden Jahr 2025 auf einer Strecke von ca. 1,38 km erneuert und ausgebaut werden (vom nördlichen Abfahrtsast der Bundesstraße 85 bis zum Ortseingang in Vorderrandsberg). |
| 2) | Im Innerortsbereich (Teil 1 - Randsberger Straße) wird die bestehende Fahrbahn erneuert und durchgängig auf mindestens 6,0 m verbreitert. Außerdem wird der vorhandene Gehweg an der ortsauswärts linken Seite erneuert und auf 1,8 m verbreitert. Dem Wunsch der Mehrheit der Anwohner entsprechend, wird der Gehweg nicht verlängert. Nur für den Fall, dass sich dies förderschädlich auswirken sollte, wird der Gehweg bis zum östlichen Ende des Grundstücks Fl.Nr. 496/36 Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Randsberger Straße 15) verlängert und die Fahrbahn durchgängig auf mindestens 5,5 m verbreitert. Um ein späteres Aufreißen der neuen Straße zu vermeiden, soll für die Breitbandversorgung gleich ein Leerrohrverband mitverlegt werden (Speedpipes bzw. Microduct-Rohre in die später die Glasfaser eingeblasen werden kann). |
| 3) | Im Außerortsbereich (Teil II) soll die bestehende Gemeindeverbindungsstraße auf einer Länge von ca. 1.050 m einen vollgebundenen Oberbau (Oberbauverstärkung) erhalten, wobei die Fahrbahn durchgängig auf mindestens 5,0 m verbreitert wird. Die Kosten dafür betragen ca. 876.899,10 EUR (brutto inkl. Nebenkosten). |
| 4) | Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung der Oberpfalz bis spätestens 01.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) einzureichen, damit für die insgesamt ca. 1,56 Mio. EUR teure Straßenbaumaßnahme ein Zuschuss gewährt wird. |
Auf Vorschlag von Herrn Joachim Hanisch wird einstimmig beschlossen, dass im Außerortsbereich die Notwendigkeit von Leitplanken im Bereich der vorhandenen Böschungen und entlang des Waldes nördlich der GVS noch einmal zu überprüfen ist.
Beratung und Beschlussfassung über den Anbau eines Werkraums und eines Lagerraums an der Nordseite des Bauabschnitts I der Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf. sowie über die Einreichung eines Zuwendungsantrags
Einstimmig beschließt der Marktgemeinderat, dass an der Nordseite des Bauabschnitts I der Grund- und Mittelschule ein Werkraum mit Lagerraum und Maschinenraum angebaut wird, wenn hierfür von der Regierung der Oberpfalz eine schulaufsichtliche Genehmigung erteilt und diese Baumaßnahme mit bis zu 90 % aus dem Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) bezuschusst wird.
Die Baumaßnahme muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich mindestens drei Architektenangebote einzuholen, damit in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates der Planungsauftrag vergeben werden kann.
Antrag der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG, Luitpoldstraße 20,
93047 Regensburg auf Änderung des Bebauungsplans für den Bahnhofsplatz; Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Entscheidung über den Antrag der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz bis zur nächsten Marktgemeinderatssitzung zurückgestellt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin zu prüfen und näher abzuklären, ob die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das konkrete Bauvorhaben vorteilhafter und zielführender wäre, als eine reine Änderung des bestehenden alten Bebauungsplans für den Bahnhofsplatz.
Antrag des Gartenbau- und Ortsverschönerungsvereins Sollbach auf Errichtung eines Geräteschuppens mit Aufenthaltsraum und sanitären Anlagen auf der sog. Kirwawiese (gemeindliches Grundstück, Untere Dorfstraße) mit Eigenleistung des Vereins
Einstimmig genehmigt der Marktgemeinderat den Antrag des Gartenbau- und Ortsverschönerungsvereins Sollbach auf Errichtung eines in Holzbauweise hergestellten erdgeschossigen Vereinsheims (Außenmaße: ca. 16 x 10 m plus Freisitz von ca. 4,50 x 10 m) auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 303 Gemarkung Sollbach. Der genaue Standort des Gebäudes ist noch abzustimmen.
Der Bauantrag für das Gebäude wäre vom GOV Sollbach einzureichen, der als Bauherr auch für den Bau und die Finanzierung des Gebäudes sowie die spätere Unterhaltung und Bewirtschaftung zuständig ist.
Der Markt Bruck i.d.OPf. gewährt für den Bau des Vereinsheims einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten.
Darüber hinaus wird dem GOV das Holz aus dem Abbruch der auf dem Grundstück, Untere Dorfstraße 3, stehenden Scheue unentgeltlich für den Bau des Vereinsheims zur Verfügung gestellt.
Sollten die Eigenmittel des Vereins, Spenden und Zuschüsse nicht ausreichen, um die Baukosten zu decken, wäre es, nach näherer Abklärung der in Frage kommenden Summe, grundsätzlich vorstellbar, dass der Markt für einen Kredit entweder die Bürgschaft übernimmt oder selber bis zu einem bestimmten Betrag einen Kredit gewährt, sofern vom Verein alle Fördertöpfe und Fördermöglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft werden.
Bauanträge
Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
Der Ferienausschuss lehnt den Antrag auf Vorbescheid für den Neuaufbau eines Ferienhauses mit Garage, in der Mappacherstraße 4, (Antragsteller: Reisiger Wolfgang) ab.
Beteiligung an den Bauleitplanung der Stadt Roding
Der Ferienausschuss erteilte sein Einverständnis zum nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Stadt Roding:
Bei der Bürgerversammlung im März 2024 in Schöngras, wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h der Brucker Straße (Ortsdurchfahrtsstraße) gefordert.
Der Ferienausschuss genehmigte mit einer Gegenstimme die Beschränkung der Ortsdurchfahrtstraße auf 30 km/h. Beginnend 20 Meter vor der St. Johannes Nepomuk Kapelle bis Höhe des ehemaligen Gasthauses Bockes.
Abgelehnt wurde vom Ferienausschuss der Antrag von Johannes und Maria Hauser auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in der Nittenauer Straße von der Engstelle Berger Wirt bis zur Einmündung Sollbacher Straße auf 30 km/h.
Ebenso lehnte der Ferienausschuss die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h in der Gemeindeverbindungstraße Bruck i.d.OPf. - Sollbach außerorts, zwischen den beiden Ortsschildern mit fünf Gegenstimmen ab.
Jahresrechnung 2023
Der Ferienausschuss beschließt und genehmigt einstimmig die im Haushaltsjahr 2023 angefallene außerplanmäßige Ausgabe über 5.000 Euro bis 20.000 Euro sowie die sieben überplanmäßigen Ausgaben über 10.000 Euro bis 35.000 Euro, die nach der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Bruck i.d.OPf. in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen würden. Sie waren unabweisbar und die Deckung war gewährleistet.