Das gemeindliche Einvernehmen wurde für folgende Bauvorhaben erteilt:
Vom Landratsamt Schwandorf wurde dem Markt Bruck i.d.OPf. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mitgeteilt, dass das Verfahren gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 der Bayerischen Bauordnung als verfahrensfrei zu werten und somit kein Einvernehmen der Gemeinde nötig ist.
Im Zuge der Nutzungsänderung des bestehenden Bankgebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten wären gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Bruck i.d.OPf. sechs Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (seitliche Bebauung und begrenzte Hofgröße) ist die Errichtung von lediglich fünf Stellplätzen möglich.
Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung von den Richtzahlen der Stellplatzsatzung, sodass fünf Stellplätze als ausreichend anerkannt werden.
Gemäß § 4 Abs. 3 der Stellplatzsatzung kann ein fehlender Stellplatz durch Abschluss eines Ablösevertrags ersetzt werden, sofern die Gemeinde dem zustimmt. Der Ablösebetrag für einen Stellplatz beträgt laut Satzung 3.500,00 €.
Einstimmig beschloss der Bau- und Grundstücksausschuss dem Antrag des Bauherrn auf Abweichung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen und den fehlenden Stellplatz durch Abschluss eines Ablösevertrags in Höhe von 3.500,00 € gemäß § 4 Abs. 3 der Stellplatzsatzung abzulösen.
In der 37. Marktgemeinderatssitzung vom 21.11.2024 wurden fünf Varianten für den Neubau einer Zweifachsporthalle sowie für den Anbau eines Werkraums, eines Maschinenraums und eines Nebenraums an der Nordseite des Bauabschnitts I von der beauftragten Schnabel Architekten GmbH, Bad Kötzting, vorgestellt.
Der priorisierte Anbau von Werkraum, Maschinenraum und Nebenraum an der Nordseite des Bauabschnitts I der Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf. liegt aktuell voll im Zeitplan. Im nächsten Schritt soll nun die Planung der Zweifachsporthalle weitergeführt werden.
Das Architekturbüro Schnabel Architekten GmbH stellte die aktuelle Vorplanung der Variante 3b die am 21.11.24 einstimmig beschlossen wurde samt Kostenschätzung vor. Die Vorplanung berücksichtigt bereits erste Abstimmungen mit den zuständigen Fachplanern.
Die Bau- und Nebenkosten für die vorgestellte Vorplanung der Zweifachsporthalle belaufen sich laut aktueller Kostenschätzung (brutto) auf 9.000.000 €.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die vorgestellte Vorplanung zur Errichtung einer Zweifachsporthalle weiterzuverfolgen. Das Architekturbüro Schnabel Architekten GmbH wird mit der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. Im Rahmen dieser Phase ist eine abgestimmte Entwurfsplanung mit detaillierter Kostenberechnung für die Zweifachsporthalle zu erstellen.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Entwurfsplanung mit der dazugehörigen Kostenberechnung dem Marktgemeinderat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einen Zuwendungsantrag sowie einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.
Das Architekturbüro Schnabel Partner Architekten GmbH stellt den Marktgemeinderäten die Vor- und Nachteile beider Varianten vor. Die geschätzten Bruttobaukosten liegen bei:
Beide Varianten wurden im Vorfeld mit der Kindergartenleitung des Kinderhauses Pfiffikus, abgestimmt. Aus Sicht der Kindergartenleitung wird Variante 2 aufgrund der Raumaufteilung und des besseren Arbeitsablaufs bevorzugt.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Variante 2 weiterzuverfolgen. Die Bau- und Nebenkosten laut Kostenschätzung vom 24.07.2025 belaufen sich für den Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses auf 5.800.000 € (brutto). Das Architekturbüro Schnabel Partner Architekten GmbH wird beauftragt, die weitere Planung mit den beteiligten Fachplanern abzustimmen und mit der Leistungsphase 3 gemäß HOAI fortzufahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einen Zuwendungsantrag sowie einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.
Herr Joachim Hanisch stellte wegen der hohen Baukosten und der finanziellen Situation der Marktgemeinde den Antrag, den Bau des Kinderhauses um zwei Jahre zurückzustellen. Dies wurde von den Markträten mit 14:1 abgelehnt.
Herr Maier, der Leiter der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Schwandorf, hat in einem persönlichen Gespräch am 5. Juni 2025 im Rathaus mitgeteilt, dass der zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegte Haushalt für das Jahr 2025 in der aktuellen Form nicht genehmigt werden kann.
Die Verwaltung hat daher das Investitionsprogramm überarbeitet und Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben. Da bereits viele Großbaumaßnahmen laufen, konzentriert sich die Auswahl nun auf die verbleibenden nicht ganz dringlichen Maßnahmen, z.B. (Neugestaltung des südlichen und östlichen Rathausumfeldes) somit werden die Investitionen für die Haushaltsjahre 2026- 2028 entzerrt.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat eine Kreditaufnahme für Investitionen- und Investitionsfördermaßnahmen auf 1.000.000 € festzusetzten.
Damit reduziert sich im Vermögenshaushalt die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 1.000.000 €. Die Kreditermächtigung wird in die Haushaltssatzung aufgenommen. Ebenso genehmigt der Marktgemeinderat einstimmig den abgeänderten Finanzplan mit Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2026- 2028.
In der 42. Marktgemeinderatssitzung vom 22.05.2025 wurde das geplante Projekt von der KIST Projekt GmbH & Co. KG vorgestellt.
Der in dieser Sitzung zur Abstimmung gestellte Aufstellungsbeschluss wurde mit 7 zu 9 Stimmen abgelehnt. Als Begründung der Ablehnung wurde unter anderem angeführt, dass den Marktgemeinderatsmitgliedern zum damaligen Zeitpunkt noch wesentliche Informationen zum Projekt fehlten.
In der Zwischenzeit fanden mehrere nicht öffentliche Zusammenkünfte der Marktgemeinderatsmitglieder statt.
Im Rahmen dieser Gespräche hatten die Marktgemeinderatsmitglieder Gelegenheit, sich umfassend über das Vorhaben zu informieren und offene Fragen zu klären.
Aufgrund der weitergehenden Informationen zum Vorhaben wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitverfahren erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
(Ein Aufstellungsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Bebauungsplanverfahren, der das Verfahren offiziell eröffnet und die Grundlage für weitere Planungsphasen schafft. Er dient der Information der Öffentlichkeit und der Sicherstellung der Einhaltung bodenrechtlicher Vorschriften.)
Der nachfolgende Sachstandsbericht entspricht inhaltlich dem Bericht, der bereits in der 42. Marktgemeinderatssitzung vorgestellt wurde.
Da sich die zu bebauenden Grundstücken im Außenbereich befinden und bislang landwirtschaftlich genutzt werden, wird eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt.
Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist derzeit weder an die öffentliche Entwässerungseinrichtung noch an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen. Alle anfallenden Kosten für die Erschließung des Baugrundstücks, einschließlich der Kosten für die Anbindung an die Entwässerungs- und Wasserversorgungsnetze, sind vom Vorhabensträger zu übernehmen.
Der Vorhabensträger befindet sich bereits in Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach (StBA AS), um die Erstellung einer Linksabbiegerspur auf der ST 2150 zu verwirklichen. Auch die anfallenden Kosten für die Verkehrserschließung müssen vom Vorhabensträger getragen werden.
Der Marktgemeinderat genehmigt mit 9 zu 6 Stimmen folgenden Beschlussvorschlag: