Bauanträge
Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
- Bauantrag auf Errichtung von zwei Schleppdachgauben und Anbau eines Holzbalkons, Birkenweg 16, Gemarkung Mappach (Antragsteller: Harald Kaiser)
- Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Böhmerwaldstraße 2a, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragsteller: Silvia und Roland Lindlbauer)
- Antrag auf Sanierung und Umnutzung des alten Schulhauses Bruck in ein Pfarrheim mit Teilabbruch nachträglich angefügter Anbauten, St.-Ägidius-Platz 3-5, Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Antragsteller: Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Bruck i.d.OPf.)
Die Planung sieht folgende Nutzung vor:
Erdgeschoss:
- Saal mit 86 m²
- Foyer mit 40 m²
- Gruppenraum mit 50,50 m²
- WC-Anlage
- Teeküche
Obergeschoss:
- Gruppenraum mit 50,50 m²
- Haustechnik
- Lager mit 11,50 m²
- weiterer kleiner Gruppenraum oder Lager mit 15 m²
- Galerie mit 22,70 m² mit Blick in den Saal
Im Außenbereich ist die Gestaltung eines großen Pfarrgartens vorgesehen.
Beteiligung an den Bauleitplanungen der Stadt Roding, der Gemeinde Bodenwöhr und der Gemeinde Reichenbach
Der Ferienausschuss erteilte sein Einverständnis zu den nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren:
- Aufstellung des Bebauungsplans „Am Mußkönig 3“, wiederholte Beteiligung am Verfahren der Stadt Roding. Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
- 31. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „Blechhammer Forst“ der Gemeinde Bodenwöhr. Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
- Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Reichenbach. Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Die vom Markt Bruck i.d.OPf. wahrzunehmenden Belange werden durch diese Bauleitplanungen der Stadt Roding, der Gemeinde Bodenwöhr und die Planung der Gemeinde Reichenbach nicht berührt.
Marktgemeinderat Rudolf Sommer (Bündnis 90/Die Grünen) legt Beschwerde bei der Rechtsaufsicht Sachgebiet 2.1 - Kommunale Angelegenheiten, im Landratsamt Schwandorf ein
Gegenstand der Prüfung:
Die Beschlussfassung des Marktgemeinderates Bruck i.d.OPf. vom 31.07.2025 zur Bauleitplanung „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel.“
Folgende Fragen legte Marktgemeinderat Rudolf Sommer (Bündnis 90/Die Grünen) der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor:
- Ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Beratung gemäß § 29 Abs. 7 GO erfüllt waren.
- Ob sein Antragsrecht auf Beteiligung sachkundiger Dritter gemäß § 27 Abs. 5 GO verletzt wurde.
- Ob das Debattenende rechtskonform unter Berücksichtigung aller Redebeiträge gemäß § 28 Abs. 6 GO erfolgte.
Darstellung der Rechtslage gemäß Mitteilung der Rechtsaufsicht vom 26. August 2025
- Zu Frage 1:
Nach § 29 Abs. 7 GO kann ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand erneut behandelt werden, sofern neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Gegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde. - Zu Frage 2:
Nach § 28 Abs. 3 Satz 5 GO ist es nicht zulässig, Zuhörern einer Sitzung das Wort zu erteilen. - Zu Frage 3:
Laut Protokoll der Sitzung vom 31.07.2025 (Lfd. Nr. 628) kam es nach der Präsentation des Antrags zu einer „aufgeheizten Diskussion“; um diese zu beenden, stellte ein weiteres Mitglied einen Geschäftsordnungsantrag zum Schluss der Debatte und der darauffolgenden Abstimmung. Dieser Antrag war gemäß § 25 Abs. 3 GO während der Sitzung und ohne besondere Form möglich. Gemäß § 28 Abs. 5 Satz 2 GO war sofort über den Antrag abzustimmen. Der Antrag wurde mit 14:1 Stimmen angenommen, woraufhin die Beratung geschlossen und die Abstimmung fortgeführt wurde.
Schlussfolgerung der Rechtsaufsicht:
In allen drei Punkten handelte die Erste Bürgermeisterin der Marktgemeinde Bruck i.d.OPf., Heike Faltermeier, korrekt.
Die Rechtsaufsicht bestätigt die fehlerfreie Anwendung der Geschäftsordnung durch die Erste Bürgermeisterin. Keine Verletzung der Vorschriften über Wiederaufnahme der Beratung, Beteiligung sachkundiger Dritter oder Beendigung der Debatte wurde festgestellt.