Nach der Verordung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sind die Grundstücksbesitzer verpflichtet, den Gehweg zu kehren, Verunreinigugen zu beseitigen und von Gras- und Wilkrautbewuchs freizuhalten.
Im Interesse eines ordentlichen Erscheinungsbildes unseres Marktes bitten wir daher die Anlieger, die Gehsteige regelmäßg sauber zu halten.