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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus
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Sauberhaltung der Gehwege

Nach der Verordung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sind die Grundstücksbesitzer verpflichtet, den Gehweg zu kehren, Verunreinigugen zu beseitigen und von Gras- und Wilkrautbewuchs freizuhalten.

Im Interesse eines ordentlichen Erscheinungsbildes unseres Marktes bitten wir daher die Anlieger, die Gehsteige regelmäßg sauber zu halten.