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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 15.12.2022

Hangstützmauer Dattenhausen; Sachstandsbericht von Herrn Jellen

Herr Jellen erläuterte eingangs, in welchem Bereich die Stützmauer erneuert werden muss.

Es wurde bereits begonnen, die neuen Winkelstützsteine zu setzen. Um nun zusätzlich einen DIN-konformen Gehweg zu installieren wäre ein erheblicher Grundstückserwerb notwendig, der als nicht realisierbar angesehen wird. 1. BGM Wolfgang Höß schlug vor, den Fahrbahnrand so zu belassen und den Gehweg in das Grundstück hinter die Stützmauer zu verlegen.

Mit diesem Vorschlag bestahd seitens des Gremiums Einverständnis.

Vorstellung Notfallkonzept „Autarke Wasserversorgung Markt Altenstadt“

In der Sitzung am 03.11.2022 wurde von 2. BGM Konstantin Zanker angeregt, zeitnah über die Thematik Notstromversorgung im Gemeindegebiet sowie über potentielle Einsparmöglichkeiten zu beraten.

Momentan ist es laut Auskunft des Wasserwarts Herrn Kolb so, dass beim vorhandenen Notstromaggregat die Starterbatterie defekt war. Diese wurde ausgetauscht und das Aggregat getestet. Dabei wurde festgestellt, dass der Automatikbetrieb noch einen Fehler hat. Dies sollte noch durch eine Fachfirma repariert werden. Ansonsten ist das Aggregat betriebsbereit. Dieses Aggregat dient der Versorgung der Pumpe und der Steuerung von Brunnen 2. Im Falle eines Stromausfalls schließt der Hochbehälter und die Pumpen laufen dann im 100%igen Betrieb mit erhöhtem Druck, um das gesamte Ortsnetz mit Wasser zu versorgen.

Der Brunnen Filzingen ist für Notfalleinspeisung nicht vorbereitet, dies ist im Moment jedoch auch nicht nötig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mittels Schaltung den Hochbehälter und Brunnen 2 mit einer Stromeinspeisung zusammen zu steuern. Hier müsste ein kleines Aggregat im Hochbehälter für die Hochzone Illerreichen installiert werden.

Im Rahmen der Diskussion führte 1. BGM Wolfgang Höß aus, dass ein Gespräch im Landratsamt stattgefunden hat zum Thema „Leuchtturmprojekt“. Hier geht es darum, im Falle eines Stromausfalls einen Stützpunkt zu errichten, der mit einer eigenen Stromversorgung ausgestattet ist. Dies soll im konkreten Fall die Grundschule sein. Hier können dann im Notfall alle weiteren Maßnahmen koordiniert werden. Er regte an, auch hier entsprechende Angebote zum Umbau des Hausnetzes sowie eines passenden einspeisefähigen Aggregats einzuholen.

Daraufhin wurde beschlossen, ein technisch in Frage kommendes Aggregat für die Notversorgung der Druckerhöhungsanlagen im Hochbehälter Illereichen zu beschaffen sowie die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen der Steuerung vorzunehmen.

Außerdem sollen Angebote eingeholt werden für die notwendigen Umbauten am Hausnetz der Grundschule Altenstadt zur Versorgung durch ein Einspeiseaggregat.

Bauanträge

Bauantrag für die Errichtung einer Gartenmauer,

Fl.Nr. 1708, Gemarkung Herrenstetten (OT Dattenhausen, Holzbergstraße 1 a)

Die Gartenmauer soll aus Betonblocksteinen in Muschelkalkoptik als Schutz vor weiteren Überschwemmungen sowie als Sichtschutz errichtet werden. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Neubau eines Zweifamilienhauses mit 3-fach Garage,

Fl.Nr. 288/4, Gemarkung Herrenstetten (Jedesheimer Straße)

Die geplante Dachform (Pultdach) fand im Gremium keinen Anklang, darum lehnte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen ab. Dem Bauherrn soll die Möglichkeit gegeben werden, die Dachform umzuplanen.

Formlose Bauvoranfrage zur Änderung und Errichtung von Stellplätzen,

Fl.Nrn. 1471/4 und 1472/11, Gemarkung Altenstadt (Mitterfeldstraße 27)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss Altenstadt befürwortete grundsätzlich die Herstellung von neuen Stellplätzen auf den beiden Grundstücken. Für die beabsichtigte Änderung der vorhandenen Stellplätze und Errichtung der drei neuen Stellplätze wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Der Bauherr soll gebeten werden, weitere Stellplätze auf dem Grundstück zu errichten.

Ausbau des DG am bestehenden 4-Familienhaus mit Einbau von 2 weiteren Wohneinheiten, Fl.Nr. 1183, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 31 b)

Zu diesem Bauvorhaben erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung gemäß der Sanierungssatzung.

Anbau eines Balkons im EG und OG an bestehendes Wohngebäude,

Fl.Nr. 1184/2, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 33)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmungen aufgrund der Sanierungssatzung und des denkmalschutzrechtlichen Ensembleschutzes.

Anbau einer Außentreppe an bestehendes Nebengebäude,

Fl.Nr. 1184/5, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 35)

Auch hier erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmungen aufgrund der Sanierungssatzung und dem Bebauungsplan.

Tekturantrag Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Verwaltungsgebäude - erneute Beratung wegen Glasvordach, Fl.Nr. 1182, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 18)

Da der Bau-, Werks- und Umweltausschuss dieses Vordach nicht als notwendig befand, erübrigte sich die Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen.

Anbau einer Fahrzeughalle an bestehende Bergehalle auf landwirtschaftlichem Anwesen, Fl.Nr. 1042/2, Gemarkung Herrenstetten (Nähe Hauptstraße und Unterrother Straße 2)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen, wenn das Vorhaben privilegiert ist.

Bauantrag auf Nutzungsänderung der Grünfläche zur Sportfläche (Bogensportanlage), Fl.Nr. 1799/125, Gemarkung Altenstadt (Oberbalzheimer Straße 21)

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um ein Vorhaben i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, welches wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung und seiner Zweckbestimmung nur im Außenbereich hier ausgeführt werden kann. Das Grundstück ist vom Grundstück des Marktes Altenstadt umgeben. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte die Zustimmung sowie das gemeindliche Einvernehmen.

Tekturantrag zum Bau einer notwendigen Treppe,

Fl.Nr. 43/3, Gemarkung Altenstadt (Bismarckstraße 3)

Auch hier wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauvoranfrage Errichtung von 2 Wohnhäusern mit je 6 Wohnungen und 30 Stellplätzen,

Fl.Nr. 21, Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 11)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm die Bauvoranfrage über die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit je 6 Wohnungen und 30 Stellplätzen zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der max. zulässigen Wohneinheiten, da aufgrund der Größe des Grundstücks ebenso 4 Einzelhäuser mit je 3 Wohneinheiten also gesamt 12 Wohneinheiten errichtet werden könnten. Die Stellplatztiefe an den straßenseitigen Plätzen muss 6 Meter erreichen. Sofern neben dem bestehenden Kanal- und Wasser-Hausanschluss noch weitere Anschlüsse erforderlich sein sollten, sind die Kosten vom Bauherrn komplett (öffentlich und privat) zu übernehmen.

Antrag auf Erlaubnis von Erdaufschlüssen zu geotechnischen Untersuchungszwecken auf Fl.Nrn. 1120, 1121 Gemarkung Filzingen - Stellungnahme der Gemeinde

Es sind Bohrungen zur Baugrunderkundung sowie der Ausbau einer Bohrung zum 3“ Pegel zur GW (Grundwasser)-Beobachtung geplant. Die beiden Grundstücke liegen im Grundwassererkundungsgebiet 15.02. Illereichen (dessen Träger u.a. der Markt Altenstadt ist) in Zone W III A. Dort sind laut Verordnung Bohrungen verboten, wenn dadurch gute Deckschichten zerrissen oder Einmuldungen oder offene Wasseransammlungen herbeigeführt werden. Es war hier also eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung notwendig. Dieser Befreiung stimmte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss zu.

Vorstellung Ergebnis Machbarkeitsuntersuchung Bergenstetten und Beschluss über weiteres Vorgehen

In der Sitzung des Marktgemeinderates Altenstadt am 30.06.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines Scoping-Termins mit einem Fachbüro und den Fachbehörden zu prüfen, ob ein vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans für den beantragten Bereich möglich ist. Der Ergebnisvermerk zur Machbarkeitsuntersuchung Bergenstetten liegt vor. Aufgabenstellung war die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gewerbehalle und eines Wohngebäudes auf Fl.Nr. 1405 Gemarkung Herrenstetten (in Bergenstetten) zu schaffen. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Entscheidung bezügl. des Aufstellungsbeschlusses an den Marktgemeinderat verwiesen.

Städtebauförderung – Beschluss zum Antrag für das kommunale Förderprogramm 2023

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss Altenstadt nahm zur Kenntnis, dass bei einer Ausstattung des Fassadenprogramms 2023 des Marktes Altenstadt im Rahmen des Bund-Länder-Städtebau-Förderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit einem Jahreskontingent für Finanzhilfen von 25.000 € der Bund-/Land-Anteil (60 %) 15.000 € beträgt und der kommunale Eigenanteil (40 %) 10.000 € beträgt und stimmte vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben zu. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

Nochmaliger Antrag auf dauerhafte Sperrung der Lange Straße in Herrenstetten für Lastkraftwagen

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Antrag auf dauerhafte Sperrung der Lange Straße in Herrenstetten für Lastkraftwagen zur Kenntnis genommen. Nachdem im Bereich der Engstelle die Straße 6 m breit ist und sich im Bereich der Zone 30 befindet, wurde festgestellt, dass diese Sperrung nicht erforderlich ist und somit der Antrag abgelehnt. In ihrem erneuten Antragteilen die Antragsteller mit, dass ihnen zwischenzeitlich ein weiterer Schaden durch einen 40-Tonner-Lkw, der mit dem Hausdach kollidiert ist, entstanden ist. Nach ihren Aussagen wurde das Gebäude in der Vergangenheit bereits öfters durch Lkws beschädigt. Nachdem weitere Beschädigungen befürchtet werden und um ihr Haus zu schützen, bitten die Antragsteller nochmals dringend darum, die Straße dauerhaft für 40-Tonner sperren zu lassen. Nachdem im Gremium eine Sperrung als nicht zielführend angesehen wurde, wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Verkehrspolizei eine mögliche Beschilderung, die auf das Dach hinweist, zu suchen.