Dorferneuerung Kellmünz II
Markt Kellmünz a.d.Iller, Landkreis Neu-Ulm
Die Teilnehmergemeinschaft Kellmünz II hat den Flurbereinigungsplan
erstellt.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
| Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt. | |
| - | Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
| - | Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) |
| - | Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan |
| - | Gebietskarte |
| - | Abfindungskarte |
| Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt: | |
| - | Bestandsblatt (Einlage) |
| - | Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) |
| - | Belastungsnachweis |
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan werden den Teilnehmern übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden
im Rathaus des Marktes Kellmünz, Marktstraße 6, 89293 Kellmünz a.d.Iller, vom 24.01.2023 mit 07.02.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden
(https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Kellmünz, Marktstraße 6,
89293 Kellmünz a. d. Iller
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Kellmünz II am Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), zu stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Kellmünz II am Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!