Nach dem Cyberangriff auf den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm ist es gelungen, einen aktuellen Datenbestand im Einwohnermeldewesen als Grundlage für die Erstellung der Wählerverzeichnisse für die anstehende Landratswahl am 14. Januar 2024 wiederherzustellen. Auf Basis dieses Datenbestands werden in der Kalenderwoche 51 die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Zustellung durch die Deutsche Post dauert in der Regel 3-4 Werktage. Teilweise erfolgt die Zustellung durch Amtsboten.
Wahlberechtigt für die Landratswahl sind gem. Art. 1 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) alle Personen, die am Wahltag
| 1. | Unionsbürger sind, |
| 2. | das 18. Lebensjahr vollendet haben, |
| 3. | sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, |
| 4. | nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. |
Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und bis spätestens 29.12.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei Frau Bail im Rathaus Altenstadt (EG/5, 08337/721-31, r.bail@altenstadt-vg.de).