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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 07.12.2023

Bauanträge

Dachgeschossausbau mit Aufbau einer Trapezdachgaube, Fl.Nr. 1828, Gemarkung Herrenstetten (Heilbachstraße 3a)

Hierzu erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Anbau an bestehendes Wohnhaus und Neubau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 1265/27+1245/5, Gemarkung Altenstadt (Schulstraße 10)

Für den geplanten Anbau ist eine Befreiung von Dachform und Dachneigung erforderlich.

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Vorhaben und erteile von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Dachform und Dachneigung eine Befreiung.

Nutzung der Fläche als Freilagerfläche für Insolvenzgüter für maximal 2 Jahre - Abtrag Oberboden/Aufkiesen der Fläche; Fl.Nr. 1121, Gemarkung Filzingen (Nähe Illertalstraße)

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, für das die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innovationspark Altenstadt“ beschlossen ist. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Formelle Planreife liegt noch nicht vor. Mit dem Vorhaben wurde bereits ohne die erforderliche Genehmigung begonnen. Die Arbeiten wurden durch die Bauaufsichtsbehörde eingestellt. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Vorhaben. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Die Nutzung als Freilagerfläche für Insolvenzgüter wird auf zwei Jahre begrenzt. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, den Ausstellungsort vor Auslaufen von Betriebsstoffen zu schützen. Außerdem soll der Antragsteller nochmals genau aufzeigen, welche Fläche abgetragen und aufgekiest werden soll.

Neubau von zwei Doppelhaushälften mit jeweils Garage und Carport, Fl.Nr. 65, Gemarkung Herrenstetten (Untereicher Straße 3)

Auch hier erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen.

Bauvoranfrage für Wohnhaus mit Garage, Fl.Nr. 92/1, Gemarkung Herrenstetten (Nähe Wiesenweg)

Das Vorhaben kann unter Umständen dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Andernfalls könnte eine Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 als sonstiges Vorhaben im Außenbereich einschlägig sein.

Folgende Punkte sind zu prüfen:

  • Auf dem Grundstück besteht ein alter Obstbaumbestand à naturschutzfachliche Prüfung
  • Die geplante Pferdehaltung liegt im Außenbereich à liegt eine Privilegierung vor
  • Die Erschließung über den Wiesenweg erschein möglich à Erschließungsplanung
  • Das Vorhaben liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes à Prüfung Wasserrecht

Dem Antragsteller wurde angeraten, die genannten Punkte vorab durch ein Planungsbüro bzw. das Landratsamt klären zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Das Ergebnis ist dem Bau-, Werks- und Umweltausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abbruch einer Garage und Pergola, An- und Neubau einer Doppelgarage mit Zwischenbau, Fl.Nr. 1280, Gemarkung Altenstadt (Haldenweg 3)

Hierzu erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen.

Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone Mobilfunknetz und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber, Fl.Nrn. 1799 und 1799/1, Gemarkung Altenstadt (Nähe Oberbalzheimer Straße)

Die Zulässigkeit beurteilte sich als Telekommunikationsanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Die Höhe des beantragten Sendemastes beträgt rd. 40 m. Mit dem Markt Altenstadt als Grundstückseigentümer besteht eine Vereinbarung zur Bebauung und Nutzung des Grundstückes. Daher erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen.

Wanderhöhung eines Nebengebäudes, Fl.Nr. 22, Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 15)

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Aichheimstraße Untereichen“. Die vorhandenen Altbauten unterliegen dem Bestandsschutz. Durch die Erhöhung der Wand wurde eine Abweichung von den Abstandflächen erforderlich. Offensichtlich wurde das Vorhaben ohne die erforderliche Baugenehmigung bereits ausgeführt. Mit dem betroffenen Nachbarn konnte allem Anschein nach ein Einvernehmen hergestellt werden. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen nur zu, wenn seitens der Baugenehmigungsbehörde sichergestellt wird, dass die nachbarlichen Belange erfüllt werden.

Umbau eines ehemaligen Bauernhauses mit 1. Einbau Praxis für Physiotherapie, 2. Anbau eines Wintergartens, 3. Einbau einer Wohnung mit Anbau Wintergarten und 4. Errichtung einer separaten Außentreppe, Fl.Nr. 75, Gemarkung Altenstadt (Marktstraße 16)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Vorhaben. Denkmalschutzrechtliche Belange sind von der unteren Denkmalschutzbehörde zu prüfen. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, im Bedarfsfall das Einvernehmen zu denkmalschutzrechtlichen Anträgen zu erteilen. Der Antragsteller wurde aufgefordert darauf hinzuweisen, dass die ausgewiesenen Stellplätze auch genutzt werden.

Nochmalige Beratung über den Antrag von Herrn Reiter, Rektor Grundschule Altenstadt, auf Zufahrtsbeschränkung Schulhof

Laut Antrag des Rektors der Grundschule Altenstadt gab es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle mit Eltern, die beim zur Schule bringen ihrer Kinder direkt auf den Schulhof fuhren; dadurch kam es wiederholt zu Situationen, die eine Gefährdung für Schüler, andere Fußgänger und auch Radfahrer auf dem Schulhof darstellten.

Da eine der beiden Schulhofzufahrten bereits länger mit Pollern versehen ist und um zukünftig gefährliche Situationen zu vermeiden beantragte der Schulleiter bereits, auch die zweite Schulhofzufahrt mittels Pollern oder einer abschließbaren Schranke zu sperren, wobei die Zufahrt für die Bewohner geregelt werden muss. Aufgrund dieses Antrags hat der Bau-, Werks- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.08.2023 beschlossen, eine eindeutige Verbotsbeschilderung aufzustellen und diese von der Kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren zu lassen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Mieter der Gemeindewohnungen Schulplatz 3 und 5 Berechtigungsausweise für die Zufahrt zu ihren Wohnungen erhalten sollen. Diese Beschilderung hat nach Aussage des Rektors nicht zu einer Verbesserung geführt. Nach kurzer Diskussion legte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss Folgendes fest:

- Die Mietverträge Schulplatz 3 und 5 sollen dahin abgewandelt werden, dass das Parken auf dem Schulhof während der Schul- und Pausenzeiten und während der Mittagsbetreuung untersagt wird.

- Es werden 2 – 3 absperrbare Klapp-Poller angebracht, um das Befahren des Schulhofes während der o.g. Zeiten zu verhindern.

Antrag auf Erneuerung oder Erweiterung des Kinderspielplatzes in Illereichen; Vorstellung der Angebote

In der Sitzung des Bau- Werks- und Umweltausschusses am 15.06.2023 wurde beschlossen, den Spielplatz in Illereichen kostenlos von der Fa. Maier Spielgeräte GmbH überplanen zu lassen. Die Fa. Maier hat nun ein Angebot für einen Spielturm vorgelegt.

Da dies lt. Meinung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses nicht einer Planung entspricht wurde festgelegt, ein kostengünstig ein Konzept erstellen zu lassen mit günstigen Maßnahmen, die zur Verbesserung des Spielplatzes führen.

Antrag auf dringenden Handlungsbedarf wegen gefährlicher Verkehrsentwicklung auf dem Marktplatz und dem Spielplatz Arche Noah

Frau Müller von der Generationenstiftung hat sich an die Verwaltung gewandt und über die Situation am Marktplatz und am Spielplatz „Arche Noah“ informiert. Im Moment wird der Bereich Bahnhofstraße/Spielplatz/Durchgang zum Haus Elfriede vor allem als Fahrradrennstrecke benutzt. Dies stelle nicht nur für die Besucher des Spielplatzes, sondern vor allem für die Bewohner des Haus Elfriede eine erhebliche Gefahr dar. Nach kurzer Diskussion legt der Bau-, Werks- und Umweltausschuss folgende Maßnahmen fest, um künftige Gefahrensituationen zu vermeiden:

  • An der Grenze des gemeindlichen Weges zum Haus Elfriede werden zwei Verschrankungen angebracht und am rechten und linken Übergang zur Grünfläche durch Barrieren (Sträucher, Steine o.ä.) gesichert.
  • Der Weg am Spielplatz ist als Fußgängerweg zu beschildern.
  • Die gemeindliche Spielplatzordnung und ein Fahrradverbotsschild sind gut sichtbar anzubringen.