Immer wieder werden dem Bau-, Werks- und Umweltausschuss Bauanträge für Maßnahme vorgelegt, die bereits begonnen wurden oder sogar bereits fertiggestellt sind. Es handelt sich hierbei um sogenannte „Schwarzbauten“.
Aus diesem Grund weist die Verwaltung darauf hin, dass baugenehmigungspflichtige Baumaßnahmen rechtzeitig vorher beantragt werden müssen und mit dem Bau erst nach der Genehmigung begonnen werden darf.
Ein entsprechender Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde dreifach einzureichen (ein Exemplar erhält der Antragsteller mit der Genehmigung zurück, die beiden anderen verbleiben bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde).
Welche Bauvorlagen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Im Wesentlichen müssen das eigentliche Antragsformular, eine Baubeschreibung, ein aktueller amtlicher Katasterauszug sowie Bauzeichnungen und Angaben über über die Grundstückserschließung (Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung) eingereicht werden.
Aber auch nicht (bau-)genehmigungspflichtige An- und Ausbauten/Geschossflächenänderungen (z. B. Dachgeschossausbauten) müssen der Verwaltung angezeigt werden, da diese gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzung des Marktes Altenstadt beitragspflichtig sind. In diesem Fall muss jedoch kein Dreifach-Bauantrag eingereicht werden, es reicht ein einfacher Plan mit Bemaßung. Sollte die Verwaltung von einem nicht gemeldeten An- oder Ausbau Kenntnis erhalten, wird nach den dann gültigen Gebührensätzen abgerechnet, unabhängig davon, wann die Baumaßnahme erfolgte.