Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen. Aufgrund des vorverlegten Redaktionsschlusses wurde diese Änderungssatzung per Aushang in den Schaukästen des Marktes Altenstadt am 17.12.2024 bereits öffentlich bekanntgemacht.
7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Altenstadt (BGS-WAS) vom 13.12.2024
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (-KAG-) erlässt der Markt Altenstadt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Altenstadt vom 16.10.2006 i. d. F. v. 30.10.2020:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
„Die Gebühr beträgt 2,26 € pro m³ entnommenen Wassers.“
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.