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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung der Müllgebührensatzung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen. Aufgrund des vorverlegten Redaktionsschlusses wurde diese Änderungssatzung per Aushang in den Schaukästen des Marktes Altenstadt am 17.12.2024 bereits öffentlich bekanntgemacht.

8. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Altenstadt vom 13.12.2024

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Altenstadt, Landkreis Neu-Ulm, vom 18.09.2009 i. d. F. v. 30.11.2023 wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung

§ 4 Abs. 1 u. 2 erhält folgende Neufassung:

„(1) Die Gebühr für die Nutzung der abfallwirtschaftlichen Anlage des Marktes nach § 3 Abs. 1 unter Verwendung von Restmüllbehältnissen beträgt bei 14-tägiger einmaliger Abfuhr jährlich ab dem 01.01.2025 für

• einen Müllnormeimer mit

60 l

• einen Müllnormeimer mit

80 l

• einen Müllnormeimer mit

120 l

• einen Müllnormeimer mit

240 l

(2) Die Gebühr für die Restmüllabfuhr unter Verwendung von Abfallsäcken beträgt für jeden Abfallsack 4,20 €.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Altenstadt, den 13.12.2024
MARKT ALTENSTADT
Gez.: Höß. 1. Bürgermeister