Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen. Aufgrund des vorverlegten Redaktionsschlusses wurde diese Änderungssatzung per Aushang in den Schaukästen des Marktes Altenstadt am 17.12.2024 bereits öffentlich bekanntgemacht.
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Altenstadt, Landkreis Neu-Ulm, vom 18.09.2009 i. d. F. v. 30.11.2023 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 u. 2 erhält folgende Neufassung:
„(1) Die Gebühr für die Nutzung der abfallwirtschaftlichen Anlage des Marktes nach § 3 Abs. 1 unter Verwendung von Restmüllbehältnissen beträgt bei 14-tägiger einmaliger Abfuhr jährlich ab dem 01.01.2025 für
| • einen Müllnormeimer mit | 60 l | 108,72 €, |
| • einen Müllnormeimer mit | 80 l | 144,96 €, |
| • einen Müllnormeimer mit | 120 l | 217,44 €, |
| • einen Müllnormeimer mit | 240 l | 434,88 €. |
(2) Die Gebühr für die Restmüllabfuhr unter Verwendung von Abfallsäcken beträgt für jeden Abfallsack 4,20 €.“
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.