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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Innovationspark Altenstadt" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanentwurfs sowie des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Innovationspark Altenstadt“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils in der Fassung vom 30.10.2024 gebilligt. Zudem wurde in der Sitzung vom 12.12.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 30.10.2024 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Ein bereits im Markt Altenstadt ansässiges Unternehmen plant eine Erweiterung bzw. die Umsiedlung des Firmenstandortest. Das Unternehmen, welches sich am derzeitigen Betriebsstandort nicht mehr erweitern kann, benötig einen neuen Firmenstandort bzw. Grundstücke, um eine Betriebserweiterung vollziehen zu können. Der aktuelle Standort befindet sich im Gewerbegebiet „Lindenmahd“, östlich der Autobahn A7 und ist bereits vollständig bebaut. Eine bauliche Erweiterung ist am Standort nicht mehr möglich.

Um dem ansässigen Unternehmen die Möglichkeit einer betrieblichen Erweiterung zu gewähren, und das Unternehmen somit auch weiterhin am Standort Altenstadt zu halten, plant der Markt Altenstadt die Ausweisung von Gewerbeflächen, westlichen der Autobahn, im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Altenstadt Süd“.

Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches konnten bereits erworben werden, so dass eine kurzfristige Gewerbeentwicklung und betriebliche Erweiterung des ansässigen Unternehmens möglich wären.

Mit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im direkten Anschluss an die Autobahn A7 und deren Ausfahrt möchte der Markt Altenstadt den vorrangigen Bedarf ortsansässiger Unternehmen nach einer gewerblichen Vergrößerung gerecht werden.

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 10,1 ha der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,0 ha und die Flurstücke bzw. Teilflurstücke mit den Flurnummern 1121, 1122 (*), 1465 (*), 1456 (*), 1454/1, 1454/2 (*), 1446 (*) und 1455 (*).

Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen gewerblichen Entwicklung ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 30.10.2024 wird in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Marktes Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene sowie im Geoportal Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zur Einsicht bereit.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (s.irmler@altenstadt-vg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung "Innovationspark Altenstadt" unberücksichtigt bleiben.

Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus Altenstadt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, Zimmer Nr. 1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Markt Altenstadt
Gez. Wolfgang Höß, 1. Bürgermeister