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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 12.12.2024

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über die Beschlüsse aus den vergangenen nicht öffentlichen Sitzungen:

Marktgemeinderates vom 14.11.2024

Alte Bleiche; Vergabe Entwässerungsplanung und Bauleitung

Der Auftrag für die Planung und Bauleitung der notwendigen Entwässerungsanlagen für die Alte Bleiche wurde, gemäß Angebot in Höhe von 19.516 € brutto, an das Ingenieurbüro Jellen aus Kempten vergeben.

Heizölbestellung für Gemeindeobjekte

Die Liegenschaftsverwaltung wurde bevollmächtigt, die erforderlichen 37.350 Liter Heizöl für insgesamt acht Liegenschaften beim günstigsten Bieter, der Firma Breher aus Heimertingen, zum Tagespreis (am 14.11.2024) in Höhe von 92,46 € brutto/100 Liter zuzüglich 10,71 € brutto pro Abladestelle (insgesamt 34.619,49 € brutto) zu beschaffen. Weiterhin wurde die Liegenschaftsverwaltung bevollmächtigt, zukünftig Heizölbestellungen für die gemeindlichen Objekte bis zu einem Betrag in Höhe von 40.000 € brutto und unter der Bedingung, dass jeweils mindestens drei Angebote eingeholt werden und der Marktgemeinderat im Anschluss über die Vergaben informiert wird, selbständig an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben.

Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 28.11.2024

Antrag auf Übernahme einer 5 m breiten Abstandsfläche auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 3433 zu Gunsten der Fl.Nrn. 3431 und 3430, Gemarkung Sinningen

Der geplanten Erweiterung der Abstandsflächenübernahme von 2,50 m auf 5,00 m wurde zugestimmt.

Antrag wegen Hüttenbauten und Unrat auf dem benachbarten Gemeindewohnhaus Armin-Winkle-Straße 4

Es wurde beschlossen, dass die Hüttenbauwerke von den Verursachern/Errichtern bis 31.10.2025 zurückgebaut werden müssen. Wenn die Urheberschaft der Bauwerke nicht geklärt werden kann, erfolgt der Rückbau durch den gemeindlichen Bauhof.

Nachfrage zur Aufstellung einer DHL Packstation durch die Deutsche Post AG DHL in Altenstadt, Memminger Straße 71

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sprach sich gegen die Errichtung einer DHL-Packstation an dieser Stelle aus

Querung Memminger Straße im Süden: Vorstellung des Untersuchungsergebnisses und weiteres Vorgehen

Herr Ginal und Herr Kopperschläger von der BERNARD Gruppe aus Aalen erläuterten rückblickend, dass bei der Verkehrszählung im Jahr 2021 die Verkehrsmengen für einen Fußgängerüberweg ungeeignet waren. Bei einer erneuten Zählung im Sommer 2024 wurden nur am Wochenende Zahlen erreicht, die einen Fußgängerüberweg rechtfertigen würden. Eine Mitteltrennung wäre nach den Richtlinien möglich, ist jedoch aus Platzgründen nicht durchführbar. Die Entwicklung der Verkehrszählungen aus 2021 und 2024 legen eine weitere Steigerung des Querungsbedarfs nahe. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Staatl. Bauamt und der BERNARD Gruppe nach einer möglichen Lösung zu suchen.

Bebauungsplan "Innovationspark Altenstadt" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

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Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

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Entwurfsbilligung des Bebauungsplanentwurfes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

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Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

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Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frau Iris Haas vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler aus Neu-Ulm erläuterte zunächst nochmals die Ausgangslage und den Anlass der Planung:

Ein bereits im Markt Altenstadt ansässiges Unternehmen plant eine Erweiterung bzw. die Umsiedlung des Firmenstandortest. Das Unternehmen, welches sich am derzeitigen Betriebsstandort nicht mehr erweitern kann, benötig einen neuen Firmenstandort bzw. Grundstücke, um eine Betriebserweiterung vollziehen zu können. Der aktuelle Standort befindet sich im Gewerbegebiet „Lindenmahd“, östlich der Autobahn A7 und ist bereits vollständig bebaut. Eine bauliche Erweiterung ist am Standort nicht mehr möglich. Um dem ansässigen Unternehmen die Möglichkeit einer betrieblichen Erweiterung zu gewähren und das Unternehmen somit auch weiterhin am Standort Altenstadt zu halten, plant der Markt Altenstadt die Ausweisung von Gewerbeflächen westlich der Autobahn, im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Altenstadt Süd“.

Mit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im direkten Anschluss an die Autobahn A7 und deren Ausfahrt möchte der Markt Altenstadt den vorrangigen Bedarf ortsansässiger Unternehmen nach einer gewerblichen Vergrößerung gerecht werden.

Während der Auslegungszeit des Bebauungsplanvorentwurfs sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein.

Nach der Erläuterung der vorgebrachten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange beschloss der Marktgemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung und billigte den Entwurf des Bebauungsplanes "Innovationspark Altenstadt″ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 30.10.2024. Weiterhin wurde beschlossen, den Bebauungsplan "Innovationspark Altenstadt″ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 30.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel dazu die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Entwässerung des Marktes Altenstadt

Kalkulation der Benutzungsgebühren für den Erhebungszeitraum 2025 bis 2028

Herrn Holland vom BKPV stellte kurz die rechtlichen Grundlagen der Kalkulation vor. Es galt das Kostendeckungsprinzip, d.h. falls in der Vergangenheit zu viele Einnahmen durch die Benutzungsgebühren entstanden sind müssen die Gebühren gesenkt werden. Bei einer Einnahmeminderung sind folglich die Gebühren zu erhöhen.

In der sich anschließenden Diskussion wird davon abgeraten, die gebildete Sonderrücklage aufzugeben. Die Umlage an den Abwasserzweckverband Mittleres Illertal hat sich erhöht, da sich u.a. auch dort die laufenden Unterhaltskosten erhöht haben. Dies schlägt sich auch in der Gebührenerhöhung nieder. Außerdem hat sich der kalkulatorische Zinssatz erhöht. Der Marktgemeinderat beschloss daher, die Gebühren für Schmutzwasser auf 2,90 €/m³ und für das Niederschlagswasser auf 0,65 €/m³ festzusetzen.

Im Anschluss erlies der Marktgemeinderat die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altenstadt (BGS-EWS) als Satzung.

Wasserversorgung des Marktes Altenstadt

Kalkulation der Benutzungsgebühren für den Erhebungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028

Die kostendeckende Gebührenkalkulation inkl. Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre und der Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayKAG für den Erhebungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 ergab eine Wassergebühr in Höhe von 2,26 €/m³.

Herr Rettich führte aus, dass die Kostensteigerung zum Teil aus der Trinkwasserverunreinigung im Jahr 2021 zurückzuführen ist. Hier sind enorme Kosten für die Einrichtung der UV-Anlage, vermehrte Wasserbeprobungen, Stellenmehrungen für den Bereich Wasser usw. angefallen. Des Weiteren haben sich die Personalkosten deutlich erhöht. Der Marktgemeinderat beschloss, im Bereich der Wasserversorgung Rücklagen zu bilden und die Wassergebühr auf 2,26 €/m³ festzusetzen. Die 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Altenstadt (BGS-WAS) als Satzung wurde beschlossen.

Abfallbeseitigung des Marktes Altenstadt

Kalkulation der Müllgebühren für den Erhebungszeitraum 2025

Die aktuelle Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2025 ergab eine Gebühr je Liter in Höhe von 1,81 € (bisherige Gebühr je Liter 1,79 €). Ursächlich hierfür sind die höheren laufenden Unterhaltskosten. Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss, die Müllgebühren wie folgt festzusetzen:

60 l-Tonne  —  108,72 €

80 l-Tonne  —  144,96 €

120 l-Tonne  —  217,44 €

240 l-Tonne  —  434,88 €

Je Abfallsack  —  4,20 €

Die 8. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Altenstadt als Satzung wurde beschlossen.

Antrag auf Einrichtung einer Kinderfeuerwehr im Ortsteil Filzingen

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Filzingen, Herr Bernd Birk, und der Vorsitzende des Feuerwehrvereins Filzingen, Herr Patrick Dir, beantragten zum neuen Jahr, in Filzingen eine Kinderfeuerwehr zu gründen. Die fachliche Leitung der Kinderfeuerwehr sei durch Herrn Patrick Dirr und die pädagogische Leitung durch Frau Melanie Tränkle und Frau Sabrina Imhof sichergestellt.

Die Feuerwehren im Markt Altenstadt haben in zunehmendem Maße Probleme damit, ausreichend Feuerwehrleute zu finden. Durch die Gründung einer Kinderfeuerwehr können bereits Kinder und Jugendliche mit dem Thema Feuerwehr vertraut gemacht und evtl. dauerhaft für den Feuerwehrdienst gewonnen werden. Der Marktgemeinderat stimmte daher einstimmig der Gründung einer Kinderfeuerwehr in Filzingen zu.

Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung zum Betrieb des Familienstützpunkts; nochmalige Beschlussfassung wegen Erhöhung der Laufzeit von 4 auf 6 Jahre (anstatt auf 5 Jahre)

Mit Beschluss vom 19.09.2024 hat der Marktgemeinderat dem Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung zum Betrieb des Familienstützpunktes einstimmig zugestimmt.

Zwischenzeitlich hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm beschlossen, dass die Laufzeit der neuen Kooperationsvereinbarung an die entsprechende Förderrichtlinie des Freistaates Bayern angeglichen werden soll. Der Marktgemeinderat stimmte zu, dass die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm zum Betrieb des Familienstützpunktes auf 6 Jahre erhöht wird (Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2030).