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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.12.2025

Bekanntgaben

Beschlüsse aus den letzten nicht öffentlichen Sitzungen:

Marktgemeinderat 01.10.2025:

Ensemble Alte Bleiche: Nachberatung Runder Tisch; Entscheidung über weiteres Vorgehen

Zunächst wurde auf Antrag von MGR Thomas Beitlich einstimmig beschlossen, über die folgende Abstimmung zu der Frage, ob das Projekt „Ensemble Alte Bleiche fortgeführt werden soll oder nicht, namentlich abzustimmen zu lassen.

Anschließend sprachen sich 1. Bürgermeister Wolfgang Höß, 2. Bürgermeister Konstantin Zanker, 3. Bürgermeister Hubert Berger, der weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Eberhard Aspacher sowie die Marktgemeinderäte Jochen Anders, Martina Brugger, Christian Dossenberger, Robert Heller, Albert Merk, Richard Möst, Wolfang Rommel, Wolfang Stöhr, Harald Stölzle für die Fortführung des Projekts Ensemble Alte Bleiche aus.

Dagegen stimmten die Marktgemeinderäte Thomas Beitlich, Ernst Ehrmann, Helga Hecker und Heike Koch.

Die Marktgemeinderäte Stefan Briglmeir, Martina Dippel, Juliane Euchner und Maximilian Wiest waren an diesem Abend nicht anwesend.

Sodann beschloss der Marktgemeinderat mit 13 : 4 Stimmen Einsparungen bei verschiedenen Gewerken (Gebäudeplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Entwässerungsplan) in Höhe von insgesamt 167.950 € vorzunehmen.

Klage gegen den Kreisumlagebescheid 2025 nach der Information von Prof. Dr. Matthias Dombert

Der Marktgemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, das Klageverfahren durchzuführen und beauftragte Herrn Prof. Dombert mit der Einreichung der Klagebegründung.

Mittags- und Ferienbetreuung Grundschule Altenstadt; Abschluss eines Vertrags mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Bayerisch Schwaben

Der Marktgemeinderat stimmte dem Abschluss des Defizitausgleichsvertrags über die Trägerschaft für die Schülerbetreuung an der Grundschule Altenstadt ab dem 01.09.2026 einstimmig zu.

Marktgemeinderat 30.10.2025:

Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehren im Markt Altenstadt

Nach ausführlichen Informationen durch den Stützpunktkommandanten Christian Link und ausführlichen Beratungen im Marktgemeinderat dazu wurden, jeweils einstimmig, folgende Beschlüsse gefasst:

Der Marktgemeinderat steht der Beschaffung einer Brandwarnanlage für das Feuerwehrgerätehaus Altenstadt positiv gegenüber und beauftragte den Kommandanten dem Marktgemeinderat zwei bis drei weitere Angebote zur Entscheidung vorzulegen.

Der Beschaffung eines Tanklöschahrzeugs LF 4000 für die Feuerwehr Altenstadt wurde unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel gewährt werden, zugestimmt; die Mittel sind im Haushalt 2027 einzuplanen. Die Kosten für das Fahrzeug belaufen sich auf ca. 725.000 € brutto. Es kann mit einer Förderung in Höhe von ca. 165.000 € gerechnet werden.

Der Beschaffung einer Tragkraftspritze TS 8/8, als Ersatz für die alte TS der Ortsteilfeuerwehr Filzingen wurde, unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel gewährt werden, zugestimmt, wobei die Mittel für den Haushalt 2026 einzuplanen sind. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf ca. 18.000 bis 24.000 €. Es kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 6.630 € gerechnet werden. Der Kommandant Christian Link wurde beauftragt, dem Marktgemeinderat zwei bis drei weitere Angebote zur Entscheidung vorzulegen.

In Bezug auf die beantragte Anschaffung einer Drehleiter mit Korb DLK 23/12 als Ersatz für die 30 Jahre alte DLK 18/12-cc der Feuerwehr Altenstadt (geschätzten Kosten in Höhe von ca. 1.150.000 € abzüglich der Förderung von ca. 292.500 € bzw. 307.190 € Förderung für Raum mit besonderem Handlungsbedarf) wurde beschlossen, vor einer Neuanschaffung zunächst von den Herstellerfirmen das Fahrwerk und den Aufbau der DLK 18/ technisch untersuchen zu lassen und ggf. eine Komplett-Revision vornehmen zu lassen, sofern dadurch das Fahrzeug weitere zehn Jahre genutzt werden kann. Der Kommandant wurde beauftragt, für die technische Untersuchung Angebote vorlegen.

Urkundengenehmigung betreffend Bauplatzverkauf Fl.Nr. 1219/1 (Nähe Finkenweg)

Es wurde einstimmig beschlossen, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht besteht und dass das im Rahmen der Städtebausanierungssatzung bestehende Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden soll.

Marktgemeinderat vom 13.11.2025:

Beratung über Einführung der interkommunalen Heimat-Info App

Es wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen, den Vertrag mit der Firma Cosmema auf Grundlage der von Herrn Schweiker angebotenen Sonderpreise in Höhe von einmalig 4.329,00 € brutto, zuzüglich 355,00 € brutto monatlich für die Mindestlaufzeit von drei Jahren, abzuschließen.

Kinderkrippe Altenstadt; Neubau Freianlagen

Aufgrund der möglichen Kosteneinsparung in Höhe von ca. 86.500 € hat sich der Marktgemeinderat einstimmig für die Durchführung der günstigeren Variante 2 (Parkplatzsituation verbleibt im Bestand) mit geschätzten Kosten in Höhe von 116.000 € entschieden.

Grundschule Altenstadt; Grundsatzentscheidung ob Neubau oder Renovierung und damit das weitere Vorgehen zum (Vereins-)Hallenneubau

Nach einer ausführlichen Diskussion über die von Frau Schromm genannten Vor- und Nachteile der möglichen Varianten und den damit jeweils verbundenen Kosten entschied sich der Marktgemeinderat einstimmig dafür, dass die beiden Maßnahmen „Neubau Sporthalle“ und „Generalsanierung Schule“ als Einzelprojekte fortgeführt werden sollen. Die Entscheidung über die Priorisierung der beiden Maßnahmen soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Urkundengenehmigungen

Der Marktgemeinderat hat zu der Veräußerung einer Wohnung in dem Anwesen Memminger Straße 54 b samt zugehöriger Freifläche in Bezug auf die Städtebausanierungssatzung einstimmig seine Zustimmung erteilt.

Marktgemeinderat vom 27.11.2025:

Ensemble Alte Bleiche; Nachtrag Ingenieurvermessung

Der Marktgemeinderat hat den Nachtrag für ein ergänzendes Aufmaß der Decke über dem Obergeschoß mit Mehrkosten in Höhe von 1.642,20 € brutto einstimmig freigegeben. Das Baubudget wird dadurch nicht überschritten.

Antrag auf Kauf des Bauplatzes Oberbalzheimer Straße 2

Aufgrund der Planungen zum Bahnübergang Schillerstraße/Oberbalzheimer Straße wurde einstimmig beschlossen, dass das Grundstück momentan nicht zum Verkauf steht.

Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten zur Umsetzung des ELER-Programms 2023 - 2027 in Bayern

Es wurde einstimmig beschlossen, dem Amt für ländliche Entwicklung mitzuteilen, dass auf Grund der Haushaltslage aktuell kein Projekt realisiert werden kann. Die Gemeinde möchte jedoch gerne mit im Förderprogramm bleiben und in der nächsten Periode wieder berücksichtigt werden.

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis Neu-Ulm; Antrag der UWG auf Ausstieg aus der personenbezogenen Müllgebühr zum Ende der Kalkulationsperiode zum 01.01.2028

Nach ausführlicher Berichterstattung durch Herrn Moritz vom AWB und Herrn Petschel von der Firma Econum ergabe sich im Gremium eine längere Diskussion. Letztendlich beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, dass über den Punkt erneut beraten werden soll, sobald der erste Evaluierungsbericht des AWB vorliegt.

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm ab 01.01.2026 - Festlegung Zuschüsse Windelsack, Stoffwindel, Pflegebedürftige

Nach einer Diskussion zur Beschlusslage des Marktgemeinderates vom 30.10.2025 wurde einstimmig Folgendes festgelegt:

Familien mit Kleinkindern bis zur Vollendung von 2 ½ Jahren werden auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 pro Halbjahr 6 Mehrbedarfssäcke des AWB des Landkreises Neu-Ulm (derzeit 8 €) kostenlos zur Verfügung gestellt.

Familien mit Kleinkindern, die zum Wickeln ihrer Kinder Stoffwindeln verwenden, wird bis zur Vollendung von 2 ½ Jahren auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 halbjährlich pro Monat ein Zuschuss in Höhe der Kosten eines Mehrbedarfssacks des AWB des Landkreises Neu-Ulm (derzeit 8 €) gewährt.

Pflegebedürftigen wird auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen ab 01.01.2026 halbjährlich pro Monat ein Zuschuss in Höhe der Kosten eines Mehrbedarfssacks des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Neu-Ulm (derzeit 8 €) zu gewährt.

Behandlung der Anträge und Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 18.11.2025

1. BGM Wolfgang Höß teilte mit, dass bereits in der Bürgerversammlung selbst die meisten Anfragen direkt beantwortet wurden. Über die anderen Punkte sollen in den nächsten Sitzungen entsprechend Beschlüsse gefasst werden.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020; Feststellung und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Marktgemeinderat Altenstadt stellt die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 (3) GO einstimmig fest. Ebenfalls einstimmig wurde die Entlastung gemäß Art. 102 (3) GO beschlossen.

Bauanträge

Bauvoranfrage zur Errichtung eines sechsten Tennisplatzes an die bestehende Tennis-Anlage, Fl.Nr. 1799/159 Gemarkung Altenstadt (Oberbalzheimer Straße 25)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Bauvoranfrage zum Anbau eines Gartenhauses an die bestehende Garage, Fl.Nr. 233 Gemarkung Altenstadt (Obere Illereicher Straße 2)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Abbruch des bestehenden Eisstock- und Schützenheims, Neubau Schützen-Sportstätte, Umkleideräume für Sportbetrieb sowie Multifunktionsraum mit Nebenräumen, Fl.Nr. 1138 Gemarkung Filzingen (Seestraße 34)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt bzw. wurde die Verwaltung ermächtigt, dieses im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu erteilen.

Bebauungsplan Nr. 3/2025 "Betlinshausen - Lindenstraße"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat erhielt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Betlinshausen - Lindenstraße“ und merkte dazu an, dass durch die Schaffung und Erweiterung von Baugebieten im Bereich der Stadt Illertissen diese auch für die notwendige Erweiterung der Trinkwasserversorgung sorgen muss.

Das Wasserschutzgebiet Jedesheim liegt teilweise auf Flächen der Gemarkung Herrenstetten, wodurch eine weitere bauliche Entwicklung der Stadt Illertissen den Markt Altenstadt in seiner baulichen Entwicklung einschränkt.