1. BGM Wolfgang Höß informierte (ohne Verlesung) über folgende Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzungen:
Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.03.2023:
• Vergabe der Freianlagenplanung für die Alte Bleiche
Der Auftrag erfolgte an den günstigsten Bieter, das Büro „die Grille“ (Harry Dobrzanski) aus Penzberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 57.969,55 € brutto.
• Vorschläge für die Schöffenwahl 2023
Gemäß der Aufforderung des Landgerichts Memmingen wurde beschossen, dem Amtsgericht Neu-Ulm für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Frau Angela Laupheimer, Frau Katja Thiele, Herrn Ralph Maria Müller und Herrn Michael Trunk vorzuschlagen.
• Kommunaldarlehen Ende der Zinsbindung
Da die Zinsbindung für das Kommunaldarlehen bei der BayernLabo mit derzeit 1,85 % am 30.03.2023 ausläuft, die Laufzeit des Darlehens aber noch bis zum 30.03.2033 geht, wurde beschlossen, die Restschuld in Höhe von 170.000 € zum Ende der Zinsbindung umzuschulden. Es wurde ein neues Kommunal-Ratendarlehen in Höhe von 170.000 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei der Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG mit einer Zinsfestschreibung und einem Zinssatz von 3,84 % mit vierteljährlichen Tilgungsraten in Höhe von 4.250 € beschlossen.
Aus der Sitzungen des Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 23.03.2023:
• Aussegnungshalle Altenstadt
Um bei Trauerfeierlichkeiten in der Aussegnungshalle mehr Platz für die Trauergäste zu schaffen, soll diese umstrukturiert werden. Aus diesem Grund wurden einige Vergaben beschlossen:
- Sichtschutzvorhänge (Plissee), Firma Gumpp aus Ulm, 2.576,35 € brutto,
- 35 Stapelstühle, Firma Kaiser-Sitzmöbel aus Wendlingen am Neckar, 3.502,41 € brutto,
- Beschallungsanlage, Firma Glater Event aus Senden, ca. 2100,25 € brutto,
- vier Wandleuchten und eine Deckenleuchte, Elektro Hofbauer aus Kellmünz a. d. 6.969,24 € brutto,
- diverse Ausstattungsgegenstände (Rednerpult, Urnenständer, Weihwasser-Schale, Leuchter, Kunststoff-Pflanzen, Rednerpult etc.), Firma Götting Solutions aus Hamburg, 4.980,15 € brutto.
• Brandschutzkonzept Neubau Halle
Die Vergabe erfolgte mit 4.165 € brutto an den günstigsten Bieter, das IB-Rinner aus Herbertsfelden.
• Grünanlagenpflege
Der Auftrag für die Grünanagen im Kernort Altenstadt und für den Kreisel in Filzingen wurden in Regie an die Grünanlagenpflege GbR Birgit Wallisch aus Kellmünz a. d. Iller, vergeben:
Herr Weber und Herr Krug vom Ingenieurbüro Sieber aus Lindau erläuterten den seit der letzten Vorstellung im Sommer 2022 überarbeiteten Bebauungsplan und standen dem Gremium, zusammen mit ihrer Kollegin Frau Bethauer, für Fragen zur Verfügung.
Zunächst wurde über verschiedene Änderungswünsche seitens einzelner Gremiumsmitglieder abgestimmt. Abschließend wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Bei den sechs Linden – 2. Änderung“ (Stand: 20.04.2023) mit den beschlossenen Änderungen einstimmig gebilligt.
Herr Alexander Frey vom Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach stellte in einer kurzen Zusammenfassung den aktuellen Sachverhalt dar und beantwortete im Anschluss die noch offenen Fragen.
Von Kling Consult wurden 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Neun davon gaben keine Stellungnahme ab. Acht gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen. Sechs brachten Anregungen vor: Dies waren das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München, die Kreisbrandinspektion Neu-Ulm, das Landratsamt Neu-Ulm, die Schwaben Netz GmbH Augsburg, das Staatliche Bauamt Krumbach und die Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH Unterföhring. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der Marktgemeinderat beschloss zunächst einstimmig die vom Ingenieurbüro vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Abschließend wurde, ebenfalls einstimmig, der vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Obermeier-Gelände – 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 20. April 2023, unter der Maßgabe, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen/Ergänzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden, als Satzung beschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Haushalt für das Jahr 2023 bereits gründlich vorberaten.
Die Kämmerin Claudia Pfisterer erläuterte den Anwesenden in groben Zügen den diesjährigen Haushaltsplan und beantwortete die noch offenen Fragen dazu.
1. BGM Höß fasste zusammen, dass sich der Haushalt heuer aufgrund der fehlenden Einnahmen sowie der Erhöhung der Kreisumlage um 2 Punkte auf 49 v. H., schwierig darstellt. Die Kreisumlageerhöhung trifft den Markt deshalb so sehr, weil sie anhand der Steuerkraft des Vorvorjahres berechnet wird und diese im Jahr 2021 sehr hoch war.
Seitens des Gremiums herrschte eine positive Stimmung dahingehend, dass auch der diesjährige Haushalt gut leistbar ist. Es wurde einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 samt Anlagen, sowie dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm in der vorgetragenen Form zu erlassen.
Der Markt Altenstadt hat letztmalig zum 01.01.2020 den kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 2,8 % auf 1,75 % reduziert. Bei dieser Beschlussfassung hat sich das Gremium an den aktuellen Kreditmarktzinsen orientiert.
Nach den Vorgaben des Staatsministeriums des Innern sollte sich der kalkulatorische Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. Auf die in der Anlage beigefügte Übersicht aus dem Jahr 2022 wird verwiesen. Demnach bewegt sich der Zinssatz bei Berücksichtigung aller Laufzeiten beim Durchschnitt der letzten 30 Jahre bei 3,3 %.
Eine Nachfrage beim Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski hat ergeben, dass eine Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes im laufenden Kalkulationszeitraum nicht zulässig ist, da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt. Eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes zum 01.01.2024 wäre jedoch unter der Voraussetzung, dass der zusätzliche Zinsertrag bei der Ermittlung des gebührenfähigen Aufwands und bei der Erstellung des Betriebsergebnisses des Jahres 2024 unberücksichtigt bleibt, möglich.
Erhebungszeiträume für die Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtungen:
Kostenrechnende Einrichtung |
Zeitraum |
Müll |
2022 – 2023 |
Wasser |
2021 - 2024 |
Abwasser/Niederschlagswasser |
2021 - 2024 |
Friedhof |
2020 - 2023 |
Der kalkulatorische Zinssatz wurde in der Vergangenheit wie folgt angepasst:
|
MGR-Sitzung |
Beschlossener Zinssatz |
Durchschnitt 30 Jahre*) |
2020 |
17.09.2020 |
1,75 % |
3,90 % |
2019 |
08.08.2019 |
2,80 % |
4,10 % |
2016 |
22.09.2016 |
3,50 % |
4,50 % |
2013 |
31.10.2013 |
4,00 % |
5,00 % |
2007 |
26.07.2007 |
5,00 % |
6,00 % |
*Bis zum Jahr 2018 beinhaltete die Übersicht in der Fachzeitschrift „Gemeindekasse“ einen Durchschnitt der letzten 25 Jahre, ab dem Jahr 2019 wurde der Durchschnitt der letzten 30 Jahre dargestellt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses mehrmals die notwendige Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes angesprochen. Im Zuge dessen wurde von einem Gremiumsmitglied mündlich einen Antrag auf Erhöhung des Kalkulatorischen Zinssatzes gestellt.
Nach einer kurzen Beratung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen zum 01.01.2024 auf 3,3 % festzulegen.
Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf ca. 27.000 €. Der Markgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Kirchenverwaltung hierfür einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 %, gedeckelt auf 2.700 €, zu gewähren.
Die Kosten für beide Maßnahme belaufen sich auf 17.656,18 € brutto. Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Kirchenverwaltung dafür einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, gedeckelt auf 1.765,62 €, zu gewähren.
Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Altenstadt vom 09.03.2023 wurde über die Anpassung der Elternbeiträge für die schulische Mittagsbetreuung vorberaten und ein entsprechender Beschluss gefasst. Nach einer kurzen Diskussion fasste der Marktgemeinderat jeweils einstimmig die folgenden Beschlüsse:
1. |
Familien, bei denen mindestens drei in einem gemeinsamen Haushalt gemeldeten Kinder gleichzeitig in einer örtlichen Kindertageseinrichtung betreut werden (Krippe, Kindergarten, Mittagsbetreuung Schule), wird auf Antrag für das jüngste angemeldete Kind ein Zuschuss in Höhe von 50 % des jeweiligen Beitrags gewährt. |
2. |
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für die schulische Mittagsbetreuung und setzt diese ab dem Schuljahr 2023/2024 wie folgt fest |
Bis 14 Uhr: | |
1 Tag pro Woche |
40,00 € |
2 Tage pro Woche |
55,00 € |
3 Tage pro Woche |
70,00 € |
4 Tage pro Woche |
85,00 € |
5 Tage pro Woche |
100,00 € |
Bis 16 Uhr: | |
1 - 2 Tage pro Woche |
80,00 € |
3 Tage pro Woche |
110,00 € |
4 Tage pro Woche |
130,00 € |
5 Tage pro Woche |
150,00 € |
Kombination für 5 Tage pro Woche,
zusammengesetzt aus 1 - 3 Tage pro Woche bis 14 Uhr und 1 - 3 Tage pro Woche bis 16 Uhr — 125,00 €.
Die Gebühr ist ungeachtet der Ferienzeit für die Monate Oktober bis Juli zu entrichten (die Monate August und September sind beitragsfrei).
Der Marktgemeinderat hat sowohl von der Änderung der Benutzungsordnung der Kindergärten Filzingen, Herrenstetten und Untereichen zum 01.09.2023 als auch von der Änderung der Benutzungsordnung der Krippe Altenstadt zum 01.09.2023 Kenntnis erhalten und diesen beiden einstimmig zugestimmt. Die Benutzungsordnung der Kindergärten muss, soweit sich die staatliche Beitragsförderung Höhe von 100 €/Kind ändert, dem Marktgemeinderat erneut zur Beratung vorgelegt werden (Stichtag der Veränderung).
Beim Markt Altenstadt sind im 1. Quartal 2023 14 Geldspenden in Höhe von insgesamt 5.000 € eingegangen. Davon sind für die Marktbus-Werbung 8 Spenden (6 x 400 € für die Jahre 2021 und 2022 sowie 2 x 200 € für das Jahr 2022 eingegangen.
Sachspende sind keine eingegangen.
Der Marktgemeinderat stimmte der Annahme der in der Vorlage genannten Spenden einstimmig zu.
Der Marktgemeinderat hat mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Gaubenlänge (5,08 m anstatt 3,5 m) und die Traufhöhe (2,5 m statt 1,5 m) zugestimmt.