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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Zeppelinstraße"

Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Zeppelinstraße" (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 Baugesetzbuch [BauGB]) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1402/1, 1402/2 und 1405/5.

Erfordernis und Ziele der Planung:

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Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich zur Sicherung der Bestandssituation und Ermöglichung eines Carports mit zwei Stellplätzen und einem Nebenraum

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Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

Gemäß §34 Abs.5 Satz4 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB sowie der Angabe nach §3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Altenstadt, den 08.05.2023
Gez.: Wolfgang Höß, 1 Bürgermeister