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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 18.04.2024

Bauanträge

Information über Abbau einer Mehrzweckhalle, Fl.Nrn. 1819 und 1819/1, Gemarkung Herrenstetten (Heilbachstraße 8)

Der Abbruch unterliegt lediglich der Anzeigepflicht und wurde hiermit zur Information gegeben.

Anbau einer Mehrzweckhalle, Fl.Nrn. 1819 und 1819/1, Gemarkung Herrenstetten (Heilbachstraße 8)

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient besteht eine Privilegierung. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Bau einer Maschinen- und Bergehalle, Fl.Nr. 1837, Gemarkung Herrenstetten (Steigmahd)

Auch hier wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da das Vorhaben ebenfalls im Außenbereich liegt. Da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient besteht eine Privilegierung.

Nutzungsänderung von Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten, Fl.Nr. 27/1, Gemarkung Untereichen (Illertisser Straße 70)

Die Grundstückbreite von der Hauswand bis zum öffentlichen Straßengrund für die im Bauantrag dargestellten Stellplätze 1 und 2 beträgt ca. 2 m und ist damit nicht ausreichend.

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen nur unter der Voraussetzung das ein ordnungsgemäßer Stellplatznachweis nachgereicht wird.

Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport, Fl.Nr. 1226/47, Gemarkung Altenstadt (Jahnstraße 9)

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Altenstadt Mitte in der Fassung der 2. Änderung. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten im Bereich der Dachneigungen. Entsprechende Befreiungsanträge sind gestellt. Der Stellplatznachweis für 2 Wohnungen ist erbracht. Daraufhin wurde das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu den Abweichungen erteilt.

Anbau eines Wohnraums an Einfamilienwohnhaus, Fl.Nr. 226/2, Gemarkung Untereichen (Grenzweg 4)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Teilabbruch und Ersatzbau eines Lagerschuppens und Neubau einer Doppelgarage, Fl.Nrn. 1362/4 und 1361/3, Gemarkung Altenstadt (Nähe Hindenburgstraße 4)

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB und im Bereich der gemeindlichen Sanierungssatzung. Auf die Nähe zum denkmalrechtlichen Ensembleschutzbereich wird hingewiesen. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung nach der Sanierungssatzung.

Neubau einer Trafostation mit Abstellraum (Versorgung Schnellladestationen), Fl.Nr. 1110/17, Gemarkung Filzingen (Im Tal 6)

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Filzingen Im Tal, Abschnitt GE 3. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in folgenden Punkten nicht eingehalten:

  • Überschreitung der Baugrenze nach Norden
  • Überbauung der festgesetzten privaten Grünfläche

Des Weiteren erscheint selbst bei Befreiung von diesen Festsetzungen die Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze entlang des gemeindlichen Gehweges sehr problematisch. Auf die Schaffung eines Bezugsfalles wird ausdrücklich hingewiesen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Dem Bauwerber wird angeraten das Gebäude um die Breite des Grünstreifens nach Süden abzurücken.

Für den Fall einer entsprechenden Umplanung erhielt die Verwaltung die Vollmacht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, einschl. Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der Baugrenze nach Norden.

Änderung des Dachstuhles, Erhöhung Kniestock und Dachneigung, Fl.Nrn. 1182/4 und 1182/6, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 12)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass für diesen Bauantrag noch der notwendige Stellplatznachweis für insgesamt 5 Wohnungen (= 12,5 Stellplätze) erbracht wird.

Änderungsgenehmigung Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung, mit Garage und Carport, Fl.Nr. 91, Gemarkung Untereichen (Weidenweg 6)

Auf die bereits erteilte Baugenehmigung wurde verwiesen. Anstelle von 2 Wohneinheiten sind nunmehr 3 Wohneinheiten (Einliegerwohnung) beantragt. Der erforderliche Stellplatznachweis von nunmehr 6 Stellplätzen ist erbracht. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen, sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt:

  • 2 Vollgeschosse
  • Ruheräume sind nicht von der Bahnlinie abgewandt
  • Kniestockhöhe von 2,6 m
  • Dachneigung von 22° anstatt 25°

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Einbau einer Einliegerwohnung im Dachgeschoß des bestehenden Wohnhauses mit Aufbau von Dachgauben und energetischer Sanierung, Fl.Nr. 173/3, Gemarkung Untereichen (Schneidergangweg 18)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung vom 30.06.2020.

Nutzungsänderung Einbau einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Remise mit Anbau eines Carports auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Fl.Nr. 1042/2, Gemarkung Herrenstetten (Nähe Hauptstraße)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Wohnhausneubau mit Garage, Fl.Nr. 915/1 und 915 Teilfläche, Gemarkung Filzingen (Alte Straße 4a)

Das Bauvorhaben weist 2 Wohneinheiten auf. Der notwendige Stellplatzbedarf ist nachgewiesen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Wohnhausneubau mit Garage, Fl.Nr. 1386/2, Gemarkung Altenstadt (Admiralstraße 8a)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde folgenden Befreiungen zugestimmt:

  • Dachform Mansarddach
  • Dachneigung Mansarddach
  • Überschreitung der Baugrenze Abstellraum

Der Abweichung von den Abstandsflächen für den Abstellraum wurde ebenfalls zugestimmt.

Neubau einer Flachdachgaube auf Wohnhaus, Fl.Nr. 1686/4, Gemarkung Herrenstetten (Holzbergstraße 10, OT Dattenhausen)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Errichtung einer staatlichen Grundwassermessstelle für das Wasserrahmenrichtlinie-Messnetz auf kommunalem Grund

Für den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau des qualitativen Grundwasser-Messnetzes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) werden bestehende Quellen, Brunnen und Grundwassermessstellen (GwM) oder bei Bedarf Neubaustandorte für Grundwassermessstellen innerhalb des kommunalen Gebietes überprüft.

Da im Suchbereich bei Dattenhausen keine geeignete Bestands-Messstelle zu ermitteln war, ist eine geeignete Grundwassermessstelle zur Beobachtung des oberflächennahen Grundwassers zu errichten. Ein potenzieller Standort für eine Grundwassermessstelle wurde durch das WWA Donauwörth ausgekundschaftet, hier handelt es sich um die Grundstücke mit den Flurnummern 1721 und 1871/1 in der Gemarkung Herrenstetten. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte einstimmig seine Zustimmung zur Errichtung einer staatlichen Grundwassermessstelle in Dattenhausen auf kommunalem Grund. Der 1. Bürgermeister wurde zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung bevollmächtigt.

Antrag auf Einrichtung eines Parkverbots in der Marktstraße gegenüber den Hausnummern 18 - 26

Bei der Verwaltung wurde die Einrichtung eines Parkverbotes in der Marktstraße gegenüber den Hausnummern 18 – 26 beantragt. Begründet wurde dies damit, dass entgegenkommende Fahrzeuge durch die zugeparkte Straße nicht frühzeitig zu erkennen sind. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sah keine Notwendigkeit, ein Parkverbot auszusprechen.

Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Eimündung Marktstraße/Bismarckstraße

Für die Einmündung Marktstraße/Bismarckstraße in Illereichen wurde die Anbringung eines Verkehrsspiegels beantragt. Durch die straßennahe Bebauung der Marktstraße sei es an der Einmündung zur Bismarckstraße sehr unübersichtlich. Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge aus der Bismarckstraße könnten von der Marktstraße aus erst sehr spät gesehen werden. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahme den Antrag zur Kenntnis, sah jedoch keine Notwendigkeit, hier einen Verkehrsspiegel einzurichten.

Anregung auf Errichtung von öffentlichen Spielplätzen/Treffpunkten in Untereichen und Herrenstetten

Bei der Verwaltung wurde angeregt, in Herrenstetten oder Untereichen einen Spielplatz oder Treffpunkt für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Die öffentlichen Spielplätze könnten an Wochentagen erst nach den Kindergartenzeiten gegen 16.00 Uhr besucht werden, dies wäre für die Kleinkinder gerade im Winter eher zu spät.

Lt. 1. BGM Wolfgang Höß fehlt im Moment ein geeignetes Grundstück, das für die Einrichtung eines Spielplatzes in Frage kommt. Aufgrund der bestehenden Spielplatzstrukturen sah der Ausschuss keine Notwendigkeit, weitere Spielplätze einzurichten.

Straßensanierungen, Asphaltarbeiten im Jahr 2024; Priorisierung

Durch den Leiter des Technischen Bauamts wurden für verschiedene Straßen im Gemeindegebiet Kostenansätze ermittelt. Ziel ist es, durch die Bündelung der Straßensanierungsarbeiten Kosten einzusparen.

Nach kurzer Erläuterung der Vorschläge wurde die Priorisierung folgender Straßensanierungen beschlossen:

Die Schützenstraße in Altenstadt soll der Priorisierung 1 zugeteilt werden. Hier steht eine Sanierung von ca. 80 m an.

Die Sanierung der Wolfertsthaler Straße in Dattenhausen auf einer Länge von ca. 300 m wurde ebenfalls der Priorisierung 1 zugeteilt. 1. BGM Wolfgang Höß wurde ermächtigt, mit den Bayer. Staatsforsten eine Kostenbeteiligung anzustreben. Des Weiteren wird er Kontakt mit der Jagdgenossenschaft aufnehmen, um die Sanierung des weiterführenden Weges abzuklären.

Die Weiherbachstraße fiel mit einer Sanierungslänge von ca. 370 m in die Priorisierung 2.

Die Bismarckstraße in Illereichen wurde mit einer Länge von 170 m der Priorisierung 1 zugeordnet.

Priorisierung 1 erhielt der Radweg zwischen dem Kreisverkehr Filzingen und der Autobahnbrücke mit einer Länge von ca. 350 m.