Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 22.04.2024 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.
Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter fallen zum Beispiel die 500 m Seitenstreifen von Fahrbahnränder von Autobahn- sowie Bahntrassen. Ebenfalls zu den vorrangig entwickelbaren Flächen gehören landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete (EEG 2021 § 3 Nr. 7). Zudem sind seit Anfang 2023 Photovoltaikfreiflächenanlagen im 200 m Bereich von Autobahnen und 2-spurigen Eisenbahntrassen nach § 35 BauGB privilegiert.
Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die die Fa. Johannes Zanker e+i GmbH, Altenstadt, als ortsansässiger Vorhabenträger die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Flurstücken Nr. 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 104/3, 105 und 106 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 118 (Feldweg), Gemarkung Untereichen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich von Untereichen im Bereich des Gewebegebiets Hammerschmiede.
Die Grundstücke des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im Mittleren Bereich wird die Fläche derzeit durch einen in Richtung Ost-West verlaufenden Feldweg durchquert. Dieser ist für die Erschließung der umliegenden Flächen nicht notwendig und kann deshalb für die Zeit der Anlagennutzung eingezogen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die gesamten Flurstücken Nr. 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 104/3, 105 und 106 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 118 (Feldweg), Gemarkung Untereichen. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 4,98 ha auf.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Photovoltaikfreiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich.
Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
| Verfasser | Themen |
| Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht | Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Stand 22.04.2024 | Aussagen zu den grünordnerischem Festsetzungen, Bewertung der Eingriffe in die Schutzgüter |
| Blendgutachten | Ing. Büro. Meteoserv Stand vom 14.03.2024 | Aussagen zu möglichen Blendwirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung und Bahnlinie |
| Spezielle artenschutzfachliche Prüfung | Büro für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler Stand vom 15.01.2024 | Aufnahme und Beschreibung der vorkommenden, planungsrelevanten Tierarten, Beschreibung der Auswirkungen auf Fauna, Festlegung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen. |
| Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Einwendung 1, Schreiben vom 28.02.2024 | Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen der Anlage durch Staubentwicklung |
| Einwendung 2, Schreiben vom 12.02.2024 | Aussagen zum Flächenverbrauch sowie zu möglichen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds |
| Einwendung 3, Schreiben vom 12.02.2024 | Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds sowie zum Immissionsschutz |
| Einwendung 4, Schreiben vom 29.02.2024 | Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds |
| Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 15.03.2024 | Anregungen zum Immissions- und Naturschutz |
| Regierung von Schwaben, Schreiben vom 15.03.2024 | Aussage zur Lage des Plangebiets innerhalb Grünzäsur |
| Regionalverband Donau-Iller, Schreiben vom 21.03.2025 | Aussage zur Lage des Plangebiets innerhalb Grünzäsur |
| DB AG – DB ImmobilienSchreiben vom 22.03.2024 | Aussagen zu möglichen Blendwirkungen |
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 22.04.2024 wird in der Zeit vom
öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Markt Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, EG Zimmer 1, öffentlich aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Wei-tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.