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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabebezogener Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 22.04.2024 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.

Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter fallen zum Beispiel die 500 m Seitenstreifen von Fahrbahnränder von Autobahn- sowie Bahntrassen. Ebenfalls zu den vorrangig entwickelbaren Flächen gehören landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete (EEG 2021 § 3 Nr. 7). Zudem sind seit Anfang 2023 Photovoltaikfreiflächenanlagen im 200 m Bereich von Autobahnen und 2-spurigen Eisenbahntrassen nach § 35 BauGB privilegiert.

Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die B&S Sicherheits- und Elektrotechnik GmbH, Altenstadt, als ortsansässiger Vorhabenträger die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Flurstücken Nr. 108, 109, 110, 139 und 141, Gemarkung Untereichen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich von Untereichen im Bereich des Gewebegebiets Hammerschmiede. Die Grundstücke des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die gesamten Grundstücke Flur Nr. 108, 109, 110, 139 und 141, Gemarkung Untereichen. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6,26 ha auf.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Photovoltaikfreiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich.

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 22.04.2024 wird in der Zeit vom

Montag, den 03.06.2024 bis einschließlich Freitag, 05.07.2024

öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Markt Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene zur Einsicht bereit.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, EG Zimmer 1, öffentlich aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Altenstadt
gez. Wolfgang Höß, 1. Bürgermeister