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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2025 beläuft sich auf 28.108.000 € (VJ: 26.173.000 €).

Es beinhaltet den Verwaltungshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 14.921.800 € (VJ: 14.148.600 €) und den Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 13.186.200 € (VJ: 12.024.400 €).

Die Haushaltsvolumen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Verwaltungshaushalt machen sich zum einen die hohen Steuereinnahmen bemerkbar, jedoch fallen auch die hohen Personalkosten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie die hohe Kreisumlagebelastung bei der Höhe des Haushaltsvolumens und der fehlenden freien Finanzmasse ins Gewicht. Die Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt eine hohe Zuführungsrate vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.633.900 €. Im Vermögenshalt wurden Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen (1.568.000 €) und umfangreiche staatliche Zuwendungen und Kostenerstattungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 3.303.800 € berücksichtigt. Die Beitragseinnahmen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse wurden in Höhe von 654.900 € veranschlagt. Trotz der genannten Einnahmen im Vermögenshaushalt musste in der Haushaltsplanung 2025 neben den Festbetragsdarlehen zur Vorfinanzierung von Zuwendungen und Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt 2.865.700 € für den Haushaltsausgleich eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.640.500 € eingeplant werden. Darüber hinaus wurde die Auszahlung der Bauspardarlehen für den Neubau der Halle in Höhe von 1.375.000 € veranschlagt.

Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben wie beispielsweise die Steuereinnahmen, Benutzungsgebühren, Zuweisungen und Zuschüsse bzw. die Personalkosten, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, die Ausgaben für Ausstattungen und Geräte sowie die Umlagen.

Der Vermögenshaushalt beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen wie beispielsweise die Büromöbel im Bereich des Rathauses und der Außenstelle im Grambihler-Haus, den Umbau des Trauzimmers, der IT und des Einwohnermeldeamtes, bei den Feuerwehren in Altenstadt und den Ortsteilen, den Digitalfunk für die Feuerwehren sowie das Sirenenförderprogramm, im Bereich der Grundschule das Dach für den Fahrradabstellplatz, die Brandschutztüre, die Reparatur der Heizung und Lüftung sowie im Keller die Türe und das Fenster, die Prüfungen im Zuge der Umsetzung einer PV-Anlage, die Machbarkeitsstudie und die Planung für die Ganztagesbetreuung in der Grundschule, die Feldkreuze, die Investitionskostenzuschüsse für die Sanierungen der Filialkirche Maria Himmelfahrt in Illereichen und der kath. Kirche Untereichen sowie die Ertüchtigung der Elektrik in Bergenstetten, die Instandsetzung der Spielplätze, die Maßnahmen im Bereich der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen, die Aufstockung des Kindergartens Altenstadt zur Erweiterung der Kinderbetreuung, die Investitionskostenzuschüsse für die Sportvereine, den Beginn des Projekts Neubau der Sporthalle und die Ersatzlösung für den Fußballverein Altenstadt, die notwendigen Maßnahmen am Filzinger See, die Städtebauförderungsmaßnahmen sowie die umfangreichen Vorhaben in den Bereichen Straßenbau und Straßenbeleuchtung, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. Des Weiteren wurden allgemeine und vorhabenbezogene Grundstückserwerbe und -verkäufe eingeplant. Im Bereich des Neubaugebietes Illereichen wurde der erste Teil der Erschließung angesetzt. Des Weiteren wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes Lindenmahd und das Projekt Innovationspark Altenstadt berücksichtigt. Beim Abschnitt Bestattungswesen wurden die Malerarbeiten und die Ausstattung im Bereich der Aussegnungshalle Altenstadt sowie die Fassade und die Fenster bei der Aussegnungshalle Illereichen veranschlagt. Für den Bauhof wurden die Kosten für die zusätzlichen Geräte und Ausstattungen, die Überdachung bzw. das Industriezelt, eine Kehrmaschine, eine Wegepflegegerät und ein Mulchmäher sowie der Ersatz des großen Traktors berücksichtigt. Beim Abschnitt Wasserversorgung wurden die Ausgaben für den Brunnenneubau TB 2 und TB 3 und die Sanierung des Brunnens Filzingen sowie die Trinkwasserverbundleitung HB Illereichen zum HB Kellmünz mit Abzweig zum Brunnen Filzingen, die notwendigen Maßnahmen, den Neubau und die Sanierung von verschiedenen Wasserleitungen sowie die Löschwasserhydranten und allgemeine Hydranten eingeplant. Im Bereich des Allgemeinen Grundvermögens wurden für die Gemeindehäuser Illertisser Straße 24, Unterer Mühlesberg 1, die Kantine Winkle, den Austausch der Rauchmelder und die Reparaturen der Heizungsanlagen in verschiedenen Gemeindehäusern, die Voruntersuchung der Verwendungsmöglichkeiten des Gemeindehauses Bärringer Straße 1 und für die allgemeinen Wohnungssanierungen Investitiongskosten veranschlagt. Darüber hinaus wurden im Bereich des Bahnhofsgebäudes die Ausbesserungen der Fassade und der Anstrich, der Abschluss der Dachsanierung und ein Teilabschnitt für die Glasüberdachung sowie die Montage des dynamischen Fahrgastinformationssystems aufgenommen.

Darstellung der Haushaltsvolumen

(Basis: 2022-2023 Rechnungsergebnis; 2024 und 2025 Haushaltsansatz)

Entwicklung der Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen

Entwicklung der Umlagen

Einnahmen Verwaltungshaushalt

Grafische Darstellung der Einnahmen des Verwaltungshaushalts

Ausgaben Verwaltungshaushalt

Grafische Darstellung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Einnahmen Vermögenshaushalt

Grafische Darstellung der Einnahmen des Vermögenshaushalts

Ausgaben Vermögenshaushalt

Grafische Darstellung der Ausgaben des Vermögenshaushalts

Kreisumlage

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wurde im Haushaltsjahr 2025 von 49,0 auf 51,8 erhöht. Die Erhöhung des Kreisumlagesatzes und die hohe Umlagekraft im Haushaltsjahr 2025 haben eine sehr hohe Kreisumlagebelastung zur Folge. Die hohen Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2023 (5.279.110 €) sind ursächlich für die hohe Umlagekraft des Jahres 2025. Im Haushalt 2025 musste demnach eine Kreisumlage in Höhe von 5.019.000 € (RE VJ: 2.723.227,92 €) angesetzt werden. Im Kreishaushalt wurden in den Haushaltsjahren 2026 ff. weitere Erhöhungen des Kreisumlagesatzes eingeplant. Für die mittelfristige Finanzplanung der Haushaltsjahre 2026 ff. wurde auf dieser Basis die Kreisumlage ermittelt und veranschlagt:

2026 Kreisumlagesatz Finanzplan 54,5

2027 Kreisumlagesatz Finanzplan 55,3

2028 Kreisumlagesatz Finanzplan 56,3

Die Entwicklungen im Bereich der Steuereinnahmen führen im Zeitverzug von zwei Jahren zu einer Veränderung der Kreisumlage. Der prozentuale Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt im Haushaltsjahr 2025 34 % (VJ: 19,25 %). Der finanzielle Handlungsspielraum des Marktes Altenstadt wird durch die hohe Kreisumlage stark eingeschränkt. In der Haushaltsplanung 2025 konnte die freie Finanzmasse nicht nachgewiesen werden und es musste vom Vermögenshaushalt eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.633.900 € eingeplant werden. Die Kreisumlage stellt einen wesentlichen Anteil der Ausgabebelastungen des Marktes Altenstadt dar.

Darstellung der Kreisumlage

(Basis: 2022-2024 Rechnungsergebnis; 2025 Haushaltsansatz)

Rücklagen und Schulden

Der Bestand der Gesamtrücklage beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf 3.744.999,33 €. Darin enthalten sind die Allgemeine Rücklage in Höhe von 275.098,83 €, die Sparbeiträge der abgeschlossenen Bausparverträge inklusive der Guthabenzinsen in Höhe von 1.044.492,47 €, die Rücklage für den Neubau der Halle in Höhe von 1.125.088,03 € und die Geschäftsanteile Raiffeisenbank in Höhe von 320 €. Die jährliche Tilgung des inneren Darlehens Wasser in Höhe von 12.526 €, die Guthabenzinsen für die Sparbeiträge der Bausparverträge in Höhe von 700 € und die Bauspardarlehen für den Neubau der Halle in Höhe von 1.375.000 € wurden im Haushaltsjahr 2025 als Rücklagenzuführung veranschlagt. Zur Deckung der Ausgaben für den Neubau der Sporthalle wurde im Haushalt 2025 eine Rücklagenentnahme aus der Rücklage Neubau Halle in Höhe von 300.000 € eingeplant. Zum Ende des Haushaltsjahres 2025 beziffert sich der Bestand der Gesamtrücklage voraussichtlich auf 3.533.299,33 €. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage in Höhe von 136.362,09 € wird erreicht.

Der Bestand der Sonderrücklage (SRL) Abwasserbeseitigung beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf 164.405,49 €. Im Haushaltsjahr 2025 wurde eine weitere Zuführung zur SRL Abwasserbeseitigung in Höhe von 11.400 € eingeplant, so dass sich der Bestand der SRL Abwasserbeseitigung zum Ende des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf 175.805,49 € erhöht.

Der Bestand der Sonderrücklage (SRL) Wasserversorgung beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf 156.962,40 €. Im aktuellen Erhebungszeitraum wurden keine Rücklagenzuführungen beschlossen. Der Bestand der SRL Wasserversorgung wird sich laut Planung im Haushaltsjahr 2025 nicht verändern und zum Ende des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf 156.962,40 € belaufen.

Der Schuldenstand beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 auf 984.180,00 €. Im Haushalt 2025 wurden zur Vorfinanzierung der Zuwendungen über das Förderprogramm RZWas 2021 im Bereich des Brunnenbaus für die Trinkwasserversorgung (1.283.000 €) und die Trinkwasserverbundleitung (443.800 €), der Kostenbeteiligung des Marktes Kellmünz für die Trinkwasserverbundleitung (270.200 €), der Zuwendungen für das Projekt „Bleiche“ über die Städtebauförderung (868.700 €) die Aufnahme von Festbetragsdarlehen in Höhe von insgesamt 2.865.700 € berücksichtigt. Darüber hinaus wurde im Haushalt 2025 die Auszahlung der Bauspardarlehen für den Neubau der Halle (1.375.000 €) und die Darlehensaufnahme zum Haushaltsausgleich in Höhe von 1.640.500 € eingeplant. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen in Höhe von 143.908,00 € beläuft sich der Schuldenstand zum 31.12.2025 voraussichtlich auf 6.721.472 € (pro-Kopf-Verschuldung: 1.245,41 €).

In der mittelfristigen Finanzplanung der Haushaltsjahre 2026 ff. wurden weitere Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich (2026: 5.082.300 €, 2027: 2.026.000 €, 2028: 2.219.800 €) und zur Vorfinanzierung der geplanten Zuwendungen für die Städtebauförderungsmaßnahme „Bleiche und Erlangerhaus“ (Memminger Straße 20 und 22) (2026: 1.287.900 €, 2027: 1.644.500 €, 2028: 1.149.600 €) eingeplant. Die Tilgung dieser Festbetragsdarlehen wurde im Folgejahr nach Auszahlung der Zuwendungen berücksichtigt. Für das Projekt Neubau Sporthalle wurden zur Finanzierung der Baukosten Darlehensaufnahmen (2026: 1.429.900 €, 2027: 1.566.300 €) angesetzt. Des Weiteren wurden in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2026 Festbetragsdarlehen für den Darlehensanspruch beim BLSV (1.500.000 €) und zur Vorfinanzierung der Zuwendung des BLSV (380.000 €) veranschlagt. Die Tilgung des Festbetragsdarlehens zur Vorfinanzierung der Zuwendung beim BLSV in Höhe von insgesamt 380.000 € und die Tilgung des Festbetragsdarlehens zur Vorfinanzierung des Darlehens vom BLSV (1.500.000 €) wurden in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2027 eingeplant. Im Haushaltsjahr 2027 wurde die Auszahlung des Darlehens über den BLSV in Höhe von 1,5 Millionen Euro berücksichtigt.

Der Bestand des inneren Darlehens im Bereich der Wasserversorgung beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 auf 27.857,00 € und wird sich nach Abzug der jährlichen Tilgungsrate in Höhe von 12.526 € zum 31.12.2025 auf 15.331,00 € reduzieren.

Finanzplanung mit Investitionsprogramm

Die Finanz- und Investitionsplanungen sind im Finanzplan und Investitionsprogramm ausführlich dargestellt. Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen des Haushaltsjahres 2025 genannt:

Entwicklung der freien Finanzmasse

Auf der Grundlage der Haushaltsplanung 2025 und der Finanzplanung der Haushaltsjahre 2026 ff. entwickelt sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (freie Finanzmasse) im Vergleich zur ordentlichen Tilgungslast voraussichtlich wie folgt:

Die Tilgungen der Festbetragsdarlehen zur Vorfinanzierung der Zuwendungen und der Darlehensaufnahme beim BLSV wurden bei der dargestellten ordentlichen Tilgungslast nicht berücksichtigt.

Grafische Darstellung der Entwicklung der freien Finanzmasse

Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung

Haushaltsjahr

Pro-Kopf-Verschuldung

Bei der Ermittlung der Pro-Kopf-Verschuldung wurde der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres herangezogen. Laut der Schuldenstatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2023) liegt die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung bei kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.000 bis 10.000 bei 787 € (ohne Kassenkredite). Die Erhöhung der Pro-Kopf-Verschuldung ab dem Haushaltsjahr 2025 ist hauptsächlich auf den Neubau der Brunnen und der Trinkwasserverbundleitung sowie die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung (4.602.200 €), den Neubau der Halle (8.196.300 €) und das Vorhaben Bleiche und Erlangerhaus mit den Freiflächen (7.808.800 €) zurückzuführen.