Bauanträge
Errichtung eines Kaltwintergarten an bestehendes Einfamilienhaus und einer Überdachung, Fl.Nr. 980/11 Gemarkung Filzingen (Blütenstraße)
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Blütenstraße Süd. Eine Befreiung der Dachform (Befreiung extensiver Begrünung) und Überschreitung der Baugrenze werden beantragt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass der schon bestehende Abstellraum hinter dem Carport im Zuge des Genehmigungsverfahrens mit behandelt wird. Zu den beantragten Befreiungen wurde die Zustimmung erteilt.
Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum, Fl.Nr. 1408 Gemarkung Altenstadt (Zeppelinstraße 8)
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum wurde erteilt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich Überschreitung der Baugrenze und Ausführung als Flachdach werden die Befreiungen erteilt.
Abbruch bestehende Garage, Neubau Anbau an Bestandsgebäude; Neubau Garage; Wohnraumausbau Ober- und Dachgeschoss, Fl.Nr. 1342 Gemarkung Altenstadt (Unterer Griesweg 9)
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Altenstadt West - 1. Änderung (Nr. 111-7525006-1).
Eine Befreiung zum Maß der baulichen Nutzung (die GRZ aus Nebenanlagen wird um 0,05 überschritten) und der Baugrenze (die Baugrenze im OG und DG wird um 1,16 m überschritten) wird beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde sowohl zum Abbruch, Neubau und den beantragten Befreiungen erteilt.
Sanierung Mehrfamilienhaus-Umbau des Dachgeschosses komplett zu 3. Wohnung, Fl.Nr. 1531/10 Gemarkung Altenstadt (Blumenweg 5)
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplans Blumenweg (111-7525-010-0). Das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BaBO ist daher nicht möglich. Der Kniestock und die Dachneigung werden erhöht, es entsteht lt. Plan jedoch kein weiteres Vollgeschoss.
Auf Grund des Vorliegens eines einfachen Bebauungsplanes ist der Antrag als Baugenehmigung weiter zu behandeln. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde teilt.
Formlose Bauvoranfrage Aufstockung Garage zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 1369/72 Gemarkung Altenstadt (Fabrikstraße 5 d)
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans An der Oberbalzheimer Straße - 1. Änderung (111-7525-014-1) (siehe Anlage).
Für die geplante Aufstockung der Garage sind mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig (z.B. Bauen außerhalb der Baugrenze, Dachausrichtung usw.) Schon beim ursprünglichen Hausbau wurden jedoch schon Befreiungen genehmigt.
Nach ausführlicher Beratung wird festgelegt, dass einer Grenzbebauung nicht zugestimmt wird. Dem Antragsteller wird stattdessen angeboten einen Streifen der angrenzenden öffentlichen Fläche zu erwerben. Somit könnte der Regelabstand eingehalten werden und eine Befreiung vom Bebauungsplan kann damit in Aussicht gestellt werden. Die anfallenden Kosten für die Verlegung des Fußwegs sind vom Bauantragsteller zu tragen.
Bauvoranfrage Neubau Tinyhouse Fl.Nr. 1049 Gemarkung Herrenstetten (St.-Nikolaus-Straße)
Das geplante Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Das Gebiet stellt den Gebietscharakter eines Dorfgebietes dar. Im Rahmen der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob Abweichungen zu notwendigen Abständen, überlappenden Abstandsflächen sowie die Ausführung eines Flachdachs möglich sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die Schaffung von Wohnraum, auch in Form eines Tinyhouses durchaus positiv zu bewerten. Die Beurteilung der Abweichungen bezüglich Brandschutz und Abstandsflächen liegen jedoch in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Die Ausführung in Form eines Flachdachs fügt sich aus Sicht der Verwaltung nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, insofern eine geneigte Dachform (Sattel- oder Pultdach) ausgeführt wird.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zum Aufbau einer Packstation, Fl.Nr. 1217 Gemarkung Altenstadt (Marktplatz)
In der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 28.11.2024 wurde bereits über eine formlose Anfrage zum Aufbau einer Packstation auf Fl.Nr. 1217 der Gemarkung Altenstadt (Marktplatz) beraten. Hier sprach sich das Gremium einstimmig gegen den Aufbau an dieser Stelle aus. Mit Antrag vom 13.03.2025 beantragt nun die Deutsche Post AG eine isolierte Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan „Obermaier-Gelände“ für das eigentlich verfahrensfreie Vorhaben (Art. 57 Abs. 1 Nr 6c BayBO). Es werden Befreiungen hinsichtlich Art der Nutzung (Einzelhandel) und Überschreitung der festgelegten Baugrenze beantragt.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Antrag des Grundstückseigentümers auf Erweiterung des Bebauungsplanes Hofacker in Filzingen
Der Eigentümer der Fl.Nr. 1044 Gemarkung Filzingen beantragt mit Schreiben vom 02.04.2025 die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker zur Bauplatzerweiterung. Diesem Antrag stand das Gremium positiv gegenüber. Es wurde beschlossen, dass der Antragsteller- bis zu einem eventuellen späteren Ausbau und der Widmung - vorerst die privatrechtliche Zufahrt erhält, soweit er den Unterhalt der Straße übernimmt und gewährleistet ist, dass das Regenwasser nicht auf den Riedleweg abläuft. Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote zur Bauleitplanung einzuholen. Die Planungskosten und Ausgleichsmaßnahmen sind vom Grundstückseigentümer zu übernehmen.
Erneute Beratung bezüglich der Verlagerung der Kfz-Ladestation sowie E-Bike-Ladestation auf dem Marktplatz; Beschlüsse 19.05.2022, 26.01.2023 und 04.05.2023
Seitens der Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Verlegung der Ladestationen nach Rücksprache mit der LEW überprüft. Laut dieser Auskunft ist eine Verlegung der KfZ-Ladesäule nicht möglich. Die E-Bike-Station könnte jederzeit verlegt werden. Nach ausführlicher Beratung wurde beschlossen, die Fahrradladestation abzubauen und im Umfeld des Rathauses aufzubauen. Auf der frei gewordenen Fläche sollen dann 2 Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.