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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zum Haushalt 2023

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2023 beläuft sich auf 23.961.500 € (VJ: 25.621.900 €).

Es beinhaltet den Verwaltungshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12.625.800 € (VJ: 12.152.400 €) und den Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 11.335.700 € (VJ: 13.469.500 €).

Die Haushaltsvolumen bewegen sich auf einem hohen Niveau. Im Verwaltungshaushalt machen sich zum einen die höheren Steuereinnahmen und die Schlüsselzuweisungen bemerkbar, jedoch fallen auch die höheren Personal- und Bewirtschaftungskosten sowie die hohe Umlagebelastung bei der Höhe des Haushaltsvolumens und der Höhe der freien Finanzmasse ins Gewicht. Die Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 397.400 € (freie Finanzmasse). Darüber hinaus wurden in der Haushaltsplanung 2023 umfangreiche Zuwendungen und Zuschüsse sowie Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt 4.055.400 eingeplant. Die Einnahmen reichen jedoch nicht aus, um die geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt zu decken. Deshalb wurde im Vermögenshaushalt 2023 zum Haushaltsausgleich eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.410.700 € vorgesehen. Des Weiteren wurden zur Vorfinanzierung der geplanten staatlichen Zuwendungen für die Wasserversorgung (RZWas 2021) (493.000 €), das Bauvorhaben „Bleiche“ (150.000 €) und das Projekt Neubau Halle (Darlehen BLSV) (250.000 €) in der Haushaltsplanung 2023 die Aufnahme von Festbetragsdarlehen berücksichtigt. Im Haushalt 2023 wurden die Tilgungen der Festbetragsdarlehen ELER-Förderung (238.200 €) und Breitbandförderung (330.100 €) veranschlagt. Eine Vielzahl der geplanten Investitionsmaßnahmen des Vorjahres wurden in den Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2023 übernommen. Der voraussichtliche Soll-Überschuss des Vorjahres in Höhe von 1.550.000 € wurde im Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2023 als Rücklagenentnahme eingeplant. Die mittelfristige Finanzplanung der Haushaltsjahre 2024 ff. berücksichtigt weitere hohe Investitionskosten. Die bestehenden Bausparverträge mit Sparbeiträgen in Höhe von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro sollen zur Finanzierung der umfangreichen Investitionsmaßnahmen verwendet werden.

Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben wie beispielsweise die Steuereinnahmen, Benutzungsgebühren, Zuweisungen und Zuschüsse bzw. die Personalkosten, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, die Kosten für Ausstattungen und Geräte sowie die Umlagen.

Der Vermögenshaushalt beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen wie beispielsweise die Büromöbel und die Malerarbeiten sowie den Parkplatz im Bereich des Rathauses, beim Feuerwehrhaus Illereichen und bei den Feuerwehrhäusern Altenstadt, Untereichen und Herrenstetten, das MZF für die Feuerwehr Altenstadt, den Digitalfunk für die Feuerwehren sowie das Sirenenförderprogramm, im Bereich der Grundschule die Telefon- und Sprechanlagen, die Ausstattung der Klassenzimmer und die Sanierung des Duschbereichs in der Turnhalle, die digitale Ausstattung und den Glasfaseranschluss, die Prüfungen im Zuge der Umsetzung einer PV-Anlage sowie die notwendigen Beschaffungen für das Ankergebäude, die Feldkreuze, die Investitionskostenzuschüsse für die Sanierungen der Filialkirche Maria Himmelfahrt in Illereichen sowie der kath. Kirchen Untereichen und Bergenstetten und der Gruft unter der Kirche in Illereichen, den Kirchenhang Herrenstetten, die Instandsetzung der Spielplätze, die Maßnahmen in den Bereichen Kindergarten Altenstadt, Kindergarten Filzingen, Kindergarten Herrenstetten, Kindergarten Untereichen und Kinderkrippe Altenstadt sowie die Brandschutzmaßnahmen im gesamten Kindergartenbereich, die Aufstockung des Kindergartens Altenstadt zur Erweiterung der Kinderbetreuung, die Investitionskostenzuschüsse an die Generationenstiftung Markt Altenstadt und die Sportvereine, den Bebauungsplan und die Planung für den Neubau der Halle, die notwendigen Maßnahmen am Filzinger See, die Städtebauförderungsmaßnahmen sowie umfangreiche Vorhaben in den Bereichen Straßenbau und Straßenbeleuchtung, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. Im Bereich der Bahnanlagen wurde die Planung für die höhenfreie Querung vorgesehen. Des Weiteren wurden allgemeine und vorhabenbezogene Grundstückserwerbe und –verkäufe eingeplant. Beim Abschnitt Bestattungswesen wurden die Malerarbeiten und die Ausstattung im Bereich der Aussegnungshalle Altenstadt sowie das Läutwerk und die Fassade bei der Aussegnungshalle Illereichen angesetzt. Für den Bauhof wurden die Kosten für die Fertigstellung der Überdachung des ehemaligen Splittbunkers, die zusätzlichen Geräte und Ausstattungen, die Aufsitzwalze, den Tandemanhänger und den Austausch des Motors für den kleinen Traktor berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die Leaderprojekte Kulturlandschaft Untere Iller (Erlebnissteg) und der Breitbandausbau sowie für den Marktplatz das Bayern WLAN vorgesehen. Beim Abschnitt Wasserversorgung wurden die Ausgaben für den Neubau der Brunnen, das Strukturgutachten, die notwendigen Maßnahmen inklusive der Notstromversorgung sowie für die Löschwasserhydranten eingeplant. Im Bereich des Allgemeinen Grundvermögens wurden für die Gemeindehäuser Illertisser Straße 22, Mitterfeldstraße 25, Armin-Winkle-Straße 4, Bahnhofsbrühl 4, 6, 12 und 14 sowie für die allgemeinen Wohnungssanierungen Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Des Weiteren wurde der Abbruch des Gebäudes Hindenburgstraße 3 mit dem Stadel und das Einrichten eines provisorischen Parkplatzes berücksichtigt. Darüber hinaus wurden für das Grambihler-Haus (Memminger Straße 18) die restlichen Baukosten und die erforderliche Ausstattung eingeplant. Im Bereich des Bahnhofsgebäudes wurden die Kosten für die Dachsanierung, die Ausbesserung der Fassade und den Abbruch des Vordachs sowie das dynamische Fahrgastinformationssystem aufgenommen. Für die Liegenschaften allgemein wurden die Ausgaben für die Erstellung eines Energiekonzeptes vorgesehen.

Darstellung der Haushaltsvolumen:

(Basis: 2020-2021 Rechnungsergebnis; 2022 und 2023 Haushaltsansatz)

Entwicklung der Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen

Entwicklung der Umlagen

Einnahmen Verwaltungshaushalt

Grafische Darstellung der Einnahmen des Verwaltungshaushalts:

Ausgaben Verwaltungshaushalt

Grafische Darstellung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts:

Einnahmen Vermögenshaushalt

Grafische Darstellung der Einnahmen des Vermögenshaushalts:

Ausgaben Vermögenshaushalt

Grafische Darstellung der Ausgaben des Vermögenshaushalts

Kreisumlage

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird im Haushaltsjahr 2023 von bisher 47,0 auf 49,0 erhöht. Die Kreisumlage wurde im Haushalt 2023 in Höhe von 3.069.800 € (RE VJ: 3.177.269,56 €) eingeplant. Die Erhöhung des Umlagesatzes und die höhere Umlagekraft beeinflussen die Höhe der Kreisumlage. In der Finanzplanung der Haushaltsjahre 2024 ff. musste auf der Basis des Umlagesatzes von 49,0 weiterhin eine hohe Kreisumlage veranschlagt werden (2024: 2.984.100 €, 2025: 3.764.200 €, 2026: 3.252.100 €). Die Entwicklungen im Bereich der Steuereinnahmen führen im Zeitverzug von zwei Jahren zu einer Veränderung der Kreisumlage. Der prozentuale Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt im Haushaltsjahr 2023 24,31 % und stellt weiterhin einen wesentlichen Anteil der Ausgabebelastungen des Marktes Altenstadt dar.

Darstellung der Kreisumlage:

(Basis: 2020-2022 Rechnungsergebnis; 2023 Haushaltsansatz)

Rücklagen und Schulden

Der Bestand der Gesamtrücklage beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf 3.416.636,65 €. Darin enthalten sind die Allgemeine Rücklage in Höhe von 250.044,83 €, der voraussichtliche Soll-Überschuss aus dem Vorjahr in Höhe von 1.550.000 €, die Sparbeiträge der abgeschlossenen Bausparverträge inklusive der Guthabenzinsen in Höhe von 1.616.271,82 € und die Geschäftsanteile Raiffeisenbank in Höhe von 320 €. Die jährliche Tilgung des inneren Darlehens Wasser in Höhe von 12.527 € und die Guthabenzinsen für die Sparbeiträge der Bausparverträge in Höhe von 1.800 € wurden im Haushaltsjahr 2023 als Rücklagenzuführung veranschlagt. Der voraussichtliche Soll-Überschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.550.000 € wurde im Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2023 als Rücklagenentnahme eingeplant. Zum Ende des Haushaltsjahres 2023 wird sich der Bestand der Gesamtrücklage voraussichtlich auf 1.880.948,65 € reduzieren. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage in Höhe von 119.439,67 € wird erreicht.

Der Bestand der Sonderrücklage (SRL) Abwasserbeseitigung beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf 89.800 €. Im Haushaltsjahr 2023 wurde eine weitere Zuführung zur SRL Abwasserbeseitigung in Höhe von 49.300 € eingeplant, so dass sich der Bestand der SRL Abwasserbeseitigung zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf 139.100 € erhöht.

Der Bestand der Sonderrücklage (SRL) Wasserversorgung beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf 77.600 €. In der Haushaltsplanung 2023 wurde eine weitere Zuführung zur SRL Wasserversorgung in Höhe von 38.800 € eingeplant. Zum Ende des Haushaltsjahres 2023 wird sich der Bestand der SRL Wasserversorgung voraussichtlich auf 116.400 € erhöhen.

Der Schuldenstand beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 auf 2.368.496,00 € (Pro-Kopf-Verschuldung: 446,30 €). Im Haushaltsjahr 2023 wurde zum Haushaltsausgleich eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.410.700 € veranschlagt. Des Weiteren wurden zur Vorfinanzierung der geplanten Darlehen vom BLSV für den Neubau der Halle ein Festbetragsdarlehen in Höhe von 250.000 € berücksichtigt. Darüber hinaus wurden zur Vorfinanzierung der Zuwendungen für die Städtebaumaßnahme „Bleiche“ und die Wasserversorgungsmaßnahme Neubau Brunnen (RZWas 2021) Festbetragsdarlehen in Höhe von 150.000 € und in Höhe von 493.000 € eingeplant. Die Haushaltsplanung 2023 beinhaltet aufgrund des Ablaufs der Zinsfestschreibung die Umschuldung eines Darlehens mit einem Darlehensbetrag in Höhe von 170.000 €. Des Weiteren wurde im Haushalt 2023 die Tilgung der Festbetragsdarlehen für die ELER-Förderung (238.200 €) und die Breitbandmaßnahme (330.100 €) vorgesehen. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen in Höhe von 68.708,00 € beläuft sich der Schuldenstand zum 31.12.2023 voraussichtlich auf 4.035.188,00 € (Pro-Kopf-Verschuldung: 760,35 €). In der mittelfristigen Finanzplanung der Haushaltsjahre 2024 ff. wurden weitere Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich (2024: 4.549.700 €, 2025: 4.729.700 €, 2026: 3.587.600 €) und zur Vorfinanzierung der geplanten Zuwendungen für die Städtebauförderungsmaßnahme „Alte Bleiche“ (Memminger Straße 20 und 22) (2024: 1.020.00 €, 2025: 1.020.000 €, 2026: 210.000 €) und den Neubau der Halle (2024: 2.500.000 €) veranschlagt. Des Weiteren wurde für den Neubau der Halle im Haushaltsjahr 2026 das Darlehen des BLSV in Höhe von 1,5 Millionen dargestellt. Dieses Darlehen soll zur Tilgung der Festbetragsdarlehen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro herangezogen werden.

Der Bestand des inneren Darlehens im Bereich der Wasserversorgung beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 auf 52.911 € und wird sich nach Abzug der jährlichen Tilgungsrate in Höhe von 12.527 € zum 31.12.2023 auf 40.384 € reduzieren.

Finanzplanung mit Investitionsprogramm

Die Finanz- und Investitionsplanungen sind im Finanzplan und Investitionsprogramm ausführlich dargestellt. Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen des Haushaltsjahres 2023 genannt:

Entwicklung der freien Finanzmasse

Auf der Grundlage der Haushaltsplanung 2023 und der Finanzplanung der Haushaltsjahre 2024 ff. entwickelt sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (freie Finanzmasse) im Vergleich zur ordentlichen Tilgungslast voraussichtlich wie folgt:

Die Tilgungen der Festbetragsdarlehen zur Vorfinanzierung der Zuwendungen und der Darlehensaufnahme beim BLSV wurden bei der dargestellten ordentlichen Tilgungslast nicht berücksichtigt.

Grafische Darstellung der Entwicklung der freien Finanzmasse:

Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung

Bei der Ermittlung der Pro-Kopf-Verschuldung wurde der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres herangezogen. Laut der Schuldenstatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2021) liegt die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung bei kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.000 bis 10.000 bei 713 € (ohne Kassenkredite). Die Erhöhung der Pro-Kopf-Verschuldung ab dem Haushaltsjahr 2023 ist hauptsächlich auf den Neubau des Brunnens, die Verbundleitung und die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung (2.391.200 €), den Neubau der Halle (8.027.500 € (brutto)) sowie das Vorhaben „Bleiche“ mit den Freiflächen (4.387.000 €) und den weiteren Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (1.470.900 Euro) zurückzuführen.

Zur Beachtung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sollte die Zielsetzung verfolgt werden, zur Finanzierung der umfangreichen Investitionsmaßnahmen rechtzeitig Haushaltsmittel der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.