Bekanntgaben
1. BGM Wolfgang Höß informierte über folgende, in der nicht öffentlichen Sitzung am 04.05.2023 gefassten Beschlüsse:
• Vergabe der Architektenleistungen für die Alte Bleiche und das Erlangerhaus (Memminger Straße 22 und 20)
Der Planungsauftrag wurde, nach Kenntnisnahme des Ergebnisses des Architektenwettbewerbs und der drei Honorarangebote, an das Büro mit der besten Bewertung, das Büro Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH aus Augsburg, gemäß finalem Angebot, das mit 747.607,58 € abschließt, vergeben.
• Tarifumstellung LBS Bausparverträge
Es wurde beschlossen, bei der Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen die beiden vorhandenen Bausparverträge bei der LBS auf einen günstigeren Tarif umzustellen und drei Angebote für weitere Bausparverträge einzuholen.
• Verlagerung der Fahrrad-Ladestation am Marktplatz und Installation von zwei Behindertenstellplätzen
Es wurde beschlossen, die E-Ladesäule und die E-Bike-Ladestation auf dem Marktplatz nach Nordwesten zu verlegen. Auf der frei werdenden Stelle nördlich ALDI sollen zwei Behindertenstellplätze markiert werden.
• Urkundengenehmigung
Dem Kaufvertrag für sieben Teilflächen zu insgesamt 354 m², die der Markt Altenstadt am Gut-Hirten-Weg, Finkenweg und Marktplatz zum Preis von 110 €/m² erwirbt, wurde zugestimmt.
Verkehrsangelegenheiten
Vorstellung der Lärmuntersuchung und Beschluss zur Antragstellung auf Tempo 30 in der Memminger Straße
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 nochmals auf die Probleme mit dem Durchgangsverkehr durch Altenstadt und die Lärmbelastung für die Bevölkerung hingewiesen. Die zuständige Behörde für diese Straße, das staatliche Bauamt Krumbach / Landkreis Neu-Ulm, verlangen ein umfassendes Lärmgutachten, welches die Belastungen für die Anwohner detailliert aufzeigt und mögliche Maßnahmen daraus ableitet.
Mit der Lärmuntersuchung wurde die Bernard-Gruppe beauftragt, die eine vergleichbare Untersuchung für Illertissen durchgeführt hat.
Die Untersuchung erstreckte sich von der Einmündung Grenzweg bis Ortsende Richtung Filzingen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass es an 16 Gebäuden Überschreitungen nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV gab und an 59 Gebäuden Überschreitungen nach der BImSchV, wobei durch Lärmsanierungen diese Zahl auf 43 Gebäude sinken könnte.Allerdings ergab die Untersuchung auch, dass bei 16 Gebäuden die geltenden Richtlinien für Bestandstraßen im Zuge des täglichen Verkehrs die gesundheitskritischen Werte um 2,1 dB(A) überschritten werden. Daraus lässt sich dann wieder eine Handlungspflicht ableiten.
Eine mögliche und auch wirksame Maßnahme wäre die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h, da sich dadurch eine Wirkung von 3 dB(A) erzielen ließe. Vom Gremium wurde angeregt, die Geschwindigkeitsreduzierung auf den Bereich zwischen Grenzweg und Riedweg festzulegen. Daraufhin fasste der Marktgemeinderat den Beschluss, das staatliche Bauamt Krumbach zu beauftragen, auf Grundlage dieser Untersuchung eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf der St 2031 zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Temporeduzierung im Bereich Kreuzungsbereich Hammerschmiede
Im Kreuzungsbereich Hammerschmiede und St 2031 kommt es regelmäßig zu Rückstau auf die Staatsstraße. Dies geschieht zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes. Dieser Rückstau sorgt für erhebliche Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses auf der Staatsstraße und somit auch zu kritischen Situationen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Mögliche Lösungen zur Verbesserungen wären bauliche Maßnahmen, wie eine Rechtsabbiegerspur oder eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 80 km/h oder sogar 70 km/h. Der geringere Eingriff wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung.
Als Folge könnte der Bereich zwischen dem Kreuzungsbereich Hammerschmiede / Staatsstraße und Ortseingang Untereichen bei dieser reduzierten Geschwindigkeit belassen werden, so dass ein Geschwindigkeitstrichter für den Ortseingang entstehen würde.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Einmündung Gewerbegebiet Hammerschmiede/St 2031 und Ortseingang Untereichen beim staatlichen Bauamt Krumbach zu beauftragen.
Kindergarten Altenstadt; Vorstellung der überarbeiteten Entwürfe zur Freianlagenplanung
Frau Petra Walser vom Büro FreiraumPlanung aus Pleß stellt die überarbeiteten Varianten vor, die auf Grundlage der Anregungen in der vergangenen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses ausgearbeitet wurden.
Der östliche Bereich der Außenanlagen muss neu gestaltet werden. Dieser Bereich ist der Kinderkrippe zugeordnet und sieht für die Altersklasse 2-4 einen kleinen Sandspielbereich, einen Rundweg für Bobbycars u.ä. und eine kleine Nestschauekel vor. Der bestehende Niedrigseilgarten muss versetzt werden. Diese Maßnahme muss priorisiert werden, da im Moment für diese Altersgruppe keine Spielmöglichkeiten vorhanden sind.
Für den Zugangsbereich West muss eine Toranlage erstellt werden. Diese Maßnahme ist ebenfalls der Priorität 1 zuzuordnen.
Der bisherige Krippenbereich soll mit einem Sandspielplatz mit Beschattung überarbeitet werden.
Im weiteren Schritt soll im nördlichen Spielbereich der Sandspielplatz überarbeitet werden.
Bei Variante 2 würden alle Parkplätze nebeneinander angeordnet, so dass viel Platz vom Krippenspielbereich weggenommen würde. Auch für den Fahrradunterstellplatz wäre ein größerer Eingriff notwendig. Durch die senkrechte Anordnung der Parkplätze in Variante 3 würde ein großer Freispielbereich für die Krippe entstehen.
Die vom Elternbeirat geforderte Erhöhung der Stellplätze fand im Gremium keine Zustimmung, da genug Parkmöglichkeiten im Umfeld zur Verfügung stehen.
Die grobe Kostenschätzung für priorisierten Maßnahmen beliefe sich auf ca. 202.000,00 €
Der Marktgemeinderat beauftragten Frau Walser mit der Erstellung der Ausführungsplanung für die Flächen der Priorität 1 in Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Technischen Bauamt. Im weiteren Verlauf sollen die verschiedenen Parkplatzmöglichkeiten mit der Polizei geprüft werden.
Innenentwicklungspotenziale, Flächenmanagementdatenbank; Vorstellung durch Ingenieurbüro
Das Architekturbüro Heines-Leger hat im Auftrag des Marktes Altenstadt eine Erhebung über die Baulücken und Leerstände in Altenstadt und seiner Ortsteile durchgeführt. Zusätzlich wurde das Entwicklungspotential im Innenbereich erfasst.
Als grobes Ergebnis der Erhebung und deren Auswertung lässt sich zusammenfassen, dass eine Nachverdichtung und Innenentwicklung sowohl kurzfristig, als auch auf längere Sicht für Altenstadt am besten wäre. Die Innenentwicklung könnte z.B. durch Anbau, Umnutzung, Aufstockung der Gebäude oder Bebauung in zweiter Reihe erfolgen. Frau Haines erläuterte in ihrem ausführlichen Sachvortrag die entsprechenden Möglichkeiten. Die dafür notwendig gewordene Flächenmanagement-Datenbank sollte auf jeden Fall durch die Verwaltung weiter gepflegt werden.
Der Marktgemeinderat wird die Ergebnisse in seinen zukünftigen Planungen zur Entwicklung von Altenstadt und seiner Teilorte berücksichtigen.
Breitbandausbau - Einstieg in das Verfahren GigaBit- RL 2.0
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind. Die Förderfähigkeit muss über ein neu zu erstellendes Markterkundungsverfahren ermittelt werden, bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren können nicht verwendet werden. Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratungsleistungen zu 100 % erstattungsfähig, maximal 50.000 € brutto. Der Markt Altenstadt hat hierzu bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten und beschloss den sofortigen Start des Verfahrens.
Erhöhung der Umlage zur Weiterfinanzierung des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V.
Der Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V., in dem der Markt Altenstadt Mitglied ist, hat die Erhöhung der Pro-Kopf-Umlage von 15 ct auf 20 ct mitgeitelt.
Die Grundpauschale bleibt bei 500 €. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung um 256 €, was einer Erhöhung um 20 % entspricht. Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung, entsprechende Mittel für die Haushaltsjahre 2024 ff. einzuplanen.
Antrag der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Zum Guten Hirten auf Bezuschussung der Zifferblätter der Kirche Mariä Himmelfahrt Illereichen
Die Verwaltungsleiterin der PG Altenstadt teilte schriftlich mit, dass im Rahmen der Kircheninstandsetzung in Illereichen auch die Zifferblätter und Zeiger der Kirchturmuhr überarbeitet werden müssen. Die Katholische Pfarrkirchenstiftung bekomme für diese Maßnahme von der Diözese keinerlei Zuschuss; eine Beteiligung des Marktes wäre somit notwendige Basis für die Restauration. Am 12.11.2020 wurde beschlossen, dass sich der Markt Altenstadt ab sofort bei allen örtlichen Kirchturmuhren mit jeweils 50 % an den Unterhaltskosten beteiligt wobei sämtliche Maßnahmen vor der Ausführung nach Art und Umfangmit der Gemeinde abzustimmen sind.
Der Antrag eines Gremiummitglieds, die Kosten zu 100 % zu übernehmen, da die Mariä Himmelfahrt Kirche durchaus ein Wahrzeichen für Illereichen darstelle, wurde abgelehnt. Daraufhin beschloss der Marktgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten, gedeckelt auf 4.500 €. Weiterhin wird die Kirchenverwaltung angewiesen, Zuschussanträge künftig ein Jahr im Voraus zu stellen, damit diese im Haushalt eingeplant werden können. Später eingehende Anträge können künftig nicht mehr berücksichtigt werden.