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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung;

Abwägung und Beschlussfassung über der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger

1. BGM Wolfgang Höß wies auf die vor der Sitzung stattgefundene öffentliche Online-Informationsveranstaltung zum Thema Agri-PV-Anlagen hin. Ob in den Bereichen Hammerschmiede 1 und 2 Agri-PV-Anlagen oder nach Ost-West gerichtete PV-Freiflächenanlagen entstehen, wird sich in einem weiteren Schritt zeigen.

Nachdem Herr Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler aus Neu-Ulm bereits in der Sitzung am 02.05.2024 den Sachverhalt ausführlich vorgetragen hat, verzichtete der Marktgemeinderat auf eine erneute Sachverhaltsvorstellung und beschloss zunächst mit einer Gegenstimme die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen.

Mit 4 Gegenstimmen wurde anschließend der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1″ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 22.04.2024 gebilligt.

Zum Schluss wurde – ebenfalls mit 4 Gegenstimmen – beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1″ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 22.04.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel dazu die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung;

Abwägung und Beschlussfassung über der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger

1. BGM Wolfgang Höß stellte bei diesem Punkt zunächst die persönliche Beteiligung des 2. BGM Konstantin Zanker fest und ließ darüber abstimmen (einstimmig).

Der Marktgemeinderat verzichtete auch bei diesem Punkt wieder auf die Vortragung des Sachverhalts durch Herrn Häußler, da die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sowie die Beschlussvorschläge zur PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1 im Wesentlichen identisch sind und diese dem Gremium in der Sitzung am 02.05.2024 bereits ausführlich vorgetragen wurden.

Der Marktgemeinderat beschloss zunächst einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen.

Mit 4 Gegenstimmen wurde anschließend der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2″ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 22.04.2024 gebilligt.

Zum Schluss wurde – ebenfalls mit 4 Gegenstimmen – beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 22.04.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel dazu die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Neue Bleiche und Erlangerhaus; Vorstellung der detaillierten Kostenschätzungen

Herr Johannes Hiller vom Büro Beer Bembé Dellinger aus Augsburg stellte die detaillierte, in drei Teile gegliederte Kostenschätzungen vor:

Umbau und Sanierung

Neue Bleiche:

3.626.799,83 € netto (4.315.891,80 € brutto)

Erlangerhaus:

2.002.290,81 € netto (2.382.726,06 € brutto)

Gemeinkosten:

748.178,46 € netto (890.332,36 € brutto)

Gesamt:

6.387.269,10 € netto (7.600.850,22 € brutto)

In den Gemeinkosten sind Beträge für z. B. die Freianlagen, die Energieversorgung und sonstige Technik enthalten, die beiden Gebäuden dienen und weder der Neuen Bleiche noch dem Erlangerhaus zugeordnet werden konnten.

Nachdem im Verhältnis zu der seinerzeitigen Schätzung von Herrn Wild von der Kommunalberatung die Städtebau die Kosten erheblich gestiegen sind, vertrat der Marktgemeinderat die Meinung, dass sowohl die Kosten gesenkt werden und der Zuschuss höher ausfallen müssen, da die Gemeinde diese Maßnahme sonst nicht stemmen kann. Seitens des Marktgemeinderates wäre eine Bezuschussung durch die Regierung in Höhe von 80 % wünschenswert. Es wird befürchtet, dass andernfalls sonstige Maßnahmen auf der Strecke bleiben würden.

Herr Hiller informierte, dass bereits für die Folgewoche ein Termin bei der Regierung von Schwaben anberaumt wurde, um die Zuschusssituation abzuklären. Weiterhin wird sich sein Büro mit den Fachplanern in Verbindung setzen, um abzuklären, in welchen Bereichen Einsparungen möglich sind.

Seitens des Gremiums wurde vorgeschlagen, beim Erlangerhaus auf den Ausbau des Dachgeschosses und die Sanierung des Nebengebäudes zu verzichten, um Kosten einzusparen. Weiterhin wurde zu bedenken gegeben, dass der Abriss des Erlangerhauses mit Ersatzbau günstiger wäre als eine Sanierung.

Abschließend wurde festgelegt, vor weiteren Entscheidungen das Ergebnis des Gesprächs mit Frau Schnitzenbaumer von der der Regierung abzuwarten.

Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Der Marktgemeinderat Altenstadt erlangte Kenntnis von der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 sowie den Anlagen, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm und erließ diese einstimmig in der vorliegenden Form.

Bebauungsplan Bergenstetten;

Vorstellung Abwägungs- und Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung, Vorstellung Entwurf in der Fassung vom 08.05.2024 und Billigungs- und Beteiligungsbeschluss

1. BGM Wolfgang Höß informierte zunächst darüber, dass es sich jetzt nicht mehr um einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan, sondern um einen Angebotsbebauungsplan handelt und übergab das Wort an den Planer Herrn Florian Krug vom Büro Sieber aus Lindau.

Herr Krug erläuterte, dass das Gebiet, das zunächst als Gewerbegebiet (mit Betriebsleiterwohnung) angedacht war, aufgrund von Konflikten, die im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung vorgetragen wurden, in zwei Bereiche aufgeteilt wurde. Um diesen Konflikten bezüglich Geruchs- und Lärmimmissionen entgegenzuwirken, soll nun eine Fläche dem Gewerbe dienen, die andere soll für eine Maschinenhalle mit Wohnhaus (Betriebsleiterwohnung) vorgesehen werden.

Im Gremium ergab sich eine Diskussion zu der Art des Bebauungsplanes. Der Antragsteller wollte im September 2023, dass er auf seinem Grundstück eine Gewerbehalle und ein Wohnhaus bauen kann. Das, was jetzt vorgelegt wurde, hat mit der ursprünglichen Intention nichts mehr zu tun. Es wird befürchtet, dass hier jetzt ein Gewerbegebiet entstehen soll, wo dann alle möglichen Nutzungen (Tankstelle, Betriebsleiterwohnung usw.) entstehen können. Weiterhin gefiel dem Gremium nicht, dass bei einem einfachen Bebauungsplan dem Antragsteller Türen und Tore geöffnet würden. Um dies zu verhindern, sprach sich das Gremium dafür aus, hier –

wie ursprünglich beschlossen – einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu erstellen. Weitere Bedenken wurden in Bezug auf die schmale Zufahrt geäußert, da hier im Notfall ein Rettungsfahrzeug, wie z. B. eine Drehleiter, vermutlich nicht durchkommt.

Herr Krug versicherte, dass man den Angebotsbebauungsplan in Bezug auf den Nutzungskatalog so definieren kann, dass störende Nutzungen, wie z. B. Tankstellen, Betriebsleiterwohnung, Sportstätten usw. nicht zulässig sind. Die möglichen Nutzungen wären im jeweiligen Baufester genau beschrieben.

Zu dem Einwand, dass der Marktgemeinderat einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan für dieses Gebiet haben wollte, führt Herr Krug führt aus, dass grundsätzliche Möglichkeiten für die Zukunft überplant werden sollen und der vorgelegte Planentwurf für einen Angebotsbebauungsplan der städtebaulichen Ordnung dient.

1. BGM Höß erläuterte auf Anfrage, dass es in der Planungshoheit der Gemeinde liegt, was für ein Art Bebauungsplan erstellt wird. Er erläuterte, dass wegen der möglichen Geruchs- und Lärmimmissionen für das Wohnen von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einem Angebotsbebauungsplan gewechselt wurde. Im nördlichen Bereich ist deswegen nur eine Gewerbehallt vorgesehen.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass er Kenntnis vom Planentwurf für einen einfachen Bebauungsplan im Ortsteil Bergenstetten hat und dass der Antragsteller zunächst für beide Baufenster eine konkrete Planung für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan vorlegen soll.