| ► | Vergabe der Belagsarbeiten für die Freianlage Kindergarten/Kinderkrippe Altenstadt (Bauabschnitt II) |
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| Das günstigste Angebot für Belagsarbeiten für den Spielbereich U2 - U4, die Neuverlegung der nördlichen Gehwege, die Zuwegung West und den barrierefreie Zugang Süd beläuft sich auf 52.742,59 € brutto und stammt von der Firma REGA GmbH Garten- und Landschaftsbau aus Winterrieden. Es wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen, den Auftrag im Moment noch nicht an diese Firma zu vergeben, sondern zunächst abzuklären, ob diese Firma den Auftrag vom zeitlichen Rahme her so leisten kann und falls ja, den Bauzeitenplan zu fixieren und im Vertag eine entsprechende Verzugsklausel mit Vertragsstrafe vorzusehen. |
| ► | Vergabe eines Nachtrags zur Sanierung Dach und Fassade der Liegenschaft Bahnhofstraße 1 |
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| Der Auftrag für ein Schnee- und Eisfanggitter sowie für eine Firstbelüftung für das Blechdach beim Bahnhofsgebäude wurde, gemäß Angebot in Höhe von 6.110,35 €, einstimmig an die Spenglerei Albrecht aus Heimertingen erteilt. |
| ► | Antrag auf Löschung des Geh- und Fahrtrechts auf Fl.Nrn. 1420/1 und 1420/1 zugunsten des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr. 1422/2, Gemarkung Altenstadt |
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| Der Marktgemeinderat hat der der Löschung einstimmig zugestimmt. |
| ► | Urkundengenehmigungen |
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| Durch den Markt Altenstadt wurden in der Gemarkung Herrenstetten die landwirtschaftlichen Flächen Fl.Nrn. 296 [An der Bürgermeister-Schwehr-Straße, Grünland zu 4.160 m²], 302 [Pilze, Ackerland zu 7.885 m²] und 322 [Matten, Grünland zu 9.560 m²]) zum Pauschalpreis von 100.000 € (= 4,63 €/m²) erworben. Der Marktgemeinderat stimmte der Urkunde einstimmig zu. |
| ► | Sanierungsmaßnahmen in der Wasserversorgungsanlage des Marktes Altenstadt; Vergaben Tiroler Straße/Kaulastraße |
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| Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wurde an die Firma Max Wild, Berkheim mit einer Angebotssumme von 60.531,41 € netto vergeben, mit dem Rohrleitungsbau wurde die Firma Norbert Schütz, Boos mit einer Angebotssumme von 31.078,00 € netto beauftragt. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde der Auftrag an die Firma Schütz dahingehend erweitert, in der Kaulastraße noch ein weiteres Teilstück zu sanieren. |
| ► | Friedhöfe Altenstadt und Illereichen; Vergabe Hecken schneiden |
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| Der Auftrag für die Heckenschneidearbeiten in den Friedhöfen Altenstadt und Illereichen wurde an die Firma Rainer aus Senden zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 10.208,56 € vergeben. |
| ► | Beschaffung von vier Messgeräten für Geschwindigkeitsanzeige; Vergabe |
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| Es wurde die Anschaffung von 4 stationären Geschwindigkeitsmessgeräten zum Stückpreis mit Zubehör von 2.951,90 netto sowie Ladegerät und Akkus von der Fa. Bremicker beschlossen. |
| ► | Antrag des Schützenvereins Altenstadt auf zusätzliche Straßenbeleuchtung am Schützenheim |
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| Aufgrund der hohen Kosten wurde keine zusätzliche Straßenbeleuchtung durch die LEW vergeben, da das Gebiet im Rahmen des Hallenneubaus neu überplant wird. Der Schützenverein kann bis dahin Strahler mit Bewegungsmelder in Eigenregie anbringen. Die Kosten für die notwendige Hardware werden von der Gemeinde übernommen. |
| ► | Begründung für eine Bedarfs-LSA in der Memminger Straße; Vergabe Nachtragsangebot |
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| Der Auftrag für eine digitale Verkehrszählung des Fußgänger- und Radverkehrs im Bereich des EDEKA-Marktes samt Auswertung wurde an die Bernard Gruppe, 73431 Aalen mit einer Auftragssumme von 6.042,00 € netto vergeben. |
| ► | Antrag auf zusätzliche Beleuchtung in der Albert-Schweitzer-Straße |
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| Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sah im Moment keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung. |
Herr Stefan Stölzle, der für den Markt Altenstadt zuständige Kommunalberater der LEW, erläuterte dem Gremium anhand einer Präsentation den Ist-Zustand der Straßenbeleuchtung im Markt Altenstad sowie mögliche Einsparmöglichkeiten und gab einen kurzen Abriss über den gesetzlichen Rahmen.
Da zwischenzeitlich 1.029 (= über 97 %) der insgesamt 1.059 vorhandenen Leuchten im Marktbereich mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet sind und zudem die Leuchten in der Nacht heruntergedimmt werden, sind kaum mehr Einsparungen möglich. Der Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung sank vom Jahr 2017 (313.483 kW/h) bis zum Jahr 2023 (86.814 kW/h) um über 72 %.
Eine weitere Absenkung der Helligkeit oder die zeitweise totale Abschaltung der Lampen während der Nachtstunden wäre möglich.
Allerdings müsste dann jeder einzelne Leuchtkörper angefahren und umprogrammiert werden, was mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand und demzufolge sehr hohen Kosten verbunden wäre. Zudem warnt Herr Stölzle vor den daraus resultierenden, negativen Folgen bezüglich Herstellergarantie und Versicherungsschutz. Ein paar Gemeinden, die dies gemacht haben, sind zwischenzeitlich schon wieder zurückgerudert.
Die einzigen wirklichen Stromfresser in Altenstadt sind die Info-Tafel an der Memminger Straße in Altenstadt sowie die provisorische Gebrauchsanlage in der St.-Nikolaus-Straße in Bergenstetten. Der Tausch der drei Leuchten bei der Info-Tafel könnte, bei angenommener durchgehender Beleuchtung, eine jährliche Stromeinsparung von 200 € bringen. Die provisorische Gebrauchsanlage in Bergenstetten sollte bei einer Sanierung der Straße mit getauscht werden, womit Kosten in Höhe von 120 €/Jahr eingespart werden könnten.
Seitens des Gremiums wurde abschließend festgestellt, dass der Markt Altenstadt im Bereich der Straßenbeleuchtung fast nahezu perfekt aufgestellt ist.
Zunächst wurde über die persönliche Beteiligung von 2. BGM Konstantin Zanker bei diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt abgestimmt (einstimmig).
Herr Thomas Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH aus Neu-Ulm erläuterte zunächst die Ausgangslage und den Anlass der Planung.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligten wurden insgesamt drei private Einwendungen vorgebracht. Von den insgesamt 29 am Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange und sonstiger Stellen haben 23 keine Stellungnahmen bzw. Stellungnahme ohne Einwendungen zur Planung abgegeben.
Von sechs Stellen (Kreisbrandinspektion Neu-Ulm, Landratsamt Neu-Ulm, Regierung von Schwaben, Regionalverband Donau-Iller, DB AG – DB Immobilien und LEW Verteilnetz GmbH) wurden diverse Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplan vorgebracht. Diese ging Herr Häußler Punkt für Punkt durch und erläuterte dazu jeweils die Stellungnahmen der Gemeinde.
Der Verbrauch guter landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen wurde vom Marktgemeinderat als kritisch angesehen, zumal die Forderung des Staates, dass 65 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen soll, in Altenstadt mit 120 % bereits übertroffen wird. Herr Häußler erwiderte hierauf, dass die betreffende Fläche dem Landwirt gehört, der die PV-Anlage realisieren möchte und dass diese Anlage, da das Grundstück neben der Bahn liegt, nach dem EEG auch förderfähig ist.
Seitens des Gremiums wurde jedoch auch die Meinung geäußert, dass die Errichtung einer Agri-PV-Anlage den Vorteil hätte, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Herr Häußler meinte dazu, dass das Gesetz zu Agri-PV-Anlagen erst in den letzten Tagen erlassen wurde. Der Antragsteller wird sich diese Möglichkeit auf jeden Fall offenhalten und bis zum Satzungsbeschluss eine Entscheidung treffen.
Es wurde zu bedenken gegeben, dass man hier die beste Entscheidung für alle Bürgerinnen und Bürger treffen muss und es schade wäre, wenn man den Einwand der Bürger links liegen ließe. Weiterhin wurde geäußert, dass die Landwirte durch den großen Flächenverbrauch über kurz oder lang Probleme mit der Düngemittelverordnung bekommen werden. Auch sollte man bei der Entscheidung nicht vergessen, dass auf der Vorrangfläche entlang der Autobahn eine weitere Freiflächen-PV-Anlage mit 12 ha in Planung ist. Um sich später keine Vorwürfe machen lassen zu müssen, wurde ein Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt.
Während der weiteren Diskussion wurde beantragt, sich vor der Beschlussfassung von einer unabhängigen Stelle über dieses Projekt informieren zu lassen.
Letztendlich wurde mit 7 Gegenstimmen beschlossen, sich vor einer Beschlussfassung von einer unabhängigen Stelle über Freiflächen-PV-Anlagen, Biogasanlagen und Windkraftnutzung im Marktbereich Altenstadt informieren zu lassen.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligten wurden insgesamt vier private Einwendungen, davon eine mit einer längeren Unterschriftenliste, vorgebracht. Von den insgesamt 29 am Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange und sonstiger Stellen haben 23 keine Stellungnahmen bzw. Stellungnahme ohne Einwendungen zur Planung abgegeben.
Von sechs Stellen (Kreisbrandinspektion Neu-Ulm, Landratsamt Neu-Ulm, Regierung von Schwaben, Regionalverband Donau-Iller, DB AG – DB Immobilien und LEW Verteilnetz GmbH) wurden diverse Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplan vorgebracht. Diese sind im Wesentlichen identisch mit denen des vorangegangenen Bebaunngsplanenwurfs.
Nachdem für diesen Punkt das Gleiche gilt, wie beim vorhergehenden Punkt, wurde wiederum mit 7 Gegenstimmen beschlossen, sich vor einer Beschlussfassung von einer unabhängigen Stelle über Freiflächen-PV-Anlagen, Biogasanlagen und Windkraftnutzung im Marktbereich Altenstadt informieren zu lassen.
2. BGM Konstantin Zanker verwies auf den Antrag von Herrn Alwin Müller und stellte die Frage, welche Bürger als würdig gelten sollen bzw. welche Grabsteine dauerhaft erhalten bleiben sollen. Denkbar wäre es, an diejenigen verstorbenen Bürger zu erinnern, denen von der Gemeinde eine besondere Auszeichnung (z. B. Goldener Ehrenring, Ehrenbürgermedaille) oder ein besonderer Titel (z. B. Ehrenbürger, Altbürgermeister, Ehrenmarktgemeinderat …) verliehen wurde.
Im Gremium wurde zunächst darüber diskutiert, zu diesem Zweck Gedenktäfelchen an der Aussegnungshalle zu montieren. Dieser Vorschlag wurde jedoch verworfen. Ebenso fand die Idee, bestehende, erhaltenswerten Grabsteine für diesen Zweck umzunutzen, beim Marktgemeinderat keinen großen Gefallen, da in diesem Fall die Denkmäler in der Folge auch vom Markt Altenstadt auf dessen Kosten unterhalten werden müssten. Stattdessen wurde von einem Gremiumsmitglied vorgeschlagen, eine Stele auf dem Altenstadter Friedhof zu errichten, auf deren Vorderseite der Markt Altenstadt Info-Tafeln zu den wichtigen Persönlichkeiten anbringen könnte. Die anderen drei Seiten könnten anderen Grabinhabern auf deren Kosten zur Verfügung gestellt werden.
Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Altenstadter Friedhof zwei Stelen aufstellen zu lassen, auf denen mittels Gedenktäfelchen an ehemalige Altenstadter Bürger erinnert werden kann. Auf einer Stele sollen auf Kosten des Marktes Altenstadt Täfelchen zur Erinnerung an die Ehrenbürger aus dem Marktbereich Altenstadt gedacht werden. Auf der zweiten Stele sollen alle Bürger die Möglichkeit bekommen, auf eigene Kosten Gedenktäfelchen zur Erinnerung an ihre Verstorbenen anbringen zu lassen, sobald die Ruhefrist derer Gräber abläuft.
Beim Markt Altenstadt sind im 1. Quartal 2024 fünf Geldspenden in Höhe von insgesamt 2.100 € eingegangen. Sachspenden sind keine eingegangen.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der in der Vorlage genannten Spenden.
Aufgrund von Widersprüchlichkeiten wurde dieser Punkt zurückgestellt.