Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.773.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 160.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht festgesetzt.
1. Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarfzur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)wird auffestgesetzt und gem. § 23 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. — 2.755.800,00 €
2. Investitionsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Investitionsumlage)wird auffestgesetzt und gem. § 23 Abs. 5 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. — 80.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 100.000,-- €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Illertissen, den 04.06.2025
Abwasserzweckverband
„Mittleres Illertal“