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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 12/2025
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Abwasserzweckverband Mittleres Illertal

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.773.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  160.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarfzur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)wird auffestgesetzt und gem. § 23 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.  —  2.755.800,00 €

2. Investitionsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Investitionsumlage)wird auffestgesetzt und gem. § 23 Abs. 5 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.  —  80.000,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  — 100.000,-- €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Illertissen, den 04.06.2025

Abwasserzweckverband

„Mittleres Illertal“

gez.
Jürgen Eisen
(Verbandsvorsitzender)