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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 12/2026
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Landkreis Neu-Ulm

Pressemitteilung vom 01.06.2026

Anträge können ab sofort bis zum 9. Oktober 2026 gestellt werden

Anträge für eine Förderung über die Franz und Gertrud Mück-Stiftung können ab sofort bis zum 09. Oktober 2026 beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden.

Die gemeinnützige Franz und Gertrud Mück-Stiftung hat seit dem Jahr 1991 das Ziel, Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm finanziell zu unterstützen. Der Landkreis Neu-Ulm vertritt und verwaltet die Stiftung und nimmt in dieser Funktion Anträge für eine Förderung entgegen. Aufgrund von Rücklagen stehen in diesem Jahr 100.000 Euro zur Ausschüttung zur Verfügung.

Förderzuschüsse können zum Beispiel für Folgendes gewährt werden:

berufliche Existenzgründungen

Rehabilitationsmaßnahmen

Ausbildungen

Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen, wobei die Bedürftigkeit einer besonderen Prüfung unterzogen wird und die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist

Zuwendungen zur Beschaffung von Hilfsmitteln, die dazu beitragen, die Behinderung zu erleichtern (z. B. Rollstuhl)

Der Beschluss, welche Anträge in welcher Höhe gefördert werden, wird nach einer Prüfung der Anträge Ende dieses Jahres getroffen. Eine Auszahlung erfolgt Anfang 2027.

Die Stiftung konnte in den vergangenen Jahren zahlreichen Menschen mit Behinderung helfen. So haben bereits über 100 Personen und verschiedene Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Gefördert wurden zum Beispiel die Einrichtung von Therapie- und Wohnräumen, die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls, der Einbau eines Treppenlifts, die Teilnahme an speziellen Therapien sowie weitere Maßnahmen, welche die Lebenssituation erleichtern.

Der Förderantrag ist auf der Website des Landkreises Neu-Ulm eingestellt unter https://www.landkreis-nu.de/Franz-und-Gertrud-Mueck-Stiftung

Direkter Link zum Antragsformular unter https://formular.landkreis-nu.de/formcycle/form/provide/4760/

Fragen beantwortet der Fachbereich Finanzen im Landratsamt Neu-Ulm unter der Telefonnummer 0731 7040 -13107 oder -13100, E-Mail t.wagner@landkreis-nu.de bzw. d.tausend@landkreis-nu.de.