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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.04.2026

Bekanntgaben

Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats-Sitzung vom 17.03.2026:

-  Ensemble Alte Bleiche; Vergabe Prüfsachverständiger für Standsicherheit

Der Auftrag wurde gemäß dem vorliegenden Angebot zum Stundensatz von 142,00 € brutto an Herrn Dipl.-Ing. Markus Bernhard aus Augsburg vergeben.

-  Beendigung Marktbus-Leasing; Umsatzsteuerpflicht

Aufgrund der gesetzlichen Lage wurde einstimmig beschlossen, das Marktbus-Leasing zum 31.12.206 zu beenden.

Urkundengenehmigung, Sanierungsgenehmigung

Der Marktgemeinderat erteilte in Bezug auf die Sanierungssatzung des Marktes Altenstadt einstimmig seine Genehmigung zum Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 1103, Gemarkung Altenstadt (Ringstraße 1).

Anträge des Lehrerkollegiums der Grundschule Altenstadt auf Schaffung eines Rollerparkplatzes für Schüler und Ausweisung der inneren Parkplätze als Lehrer-Parkplätze

Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss einstimmig, den Bauhof in Zusammenarbeit mit dem Schulhausmeister zu beauftragen, die bestehenden Fahrradständer – soweit möglich – umzubauen, so dass diese auch für Roller genutzt werden können.

Der Antrag des Lehrerkollegiums auf Ausweisung der inneren Parkplätze als Lehrer-Parkplätze wurde einstimmig abgelehnt.

Antrag von MGR Wolfgang Rommel auf Reduzierung der Investitionskostenzuschüsse für Vereine und Kirchen von 10 % auf 5 %

Zunächst wurde einstimmig beschlossen, dass für die aktuell bestehenden und beschlossenen Zuschussanträge die getroffenen Entscheidungen weiterhin gültig sind. Die Neuregelung gilt somit nur für zukünftige Anträge.

Sodann wurde einstimmig beschlossen, zukünftige Investitionskostenzuschüsse für die Kirchen auf 0 % herabzusetzen. Unbenommen davon können auf begründeten Antrag davon abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Nachdem die Beibehaltung der Investitionskostenzuschüssen an Vereine in Höhe von 10 % mit 9 : 5 Stimmen abgelehnt wurde, fasste der Marktgemeinderat abschließend mit 6 Gegenstimmen den Beschluss, dass den Vereine zukünftig Investitionskostenzuschüsse in Höhe von bis zu 10% ohne Deckelung gewährt werden.