Festsetzung der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung und der monatlichen Kilometerpauschale für den hauptamtlichen ersten Bürgermeister
Es wurde einstimmig beschlossen, die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen ersten Bürgermeisters wird mit Wirkung ab 01.05.2026 bei 584,87 € monatlich zu belassen.
Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass für die Festsetzung der Kilometerpauschale des hauptamtlichen ersten Bürgermeisters für Fahrten innerhalb der VG Herr Zanker beauftragt wird, in den ersten drei Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Für diese Zeit erhält er die Fahrtkosten in der tatsächlich angefallenen Höhe erstattet. Aus der Gesamtsumme dieser drei Monate soll ein Durchschnitt gebildet werden, der dann bis zum Ende des dritten Amtsjahres gelten soll. Dann soll erneut für die zweite Hälfte der Legislaturperiode eine Überprüfung und Beschlussfassung stattfinden.
Genehmigung Nebentätigkeiten erster Bürgermeister Konstantin Zanker
Es wurde einstimmig beschlossen, die die Nebentätigkeiten des ersten Bürgermeisters Konstantin Zanker ohne Auflagen für die Dauer der laufenden Amtszeit zu genehmigen.
Festsetzung der Entschädigung nach dem Kommunalen Wahlbeamtengesetz (KWBG) für die weiteren Bürgermeister
Es wurden, jeweils einstimmig, folgende Beschlüsse gefasst:
„Die Entschädigung des ehrenamtlichen zweiten Bürgermeisters wird mit Wirkung ab 01.05.2026 in Höhe von 589,93 € monatlich beibehalten.“
„Die Entschädigung des ehrenamtlichen dritten Bürgermeisters wird mit Wirkung ab 01.05.2026 in Höhe von 284,98 € beibehalten.“
„Die Entschädigung des weiteren Bürgermeisters wird mit Wirkung ab 01.05.2026 in Höhe von 226,96 € beibehalten.“
„Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Stellvertreter des Bürgermeisters keine monatlichen Fahrtkostenpauschalen erhalten und dass nach tatsächlich gefahrenen Kilometern entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz abgerechnet wird.“
„Der Marktgemeinderat Altenstadt beschließt, dass für eine über 40 Tage hinausgehende Vertretung des ersten Bürgermeisters der jeweiligen Stellvertreter täglich eine Pauschale in Höhe von 1/30 der monatlichen Bruttobesoldung des ersten Bürgermeisters erhalten soll.“
Ertüchtigung des Regenklär- und Versickerungsbeckens Herrenstetten; Vorstellung Planung durch das Büro Wassermüller
Durch das neu ausgewiesene Wasserschutzgebiet in Jedesheim der Stadt Illertissen kam seitens des Wasserwirtschaftsamtes die Auflage, das Sickerbecken in Herrenstetten zu ertüchtigen. Herr Ulrich Pühler vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm erläuterte detailliert die notwendige Vorgehensweise zur Ertüchtigung der Anlage.
Nach einer Diskussion fasste der Marktgemeinderat einstimmig den Beschluss, die Maßnahme im Haushalt 2027 zu berücksichtigen. Das Thema soll wird im Frühjahr 2027 erneut behandelt werden. Weiterhin wurde der Bauhof beauftragt, notwendige Vorbereitungsarbeiten bis zum Beginn der Maßnahme zu erledigen.
Sanierung von Stützmauern entlang des Mühlbachs in Altenstadt; Vorstellung der Maßnahmen durch das Staatliche Bauamt Krumbach und Kostenübernahme
Die Herren Leander Wahlfeld und Thomas Haider vom Staatlichen Bauamt Krumbach stellten die Maßnahme bereits vor der Sitzung vor. Die Zuständigkeiten der Stützmauer liegen für manche Bauwerke beim Markt Altenstadt, für manche beim StBA Krumbach und für manche Bauwerken wird die Zuständigkeit geteilt.
Bei dem Stützwand-Bauwerk zwischen der Ausfahrt Friedhofstraße auf die Staatsstraße (Höhe Rathaus) in Richtung Untereichen, bis zum Ende der Wohnbebauung auf der Ostseite, gibt es eine geteilte Zuständigkeit. Dieses Bauwerk hat eine Gesamtlänge von ca. 321 m und wurde 1967 im Zuge der damaligen B 19 erbaut. Davon liegen ca. 90 m im vollen Verantwortungsbereich des Bauamtes Krumbach. Auf den verbleibenden ca. 231 m wurde im Jahr 1988 von der Gemeinde eine Betonschale mit einem Geländer aufgesetzt und es wurden ein Gehweg und Parkbuchten angelegt. Diese Bauteile liegen im Verantwortungsbereich des Marktes Altenstadt. Mehrkosten aufgrund der vorgenommenen baulichen Änderungen sind durch den Markt Altenstadt zu tragen.
Der Marktgemeinderat stimmte gegen 2 Stimmen zu, dass die Ausschreibung, Betreuung und Durchführung der Baumaßnahme in Höhe von ca. 73.300 € vom Straßenbauamt Krumbach übernommen wird. Weiterhin wurde der Bürgermeister beauftragt, vorab Kontakt mit dem Straßenbauamt aufzunehmen um eine prozentuale Kostenbeteiligung abzuklären.
Bauantrag zur Errichtung einer Agri-PV Anlage, Fl.Nr. 162, 163 Gemarkung Untereichen (Nähe der Werkstraße)
Kurzdefinition: Agri-PV-Anlagen (Agri-Photovoltaik) sind Photovoltaikanlagen, die gleichzeitig der landwirtschaftlichen Produktion und der Stromerzeugung dienen. Sie kombinieren also Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche, ohne dass die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben wird. Sie sind im Außenbereich zulässig, sofern das Vorhaben im räumlich-funktionalem Zusammenhang zu einer Hofstelle liegt, die Fläche für die Anlage 2,5 ha nicht überschreitet und pro Hofstelle/Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben wird.
Nach ausführlichen Beratungen erteilte der Marktgemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Bauleitplanung "Am Brühl" Osterberg; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat äußerte zu der Planung keine Anregungen oder Einwendungen.
Bebauungsplan Nr. 3/2025 "Betlinshausen - Lindenstraße"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat äußerte zu der Planung keine Anregungen oder Einwendungen.
Bebauungsplan Nr. 1/2025 "südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat erteilte auf Grund der mangelhaften Stellungnahme auf die früher vorgebrachten Einwendungen nicht das gemeindliche Einvernehmen. Es wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, die Stadt Illertissen aufzufordern inhaltlich zu den vorgebrachten Einwendungen Stellung zu nehmen.
Bebauungsplan Nr. 1/2007 - 1. Änderung "für das ehem. Boelke/Kriener-Areal" Illertissen; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat äußerte zu der Planung keine Anregungen oder Einwendungen.
Antrag der Gemeinde Pless auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens von einem Ziel der Raumordnung des Regionalplans Donau Iller für die Errichtung der Solarparks Pless und Oberes Ried; Stellungnahme
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass er zu dem Verfahren keine Einwände vorbringt.