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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 13/2023
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes

"Mittleres Illertal", Landkreis Neu-Ulm, für das Haushaltsjahr 2023

I.

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 2.477.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit —  450.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarfzur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)wird auffestgesetzt und gem. § 23 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.  —  2.067.300,00 €

2.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Illertissen, den 14. Juni 2023
Abwasserzweckverband
„Mittleres Illertal“
gez.
Jürgen Eisen
(Verbandsvorsitzender)
II.

Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Illertal" im Klärwerk Au in 89257 Illertissen während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.