Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.477.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 450.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht festgesetzt.
| 1. | Betriebskostenumlage |
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| Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarfzur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)wird auffestgesetzt und gem. § 23 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. — 2.067.300,00 € |
| 2. | Investitionsumlage |
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| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,-- € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Illertal" im Klärwerk Au in 89257 Illertissen während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.