Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden ein, dass Hunde unangeleint herumlaufen und ihren Kot auf Privatgrundstücken und öffentlichen Flächen zurücklassen, ohne dass sich einzelne Hundehalter darum kümmern. Dies stellt eine unerlaubte und strafbare Handlung dar, zumal Hunde aus Verkehrssicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt herumlaufen dürfen! Dies gilt nicht nur bei Wohngrundstücken im Innenbereich, sondern auch für öffentliche Flächen sowie landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich. Ganz abgesehen vom rechtlichen Aspekt, verlangen es der menschliche Anstand und der Respekt vor dem Eigentum anderer, dass die Hundehalter für eine ordnungsgemäße Beseitigung des Hundekots sorgen.
Damit das Problem mit den “Hundehäufchen“ beseitigt wird, appellieren wir wiederholt an die Vernunft und das Verständnis aller Hundehalter und bitten darum, die Hundekot-Entsorgungs-Stationen zu nutzen. Diese stehen an folgenden Orten:
Wir fordern alle Hundehalter dringend auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Tüten gut verschlossen werden, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Werfen Sie die Tüten bitte ausschließlich in die Entsorgungs-Stationen oder in Ihren eigenen Hausmüll und nicht in die Landschaft!
Recht herzlich gedankt sei an dieser Stelle allen Hundehaltern, die ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen.